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Gagenloser Auftritt im Wirtshaus - GEMA Gebühr fällig?

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Hallo zusammen,

eine Bekannte von mir leitet eine Gaststätte, und vor ein paar Monaten habe ich mit ein paar Freunden dort für ca. 3 Stunden musiziert und gesungen (2 Gitarren, Akkordeon und Banjo). Das Repertoire erstreckte sich von selbstgeschriebenen Titeln über diverse Volks- und Seemannslieder bis hin zu ein paar Country-Songs a la "Take Me Home Country Roads". Die Veranstaltung wurde in Facebook beworben, allerdings wurde kein Eintrittsgeld verlangt. Wir erhielten keine Gage, sondern machten das zum Vergnügen.

Jetzt hat die Wirtin ein Schreiben von der GEMA erhalten, wo sie Angaben zu den Veranstaltungen machen soll. Anscheinend will die GEMA nun abkassieren.

Ich sag mal so: die musikalische Qualität war sicherlich sehr bescheiden, mit viel Gröhlerei (die bekannteren Songs hat man wohl nur erahnen können), dann waren ja viele eigene Kompositionen dabei. und letztlich haben wir nicht mal Geld für den "Auftritt" bekommen.
Deshalb meine Frage: ist die Anfrage der GEMA rechtens, bzw. muss die Wirtin darauf eingehen und am Ende vielleicht sogar zahlen, oder wie soll sie reagieren?
Würde denn auch schon GEMA-Gebühr fällig wenn ich z.B. am Stammtisch spontan zur Gitarre greife und ein Ständchen zum besten gebe?

Danke im voraus für Eure Einschätzungen und Anregungen
-banjogit-
 
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Erstens: Hier findet keine Rechtsberatung statt.
Zweitens: Mal allgemein gesprochen zahlt immer der Veranstalter.
Drittens: Wenn ein Konzert öffentlich angekündigt ist, ist es eine öffentliche Veranstaltung.
Viertens: Es macht einen Unterschied bei den GEMA-Gebühren aus, ob es eine kommerzielle Veranstaltung ist, ob Eintritt verlangt wird, wie groß der Raum ist etc.
Fünftens: Die Gage der Band spielt - so viel ich weiß - keine Rolle.
Sechstens: Die Qualität der Darbietung auch nicht. Es wurden gema-pflichtige songs öffentlich zum Besten gegeben - das ist entscheidend.
Siebtens: Es bringt nix, hier alle Varianten von mal eben spontan zur Gitarre greifen bis angekündigter Auftritt durchzuspielen.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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... Wenn ein Konzert öffentlich angekündigt ist, ist es eine öffentliche Veranstaltung...
es ist fast alles eine öffentliche Veranstaltung!
Die Voraussetzungen für eine geschlossene Gesellschaft sind ziemlich eng gefaßt, z.B. schriftl. Gästeliste, Eingangskontrolle nach dieser Liste, keinerlei Möglichkeiten für Außenstehende sonstwie zu der Veranstaltung zu gelangen,...

Meine Empfehlung (Beratung gibts hier nicht): ganz schnell reagieren, weil die Veranstaltung vorher bei der GEMA zu melden gewesen wäre und dann zeitnah ein Musikfolgebogen einzureichen gewesen wäre.
Bei Unterlassen hat man schon von vorherein schlechte Karten - die GEMA ist ein "Inkasso"-Unternehmen und arbeitet auch so.
 
