Kemper, Axe-FX und Co... wie tun die eigentlich mit dem (Copyright)

  • Ersteller noslash
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Welche Entwicklung?
Carl Benz hat das Auto erfunden - da müssten heute weltweit die Firmen Tantiemen an seine Erben zahlen. Ein Amp-Konzept ist nichts anderes.
Wie schon gesagt: Wenn es was zu holen gäbe oder zu schützen wäre, dann würden das die Hersteller tun.
 
Was soll das ganze? Sowohl Fender Vox als auch der Rest der Herstellerelite bauen massenhaft und erfolgreich Modeler.

Die umschreiben gegenseitig die Modelle ihrer Konkurrenz zwar etwas verschämt so, dass niemand einem Fender-Modeler unterstellen kann, dass ein Vox oder Marshall gemeint sein könnte und umgekehrt, aber...

Warum dann also solche Diskussion um die hochpreisigeren Model-Modelle? :rolleyes:
 
Der Thread ist zwar schon ein paar Monate älter, ich bin aber jetzt erst drauf gestoßen und muss dann doch mal meinen Snf dazu geben.

Entscheidend ist für mich, dass der Amp-Hersteller keinen Sound herstellt. Er baut ein Werkzeug, das dazu geeignet ist, in Kombination mit anderen, ggf. von anderen Herstellern gebauten Geräten (sprich Gitarren, Kabeln und Effekten) sehr viele, sehr unterschiedliche Sounds zu erzeugen.

Sein Urheberrecht kann sich aber immer nur auf seine eigene geistige Leistung beziehen, und die besteht ausschließlich in der Konstruktion des Amps, sprich dem Layout der Schaltung, der Auswahl der Bauteile und dem äußeren Design. All diese Teile gehören nicht zum allgemeinen Urheberrecht, sondern es wird vom spezielleren Recht der Patente und Gebrauchsmuster verdrängt. Und hier ist nur das schützbar, was auch fundamental neu ist - bei Röhrenamps eh selten, aber nach Ablauf der Schutzzeit, in der der Erfinder es alleine vermarkten darf, wird auch das Allgemeingut - ansonsten würde die technische Entwicklung irgendwann stillstehen.

Was dagegen den resultierenden Sound betrifft, hat der Erfinder des Amps weder Einfluss auf die verwendete Gitarre noch auf den Beitrag des Musikers, der erst die (bei Potis theoretisch unendlichen) Einstellkombinationen festlegt, die einen bestimmten Sound definieren. Ab hier kommen also weitere Urheber als soundprägend dazu, sodass der Sound gar nicht nur dem Hersteller zugeordnet werden kann.

Deshalb gilt: Wer nicht das Werkzeug selbst kopiert, sondern nur das gleiche (bzw. immer nur annähernd gleiche) Endergebnis mit anderen, von ihm selbst erdachten Mitteln erzeugt (Digital, NuTube, Profiling...), ist selbst alleiniger Urheber dieses neuen Geräts - an dem der Hersteller des Röhrenamps null beteiligt ist. Damit habe ich persönlich weder rechtlich noch moralisch ein Problem.

Denkt man das Argument des "gleichen" Sounds weiter, müsste sonst auch der Erfinder eines Lasercutters dem Erfinder des Skalpells Tantiemen zahlen, weil das Ergebnis das gleiche ist.

Gruß, bagotrix
 
Ich halte die ganze Diskussion für einen Schmarrn:
Ein Sound ist immer von vielen Parametern abhängig - WENN jemand sein Equipment beherrscht, kann (fast) jeder Amp klingen wie irgend ein anderer. Es mag mal leichter sein, mal schwieriger - aber mit den Reglereinstellungen und der passenden Gitarre möglich.
Dazu kommt (hab ich weiter oben schon geschrieben): Eigentlich müssten Marshall, Vox, Mesa und viele andere Tantiemen an Fender zahlen - ALLE ihre Amps basieren ursprünglich auf dem Fender Bassman.
 
