Fake oder Original-Gitarre? Fragwürdige Angebote in Netz

Nach eigenen Angaben "selbst gebaut" und dann ein Gibson-Logo auf der Kopfplatte - das ist schlichtweg ein Plagiat, Punkt Aus Ende. (thumbsDown)
Fachmann-Modus ein:
Ich bin zwar auch kein Freund von Versuchen, einen Anschein zu erwecken, der falsch ist, aber die Plagiat-Frage stellt sich nur bei gewerblicher Tätigkeit. Der reine Hobby-Bastler kann vom Markeninhaber nicht belangt werden. Auch begeht der Verkäufer insofern keinen Betrug, als er ja klar angegeben hat, dass es sich um einen Selbstbau handelt. Jeder kann somit klar erkennen, dass es sich nicht um eine Gitarre aus der Produktion von Gibson handelt.
Es ist durchaus verbreitet, dass Leute ihre nachgeahmten Gitarren mit Hersteller-Logos schmücken und nichts anderes als Schmuck ist darunter zu verstehen, wenn erklärt wird, dass ein vorhandenes Logo nur Schmuck und keine Herstellerangabe ist (der Privatmann wird da auch nicht an einer bestimmten Wortwahl gemessen, solange die Erklärung verständlich ist).
Fachmann-Modus aus.

Solange kein falscher Eindruck erweckt werden soll, wird auch niemand in die Irre geleitet oder gar ein Betrug versucht. Wie gesagt bin ich auch kein Freund davon, aber das mag ja jeder halten wie er will.
 
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Solange kein falscher Eindruck erweckt werden soll, wird auch niemand in die Irre geleitet oder gar ein Betrug versucht. Wie gesagt bin ich auch kein Freund davon, aber das mag ja jeder halten wie er will.
Danke für die (wie immer) ausführliche und fundierte Erklärung. Auch wenn's vielleicht formell kein Plagiat im juristischen Sinne ist, hört für mich persönlich bei solchen Aktionen der Spaß auf.
 
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Fachmann-Modus ein:
Ich bin zwar auch kein Freund von Versuchen, einen Anschein zu erwecken, der falsch ist, aber die Plagiat-Frage stellt sich nur bei gewerblicher Tätigkeit.
Nein. Sie stellt sich bereits bei "geschäftlichem Verkehr", siehe §§ 14 Abs. 2, 143 Abs. 1 Markengesetz. "Geschäftlicher Verkehr" ist weniger als gewerblich, aber mehr als eine rein private Verhaltensweise, z. B. so ein Ding allein in der Garage zu haben oder eine "Lude-Vuitton"-Tasche durch die Fußgängerzone zu schleppen.

Wie ein Gericht das "geschäftlich" hier beurteilen würde, zumal der Anbieter 2 davon und noch eine "Telecaster" ganz öffentlich für insgesamt einige tausend Euro anbietet, könnt Ihr ja mal schätzen. Etwas anderes wäre es vielleicht noch, wenn er ein Einzelstück an seinen Schwager verkaufen würde. Das könnte es noch "privat" finden.

Zivilrechtlich hätte Gibson eine Unterlassungsanspruch nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UWG.
https://dejure.org/gesetze/UWG/5.html

Den Verkäufer würde ich binnen 72 Stunden für viel Geld vom Markt nehmen - aber ich arbeite ja nicht für Gibson, ich spiele sie nur.

Und mal ehrlich, das sagt einem auch das Rechtsgefühl, dazu muss man nicht 10 Semester studieren.
 
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Den Verkäufer würde ich binnen 72 Stunden für viel Geld vom Markt nehmen - aber ich arbeite ja nicht für Gibson, ich spiele sie nur.

Und mal ehrlich, das sagt einem auch das Rechtsgefühl, dazu muss man nicht 10 Semester studieren.
Dann nehme ich mal an, Du bist in irgend einer Art und Weise ein Kollege - ich bin jedenfalls Patentanwalt und durchaus der Markenrechte verschiedener Länder und Regionen kundig. Allerdings sehe ich bei einigen Deiner Ausrucksweisen doch gewisse Unklarheiten.

Zwar arbeite auch ich nicht für Gibson, kooperiere aber mit deren deutschen Vertretern. Meine Mandanten auf dem Musiksektor heißen Moog Music Inc. und AC/DC.

Tja, mit dem "Rechtsgefühl" kommt man leider nicht zwingend zum richtigen Ergebnis, da ja Gesetzestexte auch mit "Case-Law" ausgefüllt werden, und das folgt nicht immer nachvollziehbar dem so genannten "gesunden Menschenverstand". Da kommt halt leider oft dann Halbwissen ins Spiel, und das kann dann auch leicht mal ein Schuss nach hinten sein. BTW habe ich auch keine 10 Semester Jura studiert (der Werdegang von Patentanwälten, die gerade auch im Markenrecht spezialisiert und legitimiert sind), aber das muss man nicht wissen.

