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Anmeldung Nebentätigkeit notwendig?

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Hallo an alle,

bisher bin ich zu dem Thema in diesem Forum leider nicht fündig geworden, daher stelle ich die Frage frei heraus:

Bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit als Hobbymusiker anzuzeigen?
Folgende Rahmenbedingungen liegen vor:
  • Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst
  • Keine Verbeamtung
  • bisher geringes Zusatzeinkommen von jährlich ca. 400-600€
Gefragt ist wirklich das arbeitsrechtliche Verhältnis, nichts steuerrechtliches. Da dürfte nach meinem derzeitigen Kenntnisstand die Kleinunternehmerregelung noch lange nicht (17.500€ Einnahmen im Jahr) nicht greifen.

Gruß,
MissSheraton
 
Eigenschaft
 
Im ÖD m.W. ja, das müsste dann aber auch problemlos erteilt werden, da es sich ja um eine künstlerische Nebentätigkeit handelt, und dies m.W. grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Das ist dann faktisch eher eine Anzeigepflicht. Ich kenne jedenfalls keine Verweigerung in einem solchen Kontext.
 
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Ach du lieber Himmel. Ich bin auch im öffentlichen Dienst, aber auf so eine Idee bin ich noch nie gekommen...
 
Das "Problem" ist dann keines, wenn Du im Gemeindechor gegen Spende für die Kirchenmusik singst. Wenn Du regelmäßig unter eigenem Namen Gigs bestreitest, dann kann die Sache anders aussehen. (Unabhängig davon kann auch letzteres steuerlich aber eine Liebhaberei sein.)
 
Ach du lieber Himmel. Ich bin auch im öffentlichen Dienst, aber auf so eine Idee bin ich noch nie gekommen...

Ich auch nicht, das kannst du mir glauben. ;) Allerdings hatten wir letztes Wochenende ein schönes (großes!) Interview in einer regionalen Tageszeitung und uns haben daraufhin einige angesprochen, ob wir das eigentlich melden müssen usw. Da ich lieber auf der sicheren Seite bin...;)

Es ist schon so, dass wir unter eigenem Bandnamen kleine Gigs spielen. Aber wie gesagt, die Einnahmen daraus sind überschaubar und das große Geld ist auch nicht unser Ziel mit der Musik. Vielmehr handelt es sich um Aufwandsentschädigungen für Anfahrt etc.

Das Thema scheint nicht wirklich eindeutig festgelegt zu sein, ich habe im Netz auch unterschiedliche Informationen gefunden. Z. B. dass nur Beamte einen Nebenerwerb beantragen und auch genehmigen lassen müssen. Die Anfrage an die eigene Personalabteilung ist schon raus...:weird:
 
Gefragt ist wirklich das arbeitsrechtliche Verhältnis, nichts steuerrechtliches.

Ich sehe da schon eine leichte Überschneidung. Ähnlich wie beim Finanzamt ist die Frage doch: Ist es ein Hobby oder eine Erwerbstätigkeit? Hobbys muss man dem Arbeitgeber nicht melden, einen Nebenerwerb schon.

Wenn Du mit Deiner Musik schon im allerweitesten Sinne nachhaltig wirtschaftest und darauf aus bist, auf größere Bühnen zu kommen, berühmter zu werden und höhere Gagen zu verdienen, würde ich auf Nummer sicher gehen und dem Arbeitgeber bescheid sagen.
 
Moin,

ich kann aus dem Stegreif nur für mich als Nds. Beamten antworten:

Eine künstlerische Tätigkeit ist nicht genehmigungs-, aber anzeigepflichtig. Zudem wird die Besoldung ab einem bestimmten Einkommen gekürzt.

Viele Grüße
landmesser
 
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Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Spricht etwas dagegen, das einfach mit deinem Arbeitgeber zu besprechen? Du könntest ihn ja einfach informieren, dass du nebenbei Musik machst und dafür gelegentlich etwas bekommst. Damit wäre deine Anzeigepflicht doch abgehakt. Mir fällt auf die Schnelle jetzt kein Nachteil ein, der daraus entstehen sollte.

edit:
Die Anfrage an die eigene Personalabteilung ist schon raus...
Gerade erst entdeckt. Ich hätte da vermutlich einfach kurz angerufen und nachgefragt, also auf dem kurzen Dienstweg.
 
