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Ab 01.07.08: RDG

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roofonfire
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Tach zusammen,

ab 01.07.08 tritt für das alte Rechtsberatungsgesetz das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Den Text kann man als Referentenentwurf unter www.gesetze-im-internet.de ansehen.

Statt von einer Besorgung von Rechtsangelegenheiten mit dem schwammigen Begriff der "Geschäftsmäßigkeit" wird es zukünftig nur noch um einen zentralen Begriff gehen, der Rechtsdienstleistung. Was das ist, wurde in § 2 RDG legaldefiniert:

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die
nach der Verkehrsanschauung oder der erkennbaren Erwartung des Rechtsuchenden eine
vertiefte Prüfung der Rechtslage unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erfordert.

Neu ist, dass eine - weiterhin erlaubnispflichtige - Rechtsdienstleistung nur noch vorliegt, wenn für die Verkehrsanschauung klar ist, dass die Befassung mit dem Fall vertieft und substantiell ist. Wenn für jeden ganz offensichtlich ist, dass nur eine oberflächliche, nicht vertiefte Erläuterung oder Besprechung erfolgt, liegt schon keine "Rechtsdienstleistung" vor. Es wird hier ein gewisses Maß an Verbrauchermündigkeit unterstellt.

Dieser Grundsatz hat in § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG eine explizite Ausformulierung gefunden:

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
...
4. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und
Rechtsfällen in den Medien;
...

Im Vergleich zum RBerG wird die Rechtslage also für manche Bereiche deutlich liberaler bzw. schlicht geändert. Die Erörterung von Rechtsthemen oder auch Rechtsfällen gegenüber der Allgemeinheit und in den Medien, also auch in Foren, ist keine "Rechtsdienstleistung", wenn sie in ihrer konkreten Erscheinungsform entweder erkennbar keine vertiefte Prüfung erfordert oder aber erkennbar an die Allgemeinheit gerichtet ist, wie bei der Erörterung von konkreten Einzelfällen in Foren.

M. E. ist eigentlich jede Aussage zu einem konkreten Rechtsfall in einem Forum wie diesem erkennbar ohne vertiefte Prüfung, weil sich kein mündiger Verbraucher so eine echte, verläßliche Rechtsdienstleistung vorstellt, dass in einem Forum ein Anonymer, dessen Qualifikation völlig offen ist, die Rechtsdienstleistung erbringt. Jedem ist klar, dass hier nur Rechtsfragen im Interesse der allgemeinen Leserschaft erörtert werden und wenn es "darauf ankommt", ohnehin noch eine echte "Rechtsdienstleistung" in Anspruch genommen werden muss. Es kommt hinzu, dass kumulativ der Ausschlussgrund in § 2 III Nr. 4 RDG greift, da die Erörterung des konkreten Einzelfalls an die Allgemeinheit gerichtet ist.

Stellungnahmen willkommen.

Grüße
 
Eigenschaft
 
Aus meiner Sicht ergeben sich faktisch für das Forum hier keine Änderungen.

Laien werden hier im Forum weiterhin Rechtsfälle nur allegemein diskutieren können.
Jeder konkrete Bezug wird weiterhin "untersagt" werden.
So zumindest meine Auffassung zum "neuen" RDG.

Ich glaube sogar, da nun endlich mal sichtbarer Wettbewerb in die Branche kommt, dass sich das zuweilen verschärft auf Foren mit Rechtstopics auswirken wird, da sich der zuverteilende Kuchen für den Einzelnen an "Rechtsdienstleistungen" verkleinern wird.


Topo :cool:
 
Hi topo,

die Beibehaltung der Vermeidung eines konkreten Bezuges ist wohl schon deshalb sinnvoll, weil man ja vor der sinnlosesten Abmahnung nicht gefeit ist und man selbst bei Aussicht auf erfolgreiche Verteidigung immer noch Ärger damit hat.

Zudem muss sich noch erweisen, ob auch die Rechtsprechung tatsächlich zu einer liberaleren Anwendung in den oben genannten Bereichen kommt oder nicht. Denn an der Erlaubnispflicht wurde grds. nicht gerüttelt.

Aus Sicht des Rechtssuchenden war Wettbewerb wohl auch früher da. Seit der letzten Reform des Rechtsberatungsgesetzes RVG war die Vergütung für eine rechtliche Beratung frei zu verhandeln, einen zwingende Satzrahmengebühr anhand des Gegenstandswertes gibt es hierfür nicht mehr. Die Zahl der RAe ist hoch, ein Blick in die Gelben Seiten belegt das anschaulich. JuraXX GmbH bot Beratungen zu Pauschlgebühren von 10,- oder so ähnlich. Einmal McRechtsrat (ohne Zwiebeln) zum Mitnehmen, bitte. Hat sich nicht durchgesetzt, glaube ich.

Bei der Vertretung vor Gerichten hat sich durch das RDG nichts relevantes geändert.

Unklar ist für mich nur, warum Du meinst, dies würde sich auf die Foren mit Rechtstopics auswirken? Warum sollte das so sein, und was meinst Du mit "Kuchen" im Zusammenhang Forum?

Grüße
 
Laien werden hier im Forum weiterhin Rechtsfälle nur allegemein diskutieren können.
Jeder konkrete Bezug wird weiterhin "untersagt" werden.
So zumindest meine Auffassung zum "neuen" RDG.

Ich hänge mich da eher an die - nennen wir es mal "verbraucherfreundlichere" - Interpretation von roofonfire.

Solange ein Vorgang anonymisiert diskutiert wird, also die Identität keiner Partei nicht aus den Ausführungen recherchiert werden kann - womit sich auch gleich wieder die Abmahntür oder Gegendarstellungsarie öffnen würde - dürfte sich das doch einigermaßen entzerren. Auch im Hinblick auf die öffentliche Diskussion von "Ich habe..."

Trotzdem bleibt natürlich die Realität, dass es Richter gibt und Richter.
 

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