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Corona-Soforthilfe NRW/ geringwertige Wirtschaftsgüter

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Moin Leute,
ich weiss leider nicht wo das Thema besser passen sollte, daher schreib ichs mal hier hin.

Hat jemand von euch eine Ahnung was die Art bzw. den Umfang von Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter unter der Corona Soforthilfe angeht. Ich hab aktuell die Situation, dass ich mehrere davon gleichzeitig anschaffen muss. Etwa vier oder fünf Dinge die wichtig sind und ich würde mich aus Liquiditätsgründen davon gerne bedienen, was ich meiner Meinung nach den Statuten zufolge auch darf. Hat da von euch jemand Ahnung?

Gruß

Björn
 
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Na ja, was sind geringwertige Wirtschaftsgüter, warum brauchst du die, was ist dein Business, was ist der Grund, dafür in einem Musikerforum nachzufragen?
 
Na ja, was sind geringwertige Wirtschaftsgüter, warum brauchst du die, was ist dein Business, was ist der Grund, dafür in einem Musikerforum nachzufragen?

Geringwertige Wirtschaftsgüter - unter 800€ Anschaffung

Grund der Anschaffung - weil ich sie Anschaffen muss. Wegen Defekt bzw unzuverlässig

Mein Business ist die Tontechnik und sounddesign

Mein Grund: es sind Berufskollegen hier die ggf eine ähnliche Situation haben.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Bitte keine Ratespiele, vermuten kann ichvselbst. Ich benötige jemand der etwas Ahnung vom Thema hat.
 
Bitte keine Ratespiele
Leider lassen Deine Angaben oder genauer gesagt die fehlenden Angaben nichts anderes zu. Vernünftig kann das hier aber eh nicht behandelt werden, weil der Steuerfall, die genaue Geschäftstätigkeit und weitere persönliche Details erforderlich wären, um analoge Fälle zielführend heranziehen zu können. Auch meiner Meinung nach bleibt da nur
wie wäre es mit einem Steuerberater :confused:
 
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Wahrscheinlich wird der Steuerberater das sinnigste sein.
 
@einheit13 In Brandenburg würdest du damit nicht durchkommen. Da stellt sich die "unbürokratische und schnelle Soforthilfe" als absoluter Rohrkrepierer für die meisten Solo-Selbstständigen und Freiberufler heraus.

Waren anfangs noch Umsatzeinbußen und -ausfälle eingeschlossen, wurde das ganz schnell mit einer neuen Richtline der ILB geändert. Diese neue Richtlinie wurde am 2. April veröffentlicht, mein Antrag stammt vom 29.3. wurde aber nach der neuen Version bearbeitet und natürlich abgelehnt.

Es hieß dann z.Bsp."..bei Soloselbständigen Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten stellen keine förderungsfähigen Kosten dar."

Beiliegend gabs noch den "Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand" auszufüllen. Förderfähige Ausgaben sind demnach:
- geschäftliche Telekommunikation
- gewerbliche Mieten, Strom Heizung..
- Darlehenszinsen für geschäftliche Kredite
- KFZ-Kosten betrieblich
- diverse Wartungskosten
- Beiträge Berufgenossenschaft
und andere Kleinigkeiten.

Diejenigen, die die Soforthilfe erhielten sind nun völlig verunsichert; es soll auch schon etliche Selbstanzeigen gegeben haben.

Im selben Schreiben wurde mir ein vereinfachter Zugang zu Hartz4 ohne Aufgabe der Selbstständigkeit und ohne temporäre Vermögensprüfung angeboten.
Was ich davon halte - schreibe ich hier lieber nicht. :igitt::igitt:
 
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Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die Soforthilfen für deine Anschaffungen gedacht sind. Die sind für die laufenden betrieblichen Kosten gedacht und nicht für Investitionen, was eben auch Geringwertige Wirtschaftsgüter sind.
 
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