Eigene Kurse anbieten-erlaubt?

  • Ersteller Sir Maxi
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Man muss den Beitrag aber auch richtig lesen, in dem jemand schon mal von "Trau und Glauben" schreibt -> richtig würde es heißen "Treu und Glauben".

Die angesprochene Entschädigung betrifft nicht den Nebenerwerbsfall - hier gibt es keinen Grund für eine Entschädigung, weil gar kein Schaden da ist, denn das Arbeitsverhältnis besteht ja -, sondern es geht um ein "nachvertragliches Wettbewerbsverbot". Das ist ein komplett anderer Fall und z.B. bei Entwicklungsingenieuren durchaus üblich, weil man ja nicht will, dass der Mitarbeiter mit all seinem KnowHow zur Konkurrenz geht. Für einen Veranstaltungstechniker wäre jetzt ein solches "nachvertragliches Wettbewerbsverbot" denkbar, wenn er eben z.B. in der Entwicklung arbeiten würde. Also bitte genau lesen, und zwar den vorliegenden Fall und die Literatur!

Ich beziehe mich auf Praxis Beispiele der letzten Jahre.
Das klingt sehr allgemeingültig, aber Du beziehst Dich nicht auf DIE Praxis, sondern auf DEINE Kenntnisse der Praxis, und diese sind doch - ohne Dir zu nahe treten zu wollen - begrenzt.

Ich werde jetzt auch mein Mitlesen abschalten, weil sich hier alles im Kreis dreht, nicht genau gelesen wird und alles Weitergehende doch Rechtsberatung wäre. Es ist meiner Meinung nach von einigen hier das Wesentliche gesagt: Mit dem Arbeitgeber reden und alles wird gut.
 
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So wie Kollege 'soundmunich' schreibt ist es. Nebentätigkeit vom Arbeitgeber der Haupttätigkeit genehmigen lassen. Das vermeidet Ärger. Albern dagegen anzuschreiben.
 
Das klingt sehr allgemeingültig, aber Du beziehst Dich nicht auf DIE Praxis, sondern auf DEINE Kenntnisse der Praxis, und diese sind doch - ohne Dir zu nahe treten zu wollen - begrenzt.

Puh, halte ich an dieser Stelle für ziemlich unangebracht.
Ich pachte doch in keinster Weise "die" Praxis für mich, es geht doch in diesem Forum doch um einen Austausch der eigenen Kenntnisse, die auf Erfahrungen beruhen sollen.

Natürlich ist man in so einem Thread schnell an dem Punkt, an dem alles gesagt ist, nur eben nicht von jedem. Aber manchmal ist das für den Fragenden sehr hilfreich, eben nicht nur stumpf die Rechtslage zu kennen, sondern auch Modelle und Vereinbarungen kennen zulernen, die man im Gespräch mit dem Arbeitgeber erreichen kann. Modelle die in dieser Branche schon existieren.
Vielleicht entwickelt sich eine Theater-Azubi-Nachwuchs-Akademie, die junge Talente in Schulungen scoutet. Azubis werben Azubis. Offizieller Welpenschutz verhindert Rufschädigung. Wenn man mal Ideen freien Lauf lässt,......
So könnte kleine Feiern selbständig machen und Schulungen zunächst im Schutz des Arbeitgebers. Weiß sowieso keiner wann sich die Branche aus der Corona Schockstarre erholt, und es wieder ein Auftragsvolumen wie 2019 gibt, vielleicht ist die Ausbildung bis dahin schon beendet, bis es sich überhaupt lohnt sich selbstständig zu machen :(

Dass die Zustimmung des Arbeitgebers schriftlich erfolgen muss, hatte zuvor noch keiner geschrieben, ist sicher für einen Anwalt glasklar, für einen Azubi nicht immer. Dazu gibt es doch sicher auch zahlreiche und weitreichende Rechtsgrundlagen :rolleyes:

Dass die IHK, als Ausbildungsbegleitende Institution sachdienliche Hinweise gibt, hat zuvor auch keiner geschrieben.

Ich kann es verstehen , dass es nervt, wenn hier falsches geschrieben wird, ich mag auch nicht wenn aktiv und self-powered in den gleichen Topf geworfen werden :)

Ich weiß zwar nicht wie nah du an der Veranstaltungstechnikbranche dran bist, aber die VA - Branche voll von Nebenerwerb (egal ob Gewerbebetrieb, Freelancer, Mini Job oder sozialversicherungspflichtig), die haben es auch alle geregelt bekommen, zum Beispiel indem sie in einem Forum davon gelesen haben, dass es zu Interessenkonflikten und Wettbewerbssituationen kommen kann. Durch dieses Wissen konnten Sie sich für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber Argumente überlegen, um diesen aus dem Wege gehen. ;)


Gute Nacht..
catfish...
 
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