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@WilliamBasie hat recht. Jede öffentliche Veranstaltung bei der Musik gespielt wird, muss bei der GEMA vorher angemeldet werden. Das sollte jeder Veranstalter, Gastwirt, Kneipenbesitzer wissen, selbst wenn er nicht regelmäßig Veranstaltungen anbietet. und ja, die Gage der Band hat nichts mit den veranschlagten gebühren zu tun, sondern die Höhe des Eintritts, die Größe des Veranstaltungsortes etc.
Es geht im Grunde darum, dass jemand durch das Anbieten von GEMA-pflichtigen Werken Gewinn macht, ggf. seinen Umsatz erhöht, wo die GEMA ihren Teil einfordert, um sie an diejenigen weiterleitet, deren Rechte sie vertritt. Soweit der Gedanke der dahinter steckt.
Nimmt man keinen Eintritt, reduziert das den abzuführenden Betrag deutlich. Daher sind viele kleinere Clubs schon dazu übergegangen, keine Gage mehr an die Musiker auszuzahlen, sondern lediglich den Hut rumgehen zu lassen. Also dürfte auch hier der Beitrag an die GEMA relativ gering sein. Früher haben die Kneipen auch mal pauschale Jahresbeiträge gezahlt, die so etwas mit abgedeckt haben. Irgendwas an GEMA zahlt nämlich eh jede Kneipe, um die standard Musikberieselung abzudecken (kenne keinen Laden, wo nicht Musik aus der Konserve im Hintergrund läuft). Keine Ahnung, ob es das heute noch gibt. Nichtsdestotrotz muss jede Veranstaltung angemeldet werden, ansonsten kommt die GEMA gleich mit dem doppelten Beitrag um die Ecke.
 
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Ok, vielen Dank für Eure Gedanken und Anregungen.

Was ist denn in dem Fall, wenn die Musiker nur GEMA-freie Stücke spielen (z.B. eigene Kompositionen die bei der GEMA gar nicht angemeldet sind, alte Volkslieder, Blues-Improvisationen etc.)?

Und wie werden solche Sachen eigentlich "aufgedeckt"? Gibt es in jedem Ort "GEMA-Spitzel" welche die lokale Presse und Facebook-Accounts nach Veranstaltungen durchforsten? Das kann sich die GEMA doch gar nicht leisten (oder doch?). Es handelte sich schließlich um eine wirklich kleine Veranstaltungen, zu der nicht einmal viel Publikum erschien. Deshalb wundert es mich, dass die GEMA jetzt noch damit daherkommt. Das muss denen ja jemand gesagt haben, oder?
 
"Früher" kannte man die Spitzel auf dem Dorf, die sind halt so - gibt ja auch welche, die selbstlos jeden Falschparker anzeigen...

Auf jeden Fall wäre ich vorsichtig beim Musikfolgebogen, falls der Aufpasser zufällig in der Kneipe war, hat er sich sicherlich auch die bekannten Songs gemerkt oder notiert - die einfach unter den Tisch fallen lassen, muß nicht unbedingt die beste Idee sein.

Selbst wenn ihr nur eigene gemafreie Stücke gespielt hättet, müßte die Veranstaltung vom Veranstalter (in der der Regel der Wirt) vorher bei der GEMA angemeldet werden, nachher muß ein Musikfolgebogen eingereicht werden. Bei freien Stücken kommt dann die Rechnung NULL.
 
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"Früher" kannte man die Spitzel auf dem Dorf, die sind halt so - gibt ja auch welche, die selbstlos jeden Falschparker anzeigen...

Wäre interessant, ob diese "Spitzel" dann auch Geld von der GEMA bekommen für ihre "Anzeigen"?
 
Das macht die Gena nicht (mehr) Facebook hat hier die Arbeit abgenommen. Social Media halt.
 
Selbst wenn ihr nur eigene gemafreie Stücke gespielt hättet, müßte die Veranstaltung vom Veranstalter (in der der Regel der Wirt) vorher bei der GEMA angemeldet werden, nachher muß ein Musikfolgebogen eingereicht werden. Bei freien Stücken kommt dann die Rechnung NULL.

Das ist meiner Meinung nach nicht richtig. Wenn ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wird, muss diese nicht angemeldet werden. Allerdings gilt bei Tanz- und Unterhaltungsmusik die sogenannte GEMA-Vermutung. Im Nachhinein bestünde daher dann eine Darlegungs- und Beweispflicht welche Musik gespielt wird, wenn GEMA behauptet es bestünde eine Vergütungspflicht.
 
