Warum werden auf Bildern von Gitarren die Seriennummern geschwärzt?

  • Ersteller Dr_Martin
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@TE335
Ich habe alle Rechnungen von Instrumenten die ich neu oder gebraucht gekauft habe.

Na ja, aber nicht jeder Verkäufer hat halt noch die orig. Rechnungen oder einen schriftlichen Kaufvertrag. Ich zum Bsp. auch nicht. Daher veröffentliche ich die Seriennummer einfach nicht. Das ist ja nicht verboten oder etwas falsches dran?!

Davor musst du nur Angst haben, wenn es stimmt.
Wieso? Irgendwie fehlt mir hier eine Begründung. Könnte man doch theoretisch machen, wenn ich selbst keinen eindeutigen Besitznachweis habe.
 
@Ponti

Das darf/kann/soll jede(r) so handhaben wie er/sie will. :great:

Ich hab jetzt eh schon alles zum Thema gesagt. :engel:
 
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Wieso? Irgendwie fehlt mir bei deiner Aussage eine Begründung.
Meinst du wirklich jemand würde damit zur Polizei gehen. Wenn du nachweisen kannst, dass du die Gitarre legal erworben hast, ist dieser wegen Betrugsversuch sofort dran. Wäre dann ein sicherer Eintrag in das Buch für "Die dümmsten Verbrecher". ;)
 
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Und was hätte da jemand davon?

Derjenige, der seine Taylor registriert, bekommt/bekam z.B. zyklisch das Taylor-Magazin Wood&Steel kostenlos zugeschickt.
Ist zwar mehr oder weniger Werbung, aber die Hochglanz-Broschüre enthält auch immer wieder interessante Artikel und vor allem schöne Bilder von Gitarren.
 
Ich will damit vermeiden, dass jemand auf die Idee kommt, vom PC aus mit der Seriennummer mit den entsprechenden Informationen des (zB.) Gitarrenfabrikats zur nächsten Polizeistation rennt und behauptet, genau diese Gitarre mit genau dieser SN sei ihm vor einer Woche geklaut worden.

Und die Polizei glaubt so etwas natürlich? Und sie würde in so einem Fall nicht nachfragen? Zum Beispiel: Wo der Betrüger selbst den Kaufvertrag für diese Gitarre hat oder einen anderen Beweis dafür, dass es sich wirklich um seine Gitarre handelt. Eine Seriennummer ist doch kein Beweis! Oder wie eine Gitarre aus Hamburg plötzlich in München auftaucht oder umgekehrt? Wie oft könnte man das machen? Kannst Du mir einen einzigen dokumentierten Fall nennen, wo so etwas versucht wurde?
Selbst die Leute, die alte Leute mit dem Enkeltrick hereinlegen, schicken andere vor, die das Geld abholen (und da geht es um ganz andere Summen) und ab und zu geschnappt werden.

Wenn du nachweisen kannst, dass du die Gitarre legal erworben hast, ist dieser wegen Betrugsversuch sofort dran.

Ein potentieller Betrüger müsste damit rechnen, dass so ein Beweis nicht schwer fällt. Die Rechnung, die Du hast und die vielen Leute, die diese Gitarre schon lange kennen oder gar beim Kauf dabei waren oder sie Dir verkauft haben. Welcher Trottel würde das riskieren?

das Taylor-Magazin Wood&Steel kostenlos

Jetzt wird es aber ziemlich albern.
 
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Und da ich keine Lust auf irgendwelche Trottel-Betrüger habe, wird die Nummer bei meinen Fotos ganz einfach geschwärzt! :tongue: ;)
 
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Und da ich keine Lust auf irgendwelche Trottel-Betrüger habe, wird die Nummer bei meinen Fotos ganz einfach geschwärzt! :tongue: ;)
Und gibst die Nummer natürlich auch auf Anfrage nicht bekannt, weil dann könnte er ja.... ;)

Ich habe das für mich anders gelöst: Ich verkaufe keine Gitarren. Schon gar nicht die teuren und guten mit Seriennummer. Was einmal bei mir ist, bleibt. :)
 
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Und gibst die Nummer natürlich auch auf Anfrage nicht bekannt, weil dann könnte er ja.... ;)
Ich habe das für mich anders gelöst: Ich verkaufe keine Gitarren. Schon gar nicht die teuren und guten mit Seriennummer. Was einmal bei mir ist, bleibt. :)

Also wenn du nur einem die Nummer schreibst/Bild schickst ist es das gleiche, wie wenn deine Nummer für Wochen öffentlich ersichtlich ist und ein Foto im Internet ist?
Was ist wenn der nächste eine Fälschung oder einen unbeliebteren Jahrgang mit deinem Foto verkauft? Was ist wenn einer sich ein Ersatzteil mit dem Foto erschleicht? Ist dir natürlich egal ... hast ja nicht den Schaden.

Und am Ende schreibst, dass gar nicht verkaufst? Welch grandiose Begründung und Lösung. :cheer::cheer::claphands::cheer::cheer::claphands::claphands::claphands::cheer::cheer:
 
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Oft gibt es beim Kauf/Verkauf/Tausch von Gitarren ja gar keine schriftliche Vereinbarung darüber, das der angebotene Gegenstand auch wirklich Eigentum des Veräußerers ist.

Da kann jemand a) ne Gitarre einstellen, die er in gutem Glauben erworben hat aber die in Wirklich einem anderen geklaut wurde. Kauf man die kann man wegen Hehlerei belangt werden und die Klampfe ist konfiziert. Also dann lieber, auch wenn ein reines Gewissen hat, Sereiennummer nicht vollständig eingeben.
b) jemand das Bild kopieren und die Gitarre anbieten und damit den Eindruck erwecken er ist Eigentümer der Gitarre.
c) einfach behauptet er sei Eigentümer der Gitarre

Verfügt man über den entsprechenden Kaufbelegt eine Händler ist alles natürlich obsolet.
 