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Das sind halt Grenzfälle. Wenn ein Herr Friedman oder Bogner sich nicht die Arbeit gemacht hätten, an ihren Amps so lange rum zu tunen, bis sie so klingen, wie sie klingen, könnte kein Modeler Produzent, diese Sound reproduzieren. Die machen aber am Ende Profit mit der Arbeit anderer und es stellt schon die Frage, ob das in Ordnung ist oder nicht.
Die Antwort darauf ist aber auch nicht glasklar. Urheberrecht ist ziemlich kompliziert und soll angemessenen Schutz gewähren, aber auch Entwicklung ermöglichen und fördern, aber auch handhabbar sein und Schutzrechte gelten eben auch nicht ewig, sondern bei Patenten nur maximal 20-25 Jahre. In sofern ist eine Verwendung der klassischen Schaltungsvorbild -heute- völlig ok. Da sind Ansprüche längst verjährt (und deshalb bekommen die Nachfahren von Carl Benz eben heute auch keine Lizenz Einnahmen mehr...)
Im konkreten Fall des Modeling von Gitarren Sounds sieht es da für den Urheber aber dennoch eher mau aus. Genauso ist es aber auch für den Mathematiker, der eine Formel erfindet. Ein Satz des Pythagoras wäre nicht patentierbar, auch wenn diese Formel sich prima für viele Probleme verwenden läßt. Ist irgendwie merkwürdig, ist aber (letztlich mit gutem Grund) so. Software Code ist da auch ganz schwierig...
 
Die machen aber am Ende Profit mit der Arbeit anderer und es stellt schon die Frage, ob das in Ordnung ist oder nicht.
Hier müsste man vorher ganz gezielt erstmal herausfinden und festlegen wo denn die Grenzen der möglicherweise schützenswerten Arbeit sind. Beim Modelling auf Komponentenebene von Amps wird das evtl. leichter sein als bei Verfahren die die gesamte Kette von Amp(s), Box(en), Mikrofon(e), Preamp(s) + Eigenleistung abbilden. Hier überhaupt den Anteil einer einzelnen Komponente am endgültigen Sound festzulegen dürfte schon fast unmöglich sein.
Bei Software finde ich das gar nicht so schwierig, da gibt es unterschiedliche Lizenzmodelle, Algorithmen und Verfahren lassen sich code-unabhängig patentieren, das geht seinen ganz normalen, sehr langwierigen Gang.
 
Hier müsste man vorher ganz gezielt erstmal herausfinden und festlegen wo denn die Grenzen der möglicherweise schützenswerten Arbeit sind.

Ich habe eher den Eindruck, das war moralisch gemeint. Und auf dieser Ebene ist die Bewertung möglicherweise erheblich klarer und auch anders gelagert als auf der juristischen.
 
Man könnte aber auch ein völlig anderes Bild nehmen und dann sieht es anders aus:
Etliche namhafte Firmen haben aufwändige Forschung, Arbeit und Geld investiert, damit es sehr viele schöne Farben gibt die auf Papier gedruckt eine sehr schöne Wirkung erzeugen.
Dann gibt es namhafte Firmen, die aufwändige Forschung, Arbeit und Geld investiert haben, damit es sehr viele schöne Farben gibt, die auf Monitoren und Bildschirmen dargestellt eine sehr schöne Wirkung erzeugen.

Beides sind eigenständige technische Verfahren, um Farben zu produzieren bzw. darzustellen.

Sollen jetzt die einen den anderen Geld zahlen, bloß weil diese vorher Farbwirkungen erzielt haben?

Wenn es gelänge, eine geschmacklich überzeugende vegane Variante eines Wiener Schnitzels zu erzeugen, sollte dann die Wiener Gastronomie- und Metzgerinnung dafür finanziell entschädigt werden?

Kann man sich ja auch mal fragen.

x-Riff
 
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Ich halte die Diskussion für mehr als flüssig - überflüssig:

WENN es irgendwelche rechtlichen Angriffspunkte gegen den Profiler gäbe - glaubt ihr nicht, dass die Rechtsabteilungen da nicht längst Urheberrechtsklage eingereicht hätten?
Montier mal ein Marsgall-Logo auf deinen selbstgebauten Amp, poste es in Twitter und warte mal wie lang es dauert bis sich die Anwälte der Firma mit einer Unterlassungsklage melden......
Oder denkt ihr, dass Marshall, Vox und Co. den Kemper Profiler noch nicht bemerkt haben?

Ihr macht euch hier Gedanken um Dinge, die uns "Endanwendern" sowas von egal sein sollten - rausgehen und die Finger den Sound machen lassen - das sollte in unserem Fokus liegen.
 
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