Auf den Anmeldebögen der GEMA ist nirgends eine Frage, ob es sich um GEMA-freie Musik handelt oder nicht. Wenn man sich die Tarife anschaut, dort ist der Betrag, der an die GEMA abgeführt wird, unabhängig von den gespielten Songs, also auch wenn sie komplett GEMA frei wären. Wenn Ihr einen Song von Justin Bieber spielt, bekommt der auch nur den gleichen Betrag als wenn Ihr einen Song von dem Liedermacher um die Ecke spielt, der seine Songs bei der GEMA angemeldet hat, und vielleicht gerade mal 50 CDs verkauft hat. Der Aufwand der Prüfung ist der gleiche und den lässt sich die GEMA mit diesen Gebühren auch bezahlen. Dazu gab's mal einen höchstrichterlichen Beschluss zugunsten der GEMA. Kannst Du selbst mal nachlesen, wenn's Dich interessiert.
Möglicherweise gibt es Regelungen, wo mit der GEMA ausgehandelt wird, dass ausschließlich nur GEMA frei Musik gespielt wird, und man dann befreit oder nur einen Minimal-Beitrag abführt. Nicht umsonst gibt es ne Menge Leute, die gezielt GEMA freie Musik produzieren, die sie für Untermalung von Filmen, in Kaufhäusern, Arztpraxen etc. verkaufen.

Ansonsten hält sich das Ganze für kleinere Clubs im Rahmen, wie man aus den GEMA Tarifen ersehen kann. Beispielsweise belaufen sich die Gebühren für eine Veranstaltung mit Live-Musik in einer Kneipe bis 100qm bei Eintritt von 0-2EUR auf EUR 24,70, bis 200qm auf EUR 49,40.
 
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Auf den Anmeldebögen der GEMA ist nirgends eine Frage, ob es sich um GEMA-freie Musik handelt oder nicht. Wenn man sich die Tarife anschaut, dort ist der Betrag, der an die GEMA abgeführt wird, unabhängig von den gespielten Songs, also auch wenn sie komplett GEMA frei wären.

Das ist nicht richtig. Wenn ich in der Songliste z.B. Franz Schubert "Am Brunnen vor dem Tore" eintrage (und das auch gespielt habe) fällt dafür keine Gebühr an, da Urheberrechte dafür nicht mehr exitieren (nur 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten).
Schau mal hier:
https://www.gema.de/fileadmin/user_...en/information_messe_gemafrei_royaltyfree.pdf
 
@Alex_S. Dein Link funktioniert nicht. Und ich glaube nicht, dass Du recht hast, weil die Gebühr berechnet sich nicht nach den gespielten Songs sondern pauschal nach Eintritt, Raumgröße und Fassungsvermögen.
 
@Alex_S. Dein Link funktioniert nicht. Und ich glaube nicht, dass Du recht hast, weil die Gebühr berechnet sich nicht nach den gespielten Songs sondern pauschal nach Eintritt, Raumgröße und Fassungsvermögen.

Offensichtlich funktioniert zur Zeit die komplette GEMA-Webseite nicht.

Gestern hat der Link funktioniert und ich hatte daraus den Eindruck gewonnen, dass Alex_S doch recht hat.
 
@Alex_S. Dein Link funktioniert nicht. Und ich glaube nicht, dass Du recht hast, weil die Gebühr berechnet sich nicht nach den gespielten Songs sondern pauschal nach Eintritt, Raumgröße und Fassungsvermögen.
doch die gespielten Songs sind schon entscheidend.
Für gema-freie Musik muß man auch nichts bezahlen - nur entbindet das NICHT von der Voranmeldung und dem Nachreichen des Musikfolgebogens.
Der Aufwand bleibt.
 
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Ok, danke für alle eure Einschätzungen.

Also nächstes Mal dann VORHER anmelden.