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...Verfügt man über den entsprechenden Kaufbelegt eine Händler ist alles natürlich obsolet.

Thomann verschickt keine Kaufbelege, sondern bietet diese nur als PDF an. Damit könnte ich jedem hier im Forum ein Kaufbeleg über meine Paula ausstellen, auf Basis meines Kaufbelegs - das dauert keine 10 Minuten.

Ein anderes Problem wäre auch, dass anhand der SN durchaus auf den Käufer zuschließen wäre, z.B. wo er wohnt. Das geht im Falle nur den Ebay-Käufer etwas an, gegenüber anderen würde ich gerne privat bleiben. Und wer jetzt meint, dass sei quatsch - immer mehr Unternehmen werden Opfer von Online-Erpressungen, bei denen abgefischte Daten über Käufer online angeboten werden (Garmin, LG, Xerox, ...). So könnte demnächst auch mein Kauf inkl. SN und Adresse und weiterer Daten im Netz zum Angebot stehen.

Rein aus der Vorsicht heraus und den Erkenntnissen über Trickbetrug und den Maschen und der unendlichen Kreativität der Gauner würde ich SN verdecken. Ich kann mir kaum alle Tricks ausdenken um die Zweiflern hier im Forum zu überzeugen, aber ich weiß, dass ich nicht allein mit dieser Einsicht stehe.
 
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Also dann lieber, auch wenn ein reines Gewissen hat, Sereiennummer nicht vollständig eingeben.
Wenn du die Herkunft nicht weißt und es auch sein könnte, dass sie irgendwann gestohlen worden ist, dann ganz einfach Finger weg! Zudem kann man auch einen Kaufvertrag aufsetzen auf dem der Verkäufer bestätigt, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist. Dann kann dir als "Käufer im guten Glauben" auch nichts passieren, nicht einmal, dass du die Gitarre wieder zurückgeben musst.
 
Wenn du die Herkunft nicht weißt und...

Glaubst du wirklich bei einer 50 Jahre alten Gitarre kannst du die Historie lückenlos nachvollziehen ? Wenn man deinem Rat folgen würde dann wären 98% der Vintage Gitarren unverkäuflich.
 
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Wenn du nachweisen kannst, dass du im guten Glauben gekauft hast, bist du aus dem Schneider.

Dann kann dir als "Käufer im guten Glauben" auch nichts passieren, nicht einmal, dass du die Gitarre wieder zurückgeben musst.

Bist Du Dir da wirklich sicher, bzw. hast Du da belastbare Belege für diese Aussage? :gruebel:

Ich dachte immer, dass Hehlerware, wenn entdeckt, immer an den ursprünglich Geschädigten /= Bestohlenen zurückgegeben wird?

Und ich hätte auch eher vermutet, dass das so abläuft: :confused:
  • Jemandem wird eine Gitarre geklaut
  • Du kaufst diese nach dem Diebstahl (wie Du schreibst) im guten Glauben, egal ob aus erster, zweiter oder dritter etc. Hand
  • Die Gitarre wird gefunden (bei Dir) und - weil Hehlerware / als gestohlen angezeigt - an den ursprünglichen Geschädigten ausgehändigt
  • Du kannst zwar Deinen guten Glauben belegen, also passiert Dir im günstigsten Falle nix, aber die Gitarre ist dennoch weg
  • Du stellst Deine Schadensersatzansprüche an den (hoffentlich aufgeflogenen) Dieb oder zumindest an den letzten Verkäufer
  • Ob Du Ersatz bekommst, hängt vom Richter ab, und davon, ob beim anderen was zu holen ist
-----

Ich will hier im Forum keine unerwünschte Rechtsberatung anstreben.
Aber wie Du zu Deiner Aussage kommst, wie Du diese belegen kannst, das würde mich ernsthaft (konstruktiv!!) interessieren. :)
 
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...Ob Du Ersatz bekommst, hängt vom Richter ab, und ...

so kenne ich das auch von anderen Fällen her. Der Richter entscheidet, d.h. er beurteilt ob du in gutem Glauben gehandelt hast. Gibt es Schriftsverkehr ist’s einfacher als wenn alles nur mündlich abläuft wie es doch häufig unter Musikern üblich ist. Gilt übrigens auch für Tauschhandel.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
...Was einmal bei mir ist, bleibt. :)

dann hätte ich in den 50 Jahren die ich spiele schon mindestens 150 Gitarren zuhause stehen
 
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Hey Du, danke für diese Info. :)

Was allerdings in diesem $ nicht steht, was passiert, wenn es um einen Straftatbestand geht. :gruebel:
 
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Hey Du, danke für diese Info. :)

Was allerdings in diesem $ nicht steht, was passiert, wenn es um einen Straftatbestand geht. :gruebel:
Ja richtig, da habe ich einmal weitergelesen und das hier gefunden: https://www.daniel-hagelskamp.de/st...abhanden-gekommene-sachen-deutschland-belgien

Also zumindest in Deutschland doch keine gemähte Wiese, sorry. Greift dort nur dann, wenn der Verkäufer die Gitarre z.B. ausgeborgt und dann verkauft hat und nicht wenn er sie gestohlen hat.

Umso wichtiger ist die Seriennummer. Mit der kann man zumindest selbst im Internet suchen, ob die Nummer irgendwo unter gestohlen aufgelistet ist.
 
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