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Amateurfilm im Regional-TV

Katz23
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Aus Spaß wird Ernst: unsere musikalische Amateur-Heimatkomödie die wir dieses Jahr gedreht haben stößt auf unerwartet hohe Resonanz (Presse, Radio, TV berichteten darüber). Gedacht waren paar kleine Aufführungen und eine Veröffentlichung auf YouTube (noBudget). Nun ist ein Regional-Sender am Film interessiert und ich weiß nicht wie ich das handhaben soll. Überlässt man den Film einfach dem Sender? Muss man Verträge machen? Darf man einen Unkostenbeitrag verlangen, auch wenn es bloß eine Hobbyproduktion ist? Ich bin da nicht drauf vorbereitet - weil ich auch nicht damit gerechnet habe.
Habt ihr evtl. paar Tipps, das halbwegs seriös über die Bühne laufen zu lassen?
Adventliche Grüße
 
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Was für Unkosten habt ihr denn, wenn ihr den ohnehin fertigen Film ausschnittsweise vom Sender zeigen lasst? Ich würde es als willkommene Werbung für den Film betrachten.
Ne, die wollen den Film als Ganzes zeigen. Also 45 Minuten Sendezeit, die wir produziert haben. Zusätzliche Kosten haben wir dadurch nicht, der ist ja eh fertig und eigentlich Low- bis No-Budget - nicht zum Vermarkten vorgesehen. Aber hier kommt es ja zu einer Nutzung durch ein kommerzielles Unternehmen.

Edit: es geht jetzt nicht drum damit Kohle zu machen, ich würde bloß gern wissen was da übliche Praxis ist.
 
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Moin!

Erst einmal Herzlichen Glückwunsch dazu! :great:
Im Vorfeld solltest du abklären ob alle die an dem Film mitgewirkt haben damit auch einverstanden sind. Am Besten macht man so etwas mit Abtretungs und Einverständnis Erklärungen, die sind im Filmgeschäft nicht unüblich. Dadurch sichert man sich auch das Recht der bildlichen Darstellung. Schau mal im Netz unter Filmverträge.
Nachdem du das geklärt hast, kannst du nun zum nächsten Schritt kommen. Hat der Sender euch ein Angebot unterbreitet? Das wäre nämlich der offizielle Weg, so kenne ich das von den ÖR.
Wenn du sagst, der Film geht 45 Minuten, dann ist das auch keine Kurzfilm oder Trailergeschichte mehr und man kann durchaus etwas für die Verwertungsrechte nehmen. Da es um eine Low Budget Produktion geht, sieht die Sache da etwas komplizierter aus, da ihr ja keine Kosten groß vorweisen könnt und ihr so auch nicht erst einmal eure Un und Produktionskosten veranschlagen könnt. Die Formel ist etwa so aufgebaut: Produktionskosten das sind Lohn, Sach und Reisekosten, dazu kommen Prozentual Handlungskisten und ein prozentualer Gewinn, das benötigte Geschick der Verhandlung dann noch oben drauf.
Preise kann man pauschal nicht so nennen. Dokumentationen bei den bekannten Privaten die knapp eine Stunde dauern werden da schon mal mit 7000 bis 11000 € gehandelt.
Musikvideos werden i.d.R. zwischen 2000 und 35000 Euro gehandelt. Es kommt drauf an wie es ankommt und auch viele andere Dinge.
Stimmt das Videoformat auch schon für das Fernsehen oder müssen die da noch Hand anlegen? Alles Dinge die den Preis beeinflussen können.

Steht das Material bei YT? Dann solltest du vorsichtig sein, denn Fernsehsender können sich dann auch ungefragt an dem Material bedienen, da du ja YT die Rechte dazu einräumen musstest, daß das Material auch weiter veröffentlicht werden darf. Das wissen die meisten aber nicht. Dagegen hilft bei sowas nur ein Wasserzeichen, das hält dann solche Nutzer davon ab, dein Material zu benutzen, meistens jedenfalls.

Mein Tipp wäre, du / ihr setzt euch mit dem Sender zusammen und legt die Fakten auf den Tisch, dann werden sie auch Angebote machen. Dann ist abzuwägen ob man den Deal macht oder nicht. Bedenken sollte man, das es vielleicht auch zu Folgeaufträgen kommen kann. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, da man sich einerseits nicht unter Wert verkaufen sollte, andererseits aber auch nicht darüber. Abfragen sollte man auch, ob die Produktion nur einmalig laufen soll, oder mehrmals oder ob auch Tochterfirmen des Senders un deren Mediatheken das nutzen dürfen.

Greets Wolle

PS.: Ich verschiebe den Thread mal ins Musikbusiness und Recht, auch wenn es Video ist, geht es hier nicht um technische oder filmische Fragen. Solltest du Fragen zu den Formaten haben, mach bitte in der Videoecke einen neuen Thread auf.
 