Und bzgl. des Musikfolgebogens würde ich es ja gerne mal drauf ankommen lassen. Einfach nur Gema-frei Stücke eintragen, die Gema wäre doch dann in der Beweispflicht, falls doch Gema-pflichtige Titel gespielt wurden. Nur wie stellt sie das an, wenn unseres Wissens nach keine Bild-/Tonaufnahmen existieren? Dann könnten höchstens noch die o.g. "Gema-Spitzel" tätig werden, falls es die überhaupt gibt? Da möchte ich dann aber dabei sein, wenn die bei der Wirtin vorstellig werden ;-)
 
Gestern hat der Link funktioniert
heute auch (wieder?), ist ja ein direkt-download-link ... vielleicht nicht bei jedem erlaubt?
die Gema wäre doch dann in der Beweispflicht, falls doch Gema-pflichtige Titel gespielt wurden.
"Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergege- ben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen." ... schon lustig, was so alles geht. Ich hätte glatt gedacht, das wäre eine unerlaubte Beweislastumkehr ... so, als wenn ich aus einem Kaufhaus gehe und beweisen muss, nichts eingek(l)auft zu haben ...
 
Heute funktioniert der Link anscheinend wieder. In dem Dokument heißt es schon mal, wie @frankpaush bereits erwähnt, dass ich gegenüber der GEMA in der Beweispflicht bin. Nicht klar ist mit weiterhin, ob die GEMA alleine für die Überprüfungsarbeit aufgrund der GEMA-Vermutung Gebühren erheben darf. Oder, selbst wenn ich den Nachweis liefern würde, ausschließlich eigene oder gema-freie Musik gespielt zu haben, aber dann doch einen einzigen Song gecovert hab, fällt dann die gebühr an? Denn nochmal, bei den ganzen Tarifübersichten wird nicht unterschieden, von wem ich gecovert habe, und wie viele Songs. Alles sehr undurchsichtig, und ich bin immer wieder froh, dass ich i.d.R. nie der Veranstalter bin, der sich um solche Dinge kümmern muss. Ich liefere immer brav meine Setlisten an den Veranstalter, und das war's dann für mich.
 
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Ohne eine Rechtsberatung durchführen zu wollen oder zu können:
Die GEMA-Vermutung ist etwa wie der Auffahrunfall. Wer hinten drauf fährt, gegen den gilt der Anscheinsbeweis, dass er schuldhaft den Unfall verursacht hat, weil er zu spät gebremst hat oder zu dicht aufgefahren ist oder zu schnell war. Er kann aber den Gegenbeweis bringen (z.b. Dass der andere rückwärts gefahren ist mit Video, Zeugen usw)

Die Rechtsprechung bezüglich GEMA ist entwickelt worden, weil die GEMA absoluter Monopolist ist in Sachen Rechte für Tanz- und Unterhaltungsmusik.

Trotzdem muss ich eine Veranstaltung mit ausschließlich GEMA-freier Musik imo nicht anmelden, sondern erst im Streitfall bewiesen, dass nur solche Musik gemacht wurde. Die Rechtsprechung ist aber diesbezüglich im Wandel, weil es inzwischen auch andere Verwertungsgesllschaften gibt.

Wenn GEMA-geschützte Musik gespielt wird ist es für den Veranstalter egal ob von Dieter Bohlen oder Peter Unbekannt. Der Preis ist der gleiche. Die Songliste dient der Verteilung der Einnahmen. Welcher Komponist am häufigsten auftaucht, der bekommt am meisten aus dem Topf.

P.S. Das mit der Beweispflicht ist leider sehr lästig. Man braucht Videos, Tonaufnahmen oder Z.b. Zeugen. Ein Zeuge muss theoretisch vor Gericht genau sagen können was wann gespielt wurde. Er darf auch keine Falschaussage machen (strafbar). Ein geeigneter Zeuge wäre also wohl nur ein mitmusiker der sich eventuell anhand seiner Setlist an den Ablauf erinnern kann, oft Jahre später (Gerichte brauchen lange). Ob ein Gericht das als glaubhaft wertet ist fraglich.

Ich wäre neugierig was in Deiner Sache rauskommt. Allein für die Statistik ob es schlauer ist GEMA-freie Musik anzumelden oder (was imo legitim ist) es darauf ankommen zu lassen. Die Frage ist ja ob ich die neugieriger mache, wenn ich anmelde oder nicht. Lästig ist es in jedem Fall. Ich gehe natürlich davon aus, dass tatsächlich nur GEMA-freie Musik gespielt wird.
 
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