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Als Privatperson öffentliches Konzert veranstaltet – Steuern, KSK und Ausländersteuer fällig?

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Preston90
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Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich organisierte zusammen mit einem Freund in den vergangenen beiden Jahren ein Konzert an dem 2015 acht Bands und 2016 ganze 12 Bands pro Abend aufgetreten sind. Das Konzert fand in eine Halle in meinem Dorf statt, die wir für die beiden Jahre jeweils für den Abend gemietet hatten.

Die Veranstaltung wurde in der Gemeinde angemeldet, wir haben uns eine Genehmigung für den Verkauf von Speisen- und Getränke eingeholt und es wurde die GEMA-Gebühren bezahlt. Trotz relativ vieler Besucher (280 – 300) wurde bei beiden Veranstaltungen nur wenig Gewinn erzielt (jeweils knapp 300 Euro), da neben der Hallenmiete, den Bandgagen, einige weitere Kosten, wie Werbungskosten, Leihgebühren für Licht- und Tontechnik und die Kosten für Techniker selbst, angefallen sind. Die erzielten Gewinne wurden an die Mannschaftskasse des lokalen Fußballvereins gespendet, da diese während der Veranstaltungen als Helfer mitgeholfen hatten.

Die Veranstaltungen zielten also nicht auf Gewinn ab – sie dienten mehr den gemeinnützigen Zweck, damit vor allem die Jugend im Landkreis Zugang zur alternativen Livemusik bekommt.
Nun wurde ich zufällig im Internet darauf aufmerksam, dass bei Konzerten Steuern, Beiträge für die Künstlersozialkasse und Ausländersteuern für Künstler anfallen können. (Zur Ausländersteuer: Wir hatten eine Band aus den USA, die 1.800 Euro Gage bekommen hatte. Nach Recherche habe ich schon herausgefunden, dass pro Bandmitglied ein Freibetrag über 250 Euro besteht – dieser wurde bei fünf Bandmitgliedern jedoch überschritten -> 1250 Euro Freibetrags < 1800 Euro Gage).

**Die Frage: Steuern, KSK und Ausländersteuern nachzahlen?**
• Nun zur Frage. Fielen in diesem Fall Steuern, KSK und die Ausländersteuer an? Falls ja, auf was fällt eine Steuer an und welche Steuer zu welchen Satz?
• Muss ich nachträglich damit rechnen, dass das Finanzamt auf mich zukommt? Bisher (knapp 15 Monate später nach Austragung des ersten Konzertes) kam noch nichts.
• Wie würdet ihr vorgehen?

Ich bin gerade ziemlich überfordert und möchte keinen Ärger. Ich bin dankbar über jeden Hinweis und jede Hilfe!

Viele Grüße,

Simon
 
Eigenschaft
 
Hmm, was ist Ausländersteuer? Vielleicht solltest Du mal einen Steuerberater aufsuchen, oder weiterhin den Ball flach halten und abwarten.... es geht ja wohl um überschaubare Summen.
 
Grundsätzlich und ganz allgemein gesprochen muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, um die Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren. Ist dies nicht der Fall, fällt meist keine Steuer an. Spendet man den geringen Überschuss, der sich mehr oder weniger zufällig ergibt auch nocht, ist dies ein Indiz, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag. Steuerlich dürfte man dann sauber sein.
Steuer für ausländische Künstler (in D beschränkt Steuerpflichtige) fiel nur an, wenn ausländische Künstler aufgetreten sind. Bei Auftritten regionaler Kombos ist das also meist nicht relevant.
 
Hallo zusammen,

auch ich beabsichtige, als Nicht-Gewerbliche ein Konzert zu veranstalten und würde auch gerne eine Band aus dem Ausland hinzubuchen.

Wenn ich mich im Hinblick auf die Ausländersteuer an dem Artikel orientiere:

https://www.eumrecht.de/eventrecht/event-und-steuern/die-ausländersteuer/

sieht das für mich so aus, als ob man unter 250 € Gage keine Sorge mit einer Ausländersteuer hätte.

Was mich jedoch grübeln lässt, ist der Passus: "Der Steuersatz gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Künstler um eine natürliche oder juristische Person handelt."

Bedeutet das also, wenn die ausländische Band insgesamt z. B. als GbR firmiert haben sollte, dass bereits ab 250 Euro für z. B. 5 Personen zusammen, die die Band darstellen, Ausländersteuer abzuführen wäre?

Oder bräuchte ich bei einer Ausland-Band von 5 Personen, die 1.249,99 € Gage haben möchte, mir keine Gedanken zum Thema Ausländersteuer zu machen?
 

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