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Lizenz Abwicklung bei Produzent und Songwriter/Sänger

Lukasmayer
Lukasmayer
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Hallo Zusammen,

ich bin Produzent und habe mir für meinen neuen Song eine Songwriterin aus Los Angeles geholt, die mir den Text und das Vocal gemacht hat.
Sie hat mir eine einmalige Gebühr von 250€ verrechnet und möchte jetzt 50/50 Anteil.

Ich veröffentliche meine Songs normalerweise immer über Igroove. Muss ich zusätzlich den Song bei der GEMA anmelden? .... und bekommt sie dann immer einen gewissen Anteil meiner gesamten Einnahmen, die ich z.B über Spotify und Co einnehme? .... oder geht es hier nur um das, wenn man den Song z.B. Im Radio spielt oder er auf einem Konzert gespielt wird? Und wie läuft das in der Praxis ab? Wie kommt sie zu dem Geld?

vielen Dank im Voraus!
 
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Für was und wie viel Geld abzugeben ist, hängt erst mal von Eurem Vertrag ab. Alles, was nicht vertraglich geregelt ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Wenn nicht bestimmt ist, ob deutsches oder US Recht gilt, ist die Streiterei vorprogrammiert. Erst nach entsprechender Klärung braucht man sich über Zahlen und zahlen Gedanken machen. Also schau nach, was Ihr an Vereinbarung oder Schriftwechsel habt (oder eben einen expliziten Vertrag) und einige Dich erst mal mit der Songwriterin.

Dann muss man auch erst einmal sehen, welche "Nutzung" der Song erfährt.
 
Die Frage ist wohl, ob sie "nur" an den Urheberrechten (wenn ja, nur Text, oder auch Komposition?), oder auch an den Leistungsschutzrechten beteiligt werden will.

Was bedeutet denn "den Text und das Vocal gemacht"? Hat sie den Text geschrieben UND eingesungen? Und/oder hat sie, statt auf der Aufnahme zu singen, nur die Gesangsmelodie erarbeitet - aber jemand anders hat gesungen? Oder ist die Gesangsmelodie von dir komponiert, und sie hat nur gesungen?

Grundsätzlich ist jeder Urheber für die GEMA-Anmeldung selber verantwortlich. Wenn du kein GEMA Mitglied bist, musst bzw. kannst du den Song dort auch nicht für sie anmelden. Sie kann das selbst machen, ggf. über die BMI/ASCAP (amerikanische Pendants zur GEMA). Zu ihrem Geld kommt sie dann, wenn der Song genutzt wird, über ihre Mitgliedschaft bei einer dieser Verwertungsgesellschaften (für Leistungsschutzrechte wäre es in Deutschland die GVL).

Nach deutschem Recht ist das Urheberrecht unverkäuflich und nicht übertragbar. Nach amerikanischem Recht könnte es meines Wissens durch die berechnete Gebühr abgetreten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es bleibt also dabei, zu klären, was vereinbart ist. Außerdem ist noch unklar, was der Threadstarter eigentlich will (das was vereinbart ist oder etwas anderes?).

Richtig ist, dass nach deutschem Recht das Urheberrecht unverkäuflich und nicht übertragbar ist, allerdings können aber Nutzungsrechte übertragen werden. Damit kann faktisch jeder agieren. Und wieder bleibt es dabei, zu klären, was vereinbart ist. Für was genau war z.B. die einmalige Gebühr? Wurden damit vielleicht schon Nutzungsrechte erworben? Es macht keinen Sinn, hier alle möglichen Eventualitäten aufzugreifen - das würde mehr als eine neue Bibel.

Zwar bin ich Anwalt, dürfte mich also beratend äußern, aber hier im Forum soll keine Rechtsberatung erfolgen. Ohne zu wissen, was vereinbart ist und was eigentlich angestrebt wird, kann jedoch niemand brauchbare Tips oder Erfahrungen beisteuern. Am besten überlegt sich @Lukasmayer erst mal sein Ziel und lässt dann den tatsächlichen Sachverhalt von einem geeigneten Anwalt (nicht ich!) im Hinblick auf dieses Ziel prüfen. Dann kann entschieden werden, was getan werden kann oder muss.
 
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