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2. Stimme schreiben - Wie sieht das Rechtemäßig aus?

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Musicanne
Musicanne
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Hallo zusammen,

wie sieht es Rechtemäßig aus, wenn man zu einem Keyboardstück die 2. Stimme fürs Klavier schreibt? Muß man den Komponist um Erlaubnis fragen? Oder nur wenn es veröffentlicht wird (z.B. in YouTube oder auf CD)?

Viele Grüße
Musicanne
 
Eigenschaft
 
Die Frage ist so skurril, dass ich mich frage, ob nicht etwas ganz anderes gemeint ist :gruebel:
Du willst wirklich wissen, ob es verboten ist, dass du privat zu einem Stück eine Begleitung bzw. eine zweite Stimme auf dem Klavier spielst?
Selbst wenn es verboten wäre, könnte so ein Gesetz nicht durchgesetzt werden.
Oder lauschen bei dir die Nachbarn?
 
Die Frage ist keineswegs skurill, sondern völlig berechtigt, sofern es um die Veröffentlichung geht. Privat darf man an musikalischen Bearbeitungen machen was man möchte. Die Veröffentlichung einer Bearbeitung bedarf aber der Zustimmung des Urhebers. Es ist aber nicht jede "2. Stimme" gleich eine Bearbeitung im Sinne des UrhG. Eine simple Harmoniestimme, wie etwa parallelen Terzen zur "Melodie", ist sicher keine solche Bearbeitung. Im Gegensatz dazu ist etwa Gounods als "Ave Maria" bekannte Bearbeitung eines Bach Präludiums natürlich schon eine solche Bearbeitung, obwohl da ja eigentlich auch nur eine "2. Stimme" dazu komponiert wurde. Die Grenzen sind natürlich wie immer fliessend.

In der Praxis ist es offensichtlich so, dass "Amateur-Bearbeitungen" wohl trotzdem geduldet werden, auf YT finden sich ja sehr viele davon.
 
privat darf man machen was man will, erst wenn mans an die öffentlichkeit bringt muss man fragen.

man kann kein pauschales urteil fällen, das ist von einzelfall zu einzelfall unterschiedlich.
wenn das stück eindeutig erhalten bleibt, und diese zweite stimme nur unterstützend wirkt, würde ich das als veränderung des arrangements sehen. sowas passiert auch wenn man werke für andere instrumente und besetzungen arrangiert.


edith sagt: zu spät *g*
 
Naja ausgeschlossen ist eine Veröffentlichung nicht. Noch lerne ich ich es und bin eher Amateurin, was das Arrangieren und Klavierspielen angeht. Kann also noch was dauern. Wie sieht es denn mit Hörproben und Notenauszüge hier im Forum aus (falls diesbezüglich Fragen sind)?

@langhaar!

Es ist keineswegs skurril, denn es geht um Veröffentlichung wie UranusEXP richtig erkannt hat, also das Haus verlässt, in die weite mitunter böse Internetwelt. Was die Nachbarn angeht, habe ich keine Bedenken:

1. Spiele ich sehr leise aufgrund meines leichten Anschlags, fragt sich nur ob überhaupt jemand was hört :D
2. Wissen die Nachbarn ja nicht von welchem Notenblatt bzw. aus welchem Notenbuch ich spiele.
3. Fraglich, ob das Stück in Keyboardfassung überhaupt bei den Nachbarn bekannt ist.


Viele Grüße
Musicanne
 
Der Fall der Veröffentlichung wurde aber im Eingangsbeitrag bereits ausgeschlossen.

Sehe ich nicht so, ich vermutete eher eine nicht ganz so geschliffene Fragestellung, in der es im Kern doch um den Fall einer Veröffentlichung ging. Im Bereich Urheberrecht gibt es eigentlich keine dummen oder skurillen Fragen, weil es gerade in diesem Bereich ja auch häufig skurille bzw. kontraintuitive Rechtslagen gibt. Ein Beispiel nah am Thema: Das UrhG kennt schon auch Fälle, wo schon die Erstellung einer Bearbeitung die Erlaubnis des Urhebers benötigt:

Der Gesetzgeber differenziert demnach zwischen der Erstellung und der Veröffentlichung einer Bearbeitung. Die Veröffentlichung bedarf nach § 23 S. 1 UrhG in jedem Falle der Zustimmung des Urhebers des ursprünglichen Werkes. Demgegenüber ist die Erstellung einer Bearbeitung grundsätzlich erlaubnisfrei, soweit es sich nicht um die Verfilmung eines Werkes oder die Ausführung von Plänen und Entwürfen, etwa im Bereich der Bildhauerei handelt, oder um architektonische Werke beziehungsweise Datenbankwerke handelt, weil in diesem Falle der Urheber bereits durch die bloße Herstellung in seiner Rechtsposition beeinträchtigt wird.

Quelle: Wikipedia

Also, lieber einmal zu viel gefragt...
 

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