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1000 CDs produziert - wie lang steuerlich abschreiben?

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bluenote35
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Hallo zusammen,

ich habe das Forum hier ein bisschen durchstöbert und viel Hilfreiches, aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden. Daher eröffne ich ein neues Thema in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.

Ich habe eine CD produzieren lassen mit einer Auflage von 1000 Stück. Die CD verkaufe ich bei Auftritten, dient aber gleichzeitig auch als (kostenloses) Demo für Agenturen/Veranstalter usw.

Dass ich die Einnahmen aus den Verkäufen versteuere, ist klar. Meine Frage ist nur hinsichtlich der Kosten (mit Produktion/Pressung usw. ca. 5.000 Euro): Kann ich sie komplett im Jahr der Produktion (2008) abschreiben oder muss ich die Kosten über mehrere Jahren verteilen und wenn ja, über wie viele Jahre?

Hat da jemand Erfahrung?

Bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar.

Viele Grüße,

bluenote35
 
Eigenschaft
 
Hi bluenote35,

erstmal willkommen "on board" ;)

Eine Aufteilung, also Absetzungen für Abnutzung (AfA) wird beim Anlagevermögen (Betriebsausstattung, KFZ, Maschinen, Instrumente etc.) vorgenommen.

Bei den CDs handelt es sich um Verkaufsware, die dem Umlaufvermögen eines Betriebes zuzuordnen ist. In der Regel wird auf Umlaufvermögen (hier: Warenbestand) keine Abschreibung angewandt. Es gibt zwar eine sog. Teilwertabschreibung bei Umlaufvermögen, die jedoch nur zum Ansatz kommt, wenn z.B. eine tatsächliche Wertminderung an der Ware vorliegt.

Somit sind die Kosten für die Herstellung der CD tatsächlich reiner Aufwand, der im Normalfall vollumfänglich bei der Gewinnermittlung nach §4 (3) EStG (Einnahme-Überschussrechnung) zum Zeitpunkt der Bezahlung (Zufluss- Abflussprinzip), bzw. bei Bilanzierung nach § 5(1) EStG zum Zeitpunkt der Entstehung, also der Rechnungslegung anzusetzen ist.

Grüße
Marc
 
Hallo M-Zee,

vielen Dank für das Willkommenheißen und noch größeren Dank für die Antwort!
Bin jetzt bestens im Bilde und werde die 5.000 Euro für meinen Steuererklärung 2008 voll einberechnen... sehr schön :D!

Tausend Dank nochmals, hast mir sehr geholfen :great:!

Lieben Gruß,

bluenote35
 
Bei den CDs handelt es sich um Verkaufsware, die dem Umlaufvermögen eines Betriebes zuzuordnen ist. In der Regel wird auf Umlaufvermögen (hier: Warenbestand) keine Abschreibung angewandt. Es gibt zwar eine sog. Teilwertabschreibung bei Umlaufvermögen, die jedoch nur zum Ansatz kommt, wenn z.B. eine tatsächliche Wertminderung an der Ware vorliegt.

Somit sind die Kosten für die Herstellung der CD tatsächlich reiner Aufwand, der im Normalfall vollumfänglich bei der Gewinnermittlung nach §4 (3) EStG (Einnahme-Überschussrechnung) zum Zeitpunkt der Bezahlung (Zufluss- Abflussprinzip), bzw. bei Bilanzierung nach § 5(1) EStG zum Zeitpunkt der Entstehung, also der Rechnungslegung anzusetzen ist.

Hi Marc,

kennste mich noch? Hatten mal wegen Labelfragen gemailt :) Studiere mittlerweile BWL und ich habe HEUTE eine nette Vorlesung zum Thema Afa und Anlagevermögen hinter mich gebracht :D Bin übrigens mittlerweile GEMA mitglied:)

Grüße,
 

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