Kurzes Update dazu:
Habe jetzt ein Formular für die Anzeige einer Nebentätigkeit bekommen. Es scheint dabei wirklich nur um die eigentliche Anzeige zu gehen, finanzielle Dinge werden im Formular gar nicht abgefragt. Als kleiner Zusatz ist noch vom Arbeitgeber auszufüllen, ob die Tätigkeit sich als schädlich für die Arbeitsstätte erweist.

Wo der eigentliche Sinn darin liegt, erschließt sich mir noch nicht so ganz. Ich dachte, dass gerade die finanziellen Aspekte für den Arbeitgeber wichtig sind. Aber so bin ich auf der sicheren Seite.
 
Als kleiner Zusatz ist noch vom Arbeitgeber auszufüllen, ob die Tätigkeit sich als schädlich für die Arbeitsstätte erweist.

Wo der eigentliche Sinn darin liegt, erschließt sich mir noch nicht so ganz.

Es geht dabei primär darum, dass Du verpflichtet bist, den Schwerpunkt Deiner Arbeitskraft bei Deinem Arbeitgeber einzubringen.
Es gibt da einen arbeitsrechtlichen Passus bezüglich Nebentätigkeiten, den ich gerade zwischen Tür und Angel nicht parat habe, aber ich erinnere mich an sowas aus meiner Zeit im Betriebsrat in meiner Arbeitsstätte (ebenfalls öffentlicher Dienst).

Sollte also Deine künstlerische Tätigkeit dazu führen, dass Du beispielsweise zwei oder drei mal die Woche bis morgens um Drei unterwegs bist, und daraus resultierend in der Arbeit müde / weniger leistungsfähig, dann hätte der Arbeitgeber natürlich keine Freude an Deiner künstlerischen Nebentätigkeit.
 
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Als Ergänzung zu @Pie-314 : MissSheraton hat es kurz erwähnt:
, ob die Tätigkeit sich als schädlich für die Arbeitsstätte erweist.
Der Arbeitgeber sichert sich durch eine Prüfung und die Genehmigung auch gegen möglichen Imageschaden ab, gerade bei Künstlern, die üblicherweise in der Öffentlichkeit stehen. Nehmen wir mal den Extremfall an, dass Du in einer Band mit rechtsradikalen Texten spielst...

Genau wie wenn Du in einer Ölfirma arbeitest und nebenberuflich für Greenpeace tätig wärst.
 
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Gründe sind in erster Linie, dass der Arbeitgeber Beeinträchtigungen, die in die Arbeit für ihn einfließen, wissen und selbst einschätzen möchte. Das muss gar nicht das Monetäre betreffen. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber einem Angestellten untersagen, in der Urlaubszeit einen job anzunehmen. Grund ist, dass der Urlaub zur Erholung da ist und dass der Umstand, dass eine Person den Urlaub nicht nimmt, dazu führen kann, dass er überlastet und damit nicht ausreichend arbeitsfähig ist. Ob der gleiche Angestellte in seiner Urlaubszeit an seinem Haus werkelt oder einen Gartenteich anlegt, fällt meines Wissens nach nicht in den Bereich, den ein Arbeitgeber zu interessieren hat.

Image mag branchenspezifisch eine Rolle spielen - grundsätzlich hat der Arbeitgeber aber die Privatsphäre der Leute zu achten und darf auch keine Einschränkungen machen, die beispielsweise gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen.

Warte mal ab, wie die Personalabteilung darauf reagiert.

Manchmal läuft es auf ein Gespräch hinaus, in dem beispielsweise gefragt wird, ob solche Auftritte nicht oft am Wochenende und sehr spät wären und recht ordentlich dem Alkohol zugesprochen wird und deshalb vermutet wird, dass die Erholung darunter leidet. Der Arbeitgeber kann meines Wissens dann aber nichts präventiv verbieten, sondern muss abwarten, ob die befürchteten Beeinträchtigungen (die ja tatsächlich im Rahmen des Möglichen liegen) tatsächlich eintreten und kann dann beispielsweise eine Mahnung aussprechen.

x-Riff
 

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