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Ab wieviel Einnahmen kann ich mein Mischpult absetzten?

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Jonathen
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Wir haben vor eine OHG zu Gründen und wollen ein Tonstudio aufmachen.
Was muss man da so beachten und kann ich dann z.B.: ein Mischpult absetzten?
und wie sind da die Regelungen, wie lange ist die Abschreibungsdauer.
Ist es besser Linear oder degressiv Abzuschreiben.
Wie hoch ist der Steuerfrei betrag bei einem solchen Unternehmen?
 
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Jonathen schrieb:
Wir haben vor eine OHG zu Gründen und wollen ein Tonstudio aufmachen.
Was muss man da so beachten und kann ich dann z.B.: ein Mischpult absetzten?
und wie sind da die Regelungen, wie lange ist die Abschreibungsdauer.
Ist es besser Linear oder degressiv Abzuschreiben.
Wie hoch ist der Steuerfrei betrag bei einem solchen Unternehmen?


Hi,

vorab zwei Dinge:
- unbedingt zum Steuerberater gehen! Da gibts viel was man falsch machen kann!
- unbedingt mit einem Anwalt einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag für die OHG machen. Insbesondere wegen Haftungsrisiken! Bei einer OHG haftet grundsätzlich jeder Gesellschafter mit seinem ganzen (auch privaten!) Vermögen.

Dann zu den steuerrechtlichen Dingen ein paar Grundlagen:
Die OHG an sich wird nicht besteuert. Sie unteliegt vielmehr der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststelltung. D.h. die Gewinn/Verlustanteile der Gesellschaft selbst werden auf die Gesellschafter verteilt, die diese dann mit ihrer "normalen" Einkommensteuererklärung versteuern müssen.
Dazu wird aber zuerst der Gewinn/Verlust der OHG gesondert (einheitlich - nämlich für alle Gesellschafter geltend) festgestellt.
Bsp:
Die OHG besteht aus 5 Personen, die zu gleichen Teilen beteiligt sind und erwirtschaftet Einnahmen iHv. 10.000 Euro. Daneben wurde eine Einrichtung fürs Studio angeschafft, was zu Betriebsausgaben iHv. 5000 Euro führt.
Die OHG wird dann vom FA mit einem Gewinn vonn 5000 Euro geführt. Diese Gewinnfeststellung ist für alle Gesellschafter bindend. Daher wird jetzt - da die OHG wie gesagt selbst nicht besteuert wird - der Gewinn entsprechend den Anteilen auf die Gesellschafter umgelegt.
Konkret müsste dementsprechend hier jeder Gesellschafter 1000 Euro bei seiner Einkommensteuerklärung angeben und versteuern.

Dann zum Absetzten: Das wäre bei einem Mischpult z.B. Anlagevermögen. Das unterliegt der Absetzung für Abnutzung (AfA). Geringwertige Güter (ca. 400 Euro) können sofort abgestzt werden. Bei höherwertigen Gütern müssen die Kosten auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Wie hoch die normale Nutzungsdauer der jeweiligen Geräte ist, kann ich dir nicht sagen, das ist eine Frage des Einzelfalls. Da müsste der Steuerberater sich damit beschäftigen. Ob die lineare oder degressive AfA ist ebenfalls Einzelfrage. Die degressive AfA wurde gerade geändert. Der Prozentsatz darf jetzt glaube ich bis zum Dreifachen der linearen AfA betragen. Ist we gesagt ganz neu, wurde erst letzten Monat geändert.

Zum Steuerfreibetrag: da die OHG wie gesagt nicht der Einkommensteuer unterliegt sondern nur als Grundlage für die Besteuerung der Gesellschafter dient, hat die OHG keinen Freibetrag.
Für die Gesellschafter gilt der normale Einkommensteuerfreibetrag von irgendwas zwischen 7000 und 8000 Euro, der aber wohl duch die normale Erwerbstätigkeit neben dem Betreiben des Tonstudios (OHG) schon aufgebraucht ist.

Gruß Chris
 

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