Das Anbieten von - nach Deinen Angaben - drei "Bastelstücken ist noch lange keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Gesetzes. Die Aussage ""Geschäftlicher Verkehr" ist weniger als gewerblich, aber mehr als eine rein private Verhaltensweise" ist nicht zutreffend. Auch im genannten UWG-Paragraphen geht es klar um "geschäftliche" Tätigkeit. Ich möchte mich jetzt aber nicht mit allen Formulierungen befassen, da das nicht Sinn und Zweck dieses Threads ist.

Ich wäre jedenfalls echt gespannt, wie Du "den Verkäufer" (es geht ja um das Angebot und nicht die Person) "für viel Geld" (viel Spaß, wenn der einfach nicht zahlt und bei ihm auch nichts zu holen ist) "binnen 72 Stunden" (auch eine einstweilige Verfügung, deren Notwendigkeit ja erst mal anerkannt werden muss) "vom Markt nehmen" (auf welchem Markt ist der Anbieter denn tätig?) würdest. Ich lerne ja gerne dazu.

Jedenfalls sind markige Sprüche gerade für die hier mitlesenden Laien gefährlich, die sich daraus dann noch einmal ihren eigenen Reim machen. Ich wollte die Haftung dafür nicht übernehmen.
 
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ich bin jedenfalls Patentanwalt und durchaus der Markenrechte verschiedener Länder und Regionen kundig.

Ja, ich weiss. Ein Patentanwalt ist studierter Techniker oder Naturwissenschaftler mit einem juristischen Aufbaustudium.

Ich weiss schon, was ich tue und sage. Ich bin Volljurist, Dr. iur., Rechtsanwalt seit 20 Jahren und habe etwa ein Dutzend Fachaufsätze in den Verlagen Beck und Dr. Schmidt veröffenlicht. Du findest meine Beiträge auch in so ziemlich jedem Münchener Kommentar (BGB, HGB, GmbHG, AKtG, UmwG, ZPO) usw. usw. Ich war auch 8 Jahre Mitglied des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts und habe dort juristische Staatsprüfungen für das. 1. und 2. Staatsexamen abgenommen. Nix für ungut, aber Schwanzvergleich kann ich auch.

https://www.matzen-partner.de/de/team/dr-uwe-borsch/
 
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Und nun? Hier ist ein Musikerforum. Keine Rechtsberatung (sagt ihr ja selbst zurecht immer wieder) und auch kein Anwaltsschwanzvergleich. Gibt sicher Foren, in denen ihr eure Qualifikationen messen könnt, daher macht das bitte auch dort.
 
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bringt uns hier nicht weiter ;) .

Tatsache ist jedenfalls, dass hier im MB zwar durchaus über das Anbringen von Decals diskutiert wird/werden kann, wir jedoch sehr sensibel reagieren, wenn dann -sagen wir mal- "exotische" Produkte, versehen mit "fremden" Firmen-Logos/-Brands, veröffentlicht werden (z.B. im Flohmarkt, Bilderthreads, in Threads über die mit solchen Fakes gespickten Fernost-Shops [Aliex**]). Dabei interessiert uns die detallierte juristische Beurteilung eher am Rande (ist vom Regelwerk her eh grenzwertig), sondern vielmehr der Umstand, User von solchen "Fallen" fernzuhalten.
Euer Disput, so sehr er sicherlich fachlich von Interesse sein mag, führt dennoch ein wenig zu weit :whistle:.

LG Lenny (für die Moderation)
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Upps - mein Kollege hat schon.......:redface:.......
 
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Na, da wurden ja zwei "vernünftige" Beiträge zum Iststand geschrieben - danke :prost:

Insofern erübrigt sich in der Tat hier jedwede weitere Befassung mit der "Genital-Handhabung" des Kollegen.

Zu beachten in der Sache ist, dass bei der weit gefasst dargestellten Betrachtung schon jedes Anbieten einer gebrauchten Les Paul aus der Law Suit Ära ein UWG - und BTW, da Gibson auch die open book Headstock Form als 3D-Marke
1631820921637.png

(hab grad auf die Schnelle die exakte Abbildung der Marke open book Headstock alleine nicht gefunden, weil es ja jetzt grad 4 Gibson-Firmen gibt, denen irgendwelche Marken gehören)
geschützt hat - und ein Markenrechtsverstoß wäre, wenn man mit den Augen eines Fachmanns bei BGB, HGB, GmbHG, AKtG, UmwG, ZPO oder als Laie draufschaut.

Ich hatte das mal persönlich mit einem alten/gebrauchten Rickenbacker-Nachbau auf ebay gegen Rickenbacker wegen vorgeworfener Markenverletzung
1631820474026.png

und die haben halt nicht gewusst, wen sie da angehen :D. ebay hat dafür sogar extra das VeRI Programm für verifizierte Rechteinhaber. Wir haben uns mit freundlichen Briefen voneinander verabschiedet ;).