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Danke @WolleBolle für Antwort und Verschiebung.
Wir müssen mal sehen, wie es nun wird. Sie sichten erstmal das Material, ob es für's Ausstrahlen OK ist...
 
Hallo Katze! :)

Wir müssen mal sehen, wie es nun wird.

In einem anderen Thread schreibst Du das Ihr das Material bei YT hoch laden wollt?! Das würde ich in dieser Situation nicht tun, wegen der Rechteverwertung bei YT. Wenn das euer Sender mitbekommt, dann spielen die euch womöglich aus und ihr könntet mit Null rausgehen. Wenn überhaupt, dann stellt es auf eure HP oder auch auf deine oder die eines Crewmitgliedes, aber ich würde große Hoster vermeiden. Wenn ihr wirklich Geld sehen wollt, dann überdenkt eure Schritte lieber vorher, bevor es zu spät ist, denn gerade YT ist da nicht Userfreundlich, was die haben, das haben die erst einmal. Kannst Dir ja mal in einer ruhigen Minute die seitenlangen Einverständniserklärungen von denen durchlesen und zwar in deutsch und englisch.

Greets Wolle
 
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In einem anderen Thread schreibst Du das Ihr das Material bei YT hoch laden wollt?!
Ja. Das war von Anfang an der Plan und wurde auch in allen Berichten zu unserem Film angekündigt. Da werde ich zu meinem Wort stehen müssen :nix:
Einfach runterladen und ohne Erlaubnis ausstrahlen dürfte ein Sender Filme von Youtube eigentlich nicht - da greift doch das Urheberrecht?!

Ich hab mir den ganzen Spaß wohl zu einfach vorgestellt - und eigentlich soll es auf der nichtkommerziellen Schiene weiterlaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach runterladen und ohne Erlaubnis ausstrahlen dürfte ein Sender Filme von Youtube eigentlich nicht - da greift doch das Urheberrecht?!

Falsch gedacht, deswegen sagte ich ja, lies dir mal alle Sachen durch denen Du / Ihr da zugestimmt hast. Und vor allem nicht nur in deutsch sondern auch in englisch, denn das englische ist eigentlich das (fast) bindende. Und YT ist eine Amerikanische Plattform, das beinhaltet auch (bisher) das Landesrecht, welches das von Amerika ist, nur in gewissen Einzelklauseln eben das europäische Recht, wenn denn überhaupt das deutsche Landesrecht.
TV Gesellschaften dürfen sich auch ungefragt von YouTube bedienen, das ist kein Witz, sondern blanker Ernst, da Du Ihnen beim Anmelden via Einverständniserklärung alles gegeben hast, so du einen Kanal hast, oder du es dort jetzt nur hochlädst!

Urheberrechte hast du bei YT leider gar keine mehr, die hast Du ja alle an YT abgetreten. :)
Wie heißt es so schön, wer lesen kann ist klar im Vorteil! Aber ihr macht ja alle immer euren Haken für die Dinge, wenn da steht "seid ihr einverstanden"... oder "ich habe das zur Kenntnis..."; tja das ist die heutige Gesellschaft. ich bin überall im Netz, aber was das bedeutet fragt keiner nach.

Krass gedacht, wenn es bei YT steht und ich das sofort dort sehe, dann kann ich das, da YT Mitglied verwerten und auch öffentlich anbieten und noch mehr, wenn ich clever bin und weis wie es geht sogar die Rechte sichern, und du bist weg vom Fenster! da kannst du zum Anwalt rennen wie du willst, die Rechte habe ich... und du hast das Nachsehen. So und nicht anders sieht das aus mit den Gesetzen, ihr seid nur zu nachsichtig oder versteht es nicht. Genug erklärt, mach Dich kundig.

Greets Wolle
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ich hab mir den ganzen Spaß wohl zu einfach vorgestellt.

Junge Frau, das ist kein Spaß mehr, das ist blanker Ernst und reales Business!
 
Urheberrechte hast du bei YT leider gar keine mehr, die hast Du ja alle an YT abgetreten. :)
Wie heißt es so schön, wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Wo steht das denn?
Ja, es werden weitgehende kostenlose Nutzungsrechte inklusive Rechte zur Weiterverwertung eingeräumt, aber da steht doch auch

https://www.youtube.com/static?gl=GB&template=terms
"7.2 You retain all of your ownership rights in your Content"
?

Das kann evtl. schlimmstenfalls möglicherweise auch nichts wert sein. Wäre dann aber sowas wie: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
 
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Moin!

Das kann evtl. schlimmstenfalls möglicherweise auch nichts wert sein. Wäre dann aber sowas wie: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Jepp und wenn du Recht haben willst, dann klage mal schön dieses ein. Ich würde mal sagen YT hat den längeren Atem was das angeht. :weird:

Schau mal hier z.B.:

10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem
Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;

jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.



