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Kleinunternehmen-Aushilfe für einen Tag

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Sir Maxi
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Guten Tag,

Im Bereich Veranstaltungstechnik gibt es ja das ein oder andere Kleinunternehmen. Oftmals auch nur von einer Person alleine geführt. Aber folgende Situation:
Ein Auftrag kann nicht alleine ausgeführt werden. Eine zweite Person muss für diesen Job her. Ein guter Freund würde das auch machen. Natürlich wird er dafür auch bezahlt.
Bloß auf was muss dort alles geachtet werden? Dem Kumpel wird das Geld überwiesen. Muss ihm irgendein Dokument ausgestellt werden? Wie ist das bei der Person für einen Tag "eingekauft" mit Steuern? Und wie ist das mit den Abgaben für Versicherungen.

Freue mich auf eure Antworten.
Schönen Sonntag euch noch.
 
Eigenschaft
 
Das kommt darauf an. Ich gehe davon aus, dass Du selbst Unternehmer bist.

Ist er selbst Unternehmer, geht das normal per Rechnung.

Ist er kein Unternehmer, bleibt eigentlich nur das befristete Angestelltenverhältnis, etwa als Mini-Jobber. Damit hast Du dann alle Fürsorgepflichten, An- und Abmeldungen bei allen Sozialversicherungen, sowie eigene Beiträge als Arbeitgeber an diese an der Backe.

Es gibt eine ganze Reihe von Institutionen, die hier ein wachsames Auge haben, etwa:
  • Finanzämter, ggf. auch Steuerfahndung oder Zoll (bei Schwarzarbeit)
  • Kranken-, Renten-, usw. Versicherungen
  • Arbeitsämter (je nach Falllage)
  • usw.
Ich glaube, Du wirst um eine fachkundige Beratung außerhalb des MB nicht herumkommen, wenn Du Dir Ärger ersparen möchtest. Nimm nur einmal an, Dein Kumpel kommt bei dieser Aktion zu Schaden ... dann entstehen ihm möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen Dich, wie etwa eine Rente (BGB). Was, wenn er selbst einen Schaden verursacht? Usw.

Also: fachkundige Beratung einholen. Und notfalls lautet dann die Antwart auf Deine Auftragsanfrage: leider Nein. Oder unter anderen Bedingungen.
 
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Ich stimme @MS-SPO hier absolut zu. Nur das verstehe ich nicht ganz und würde mich interessieren:
wie etwa eine Rente (BGB).
Also die „Unfallrente“ wird bei angestellten ja von der Berufsgenossenschaft (BG) übernommen. Was hat das mit dem BGB zu tun? Oder war das nur ein Rechtschreibfehler?

Normalerweise wird bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften und einem daraus resultierenden Unfall dem Verantwortlichen Unternehmer ein Bußgeld auferlegt, was mit Sicherheit auch bei Schwarzarbeit gilt (was ich hier nur als theoretischen Fall annehmen möchte und AUF GAR KEINEN FALL unterstellen möchte!!!). Ich vermute einfach, dass im Falle eines Unfalls (eines nicht Angestellten) Dessen Krankenkasse (oder falls eine anderweitige Versicherung abgeschlossen wurde dann diese) die Kosten übernimmt und dem Unternehmer ein Bußgeld auferlegt wird.

Würde mich tatsächlich sehr interessieren.
 
Grundsätzlich fällt das wohl unter die Rubrik kurzfristige Beschäftigung. Relevant sind hier z. B. $8 SGB IV und $40 EStG. Ich bin aber kein Fachmann - weder Jurist, noch Steuerberater, oder ähnliches!

Ich möchte viel mehr vor einem vermeintlichen "Ausweg" warnen: Ich würde mich hier nicht auf Freundschaftsdienste berufen! Denn hier wird ja eine professionelle Dienstleistung erbracht. Ich denke nicht, dass Gerichte das als Freundschaftsdienst durchgehen lassen, selbst wenn dem Kumpel (offiziell...) nichts bezahlt wird.

Einmal durch das Tal der Tränen, um das wirklich richtig und rechtsverbindlich zu klären, dann ist man in Zukunft schnell(er) handlungsfähig. Erstberatung beim Fachanwalt kostet oft weniger als 100€.
 
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Ich stimme @MS-SPO hier absolut zu. Nur das verstehe ich nicht ganz und würde mich interessieren:
Danke.

Zum Begriff "Rente" muss man unterscheiden.

Zum einen fällt er in die Rubrik "Titel 27, Unerlaubte Handlungen" (BGB, §§823 ff.) https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG007602377 .

Zum anderen wird man ggf. eintretende Ansprüche mit den entsprechenden Trägern entflechten müssen. Wie man es auch dreht und wendet ... das ist Aufwand ;-) , der den Nutzen des TE überwiegt?
 
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Alles klar. Danke für die Erläuterung. :great: Ich gehe ganz stark davon aus, dass das den Nutzen überwiegt :rolleyes:
 
Berufsgenossenschaft Unfallversicherung für Aushilfen ?
 

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