Bitte bedenkt bei allem, was hier geschrieben steht:

Wir sind hier in einem öffentlichen Forum, in dem sich Laien tummeln und aus allem, was sie lesen ihren Reim machen. Daher sind Aussagen - sagen wir mal - zur Rechtserläuterung wohl abzuwägen und ist alles zu vermeiden, was als Rechtsberatung angesehen werden könnte, die hier im Board aus gutem Grund auch nicht zulässig ist.
 
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Da ich kein Anwalt bin, halte ich mich mal aus dem Schwanzlängenvergleich raus.
Sollten hier noch ein paar Informatiker sein, dann bin ich gerne dabei! :ROFLMAO:
Könnte ich eine Gitarre bauen, die eine Gibson "alt aussehen lassen würde", dann würde ich doch mit stolzgeschwellter Brust ein thobee Decal auf den Heatstock pappen und nicht ein Decal des Herstellers, dessen Gitarren im Vergleich zu meiner "abstinken".
Also schonmal aus diesem Blickwinkel ein gewisses Unverständnis meinerseits.

Wenn jemand ein Gibson, Fender oder was-weiß-ich Decal auf seine "einfache" Gitarre klebt, weil er gerne das Original hätte, es sich aber leider nicht leisten kann, dann soll er das doch machen, wenn es ihn ein kleines bisschen glücklicher macht. Macht es jemand, weil er anderen das sauer verdiente oder zusammengesparte Geld aus der Tasche ziehen will, dann soll er in der Hölle schmoren.

Ist letztlich auch nichts anderes als der in den 80ern weit verbreitete Unfug, sich einen Turbo Aufkleber ans Heck des Polos zu kleben.

P.S.: Ich hatte auch sowas, aber es war ein Renault und da war wirklich ab Werk ein Turbolader drin. Damit konnte ich im zweiten Gang noch die Reifen quietschen lassen :love:
 
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Ist letztlich auch nichts anderes als der in den 80ern weit verbreitete Unfug, sich einen Turbo Aufkleber ans Heck des Polos zu kleben.

Da muss ich gleich wieder an das hier denken:

BMW-Donkey.jpg


:D
 
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Zum Schwanzvergleich: Echt jetzt? Der Fall scheint mir nicht so arg kompliziert zu sein. Aber ich bin Laie. Wenn ich eine Matheaufgabe gelöst haben will, dann ist es mir Wurscht ob das einer mit Matheabitur oder ein Matheprofessor erledigt.

@Schnabelrock: Mein "Rechtsgefühl" sagt mir übrigens was anderes. Wenn jemand was baut, dass wie Gibson aussieht und dabei klar kommuniziert, dass dem nicht so ist, dann ist vollkommen klar - passend zum Thema - es ist ein Fake, und wer das kauft wollte das so. Der Titel dieses Threads heißt ja nicht "Die Gitarre könnte dem deutschen Recht nach ein Plagiat sein.".
 
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Ist das die Quasimodo Edition?

Der Esel gefällt mir besser als mein popeliger 3er.
 
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Was wollt ihr? Das ist quasi "best of both worlds" eine ästhetisch perfekt gelöste Symbiose aus Les Paul und Strat.
Genies werden so oft verkannt .....
 
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:ROFLMAO:Dann können wir ja uns ja auf die Vostellung der Gitarre demnächst auf deinem Youtube-Kanal freuen. So was fehlt definitv noch in der Sammlung! :whistle:

Mein Vorschlag für den Spitznamen der Gitarre: Quasimodo
 
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Aber mal in eine ganz andere Richtung: Diese Body-Form hab ich schon öfter mal gesehen. Erinnert sich jemand? Ist das ein Modell aus (Tendenz) Russland?

Ansonsten würde mich interessieren, wie es mit der Stimmung und Bundreinheit durch den Squier-Hals an dem Korpus aussieht? Wir werden es wohl nie erfahren - außer @Gitarrensammler schlägt doch noch zu :rofl: :prost:
 
Für mich sieht das aus wie ein missglückter Versuch eine Abasi Larada zu bauen
 
Nur weil ich gerade über die Law Suit Nachahmung einer LP Recording gestolpert bin:

https://www.ebay.de/itm/334151546043

1631987724826.png


Der Verkäufer (dis-) qualifiziert sich durch das Durcheinanderwerfen der Bezeichnung Gitarre und Bass in der Beschreibung, behauptet sonst aber nichts Falsches. Immerhin bieten auch Leute. Die 215 Euro Stand 18.09.21, 20 Uhr, finde ich aber mit unklarer Elektrik und Funktion und geschraubtem Hals eigentlich schon als Ende der Fahnenstange. Bin mal gespannt, wie viel die Gitarre den Leuten wert ist (wobei man ja nicht weiß, in wie weit der Anbieter vielleicht über einen weiteren Account versucht, den Preis hochzutreiben).
 

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