Das ist wie Gummi, kann man auslegen wie man will.

Greets Wolle
 
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TV Gesellschaften dürfen sich auch ungefragt von YouTube bedienen, das ist kein Witz, sondern blanker Ernst, da Du Ihnen beim Anmelden via Einverständniserklärung alles gegeben hast, so du einen Kanal hast, oder du es dort jetzt nur hochlädst!

Ich arbeitete bei einer TV-Gesellschaft im weitesten Sinne, und das stimmt nicht, was Du schreibst. Wir bzw. die Agenturen wie die Eurovision oder Reuters fragen tatsächlich bei Social Media Content regelmäßig die Nutzer um Genehmigung, ob das Material auch im Fernsehen ausgetrahlt werden darf (manche stellen dann bedingungen, z.b. dass Ihr Account als Quelle einbelendet werden muss). Andere machen das nicht und manchmal erreicht man den Uploader nicht und man sendet das Material trotzdem, aber das hat nichts mit "dürfen" zu tun, sondern eher mit "wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter". Ab und zu gibt es auch Fälle, in denen wir nachträglich vergüten. Ich mache Fernsehnachrichten, konkret beziehe ich mich da also auf tagesaktuelles dokumentarisches Material und nicht so sehr auf künstlerische Produktionen.

10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

...


jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.


Das ist wie Gummi, kann man auslegen wie man will.

Man muss es halt genau lesen, dann wird auch klar, dass hier Rechte innerhalb der Plattform YouTube eingeräumt werden und das keinen Automatismus darstellt, dass jeder Sender sich bedienen dürfte und das Material im linearen Fernsehen ausstrahlen darf.
 
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Ab und zu hatte schon mal ein Sender etwas von unserem Youtube-Material ausgestrahlt - also kleine Ausschnitte und nach Absprache. Völlig okay für uns Hobbyfilmer.
 
Was nur klar sein muss: Wenn das Material sowieso komplett bei YouTube öffentlich verfügbar ist, drückt das den Preis für eine Zweitverwertung im linearen Fernsehen. Um auf den Kern Deiner Frage zurückzukommen:

Ja, man darf dafür etwas verlangen, allein fürs Verwertungsrecht, ganz unabhängig davon, welche Kosten entstanden sind.
Vertraglich (oder zumindest nachweisbar per E-Mail-Austausch) solltet Ihr festlegen, ob Ihr die Senderechte für eine einmalige Ausstrahlung vergebt oder auch für Wiederholungen, und im letzteren Fall auch evtl. eine zeitliche Beschränkung (z.b. 10 Wiederholungen im Zeitraum von 12 Monaten).

Edit: Ach so, und man regelt üblicherweise auch, ob und wie lange der Sender das Material auf seiner eigenen Homepage bzw Mediathek anbieten darf und selbst Clips auf social Media verbreiten darf (wichtig etwa für Bewerbung durch Trailer)
 
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Moin!

und das stimmt nicht, was Du schreibst. Wir bzw. die Agenturen wie die Eurovision oder Reuters fragen tatsächlich

Es ist sehr lobenswert wenn euer Sender da fragt, ich kenne das auch anders und habe es auch schon so erlebt. Es ist nicht die Regel, aber es kann auch so sein und einige können da auch dickfällig sein, nach dem Motto, dann klag doch dein Recht ein.

Ich schreibe nur was ich mitbekommen habe und das ist eben stellenweise sehr krass. Klar i.d.R. läuft es anders. Man sollte es eben auch erwähnt haben.

Wenn das Material sowieso komplett bei YouTube öffentlich verfügbar ist, drückt das den Preis

Auf alle Fälle und das stellenweise drastisch.

Greets Wolle
 
Eben: Der gut verdienende Konzern Google (youtube) bekommt wie selbstverständlich die Nutzungsrechte kostenlos und dauerhaft. Aber der kleine Regionalsender soll dann für eine Ausstrahlung zahlen. Das passt nunmal nicht so ganz zusammen.
 
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Ich finde, das ist kein Widerspruch. Wenn ich als nicht so bekannter Künstler Material auf YouTube stelle, dann tue ich das zur Eigenpräsentation und um gefunden zu werden.
Ich habe die Haltung, dass ich über all dort, wo Geld mit meiner Leistung verdient wird, daran auch mit Augenmaß beteiligt werden will. Nun mag Google zwar reich sein, aber YouTube verdient das Geld an anderen Videos und nicht an meinem. Für die wäre es kein Unterschied, ob mein Video dort online ist oder nicht. Der kleine Regionalsender dagegen schaltet im Umfeld Werbung und spart Geld, weil der das Programm nicht mit einer Eigenproduktion füllen muss.
 
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