• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Aufnahme eines Remix - was muß ich beachten? - Gema?

  • Ersteller Bueddie
  • Erstellt am
Bueddie
Bueddie
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
24.08.23
Registriert
26.12.07
Beiträge
49
Kekse
0
Hallo,
angenommen, eine Partyband möchte ein Remix eines alten Schlagers (50er Jahre) neu arrangieren. Dieser Song soll als Partyversion aufgenommen und veröffentlicht werden.

Nun meine Frage ans Kollektiv:

1. Ist dies eine Bearbeitung oder eine Umgestaltung im Sinne des Urheberschutzgesetztes?
2. Ist es sinnvoll, um dieses Neuarrangement zu schützen, eine Mitgliedschaft bei der GEMA anzustreben? Dies ist allerdings, nach meinen bisherigen Recherchen, nur möglich wenn man selbst Komponist und/oder Textdichter ist. In diesem Fall wäre man der Arrangeur oder Bearbeiter.
3. Bei wem müßte man die Genehmigung zu diesem Projekt beantragen. GEMA, Urheber?

Wäre nett, wenn ich ein paar nützliche Meinungen zu diesem fiktiven Vorhaben bekommen würde.

Vielen Dank im Voraus

LG
Jürgen
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1. §23 UrhG sprich von Bearbeitungen und anderen Umgestalltungen. Euer Remix ist also ein Bearbeitung ist also eine Umgestalltung.

2. Als Bearbeiter seid ihr ja gem. §3 UrhG auch als Urheber geschützt. Die Umgestalltung des eigentlichen Songs ist ja auch zum Teil eine eigene Komposition, sonst würdet ihr ja nichts umgestallten, sondern nur übernehmen. Also sollte GEMA gehen. Wenn's nur zum Schutz dieses Remixes sein soll, solltet ihr natürlich darüber nachdenken, ob sich das Verhältnis Mitgliedsbeitrag-Einnahmen lohnen wird.

3. Genehmigung brauchst du zuerst von den Urhebern. Diese müssen dir eine Bearbeitungserlaubnis erteilen. Ohne diese Erlaubnis macht auch die GEMA nichts für euch. Mit der Erlaubnis müsst ihr euch dann die Lizenz von der GEMA holen.
 
Hallo AngryDwarf,
erstmal vielen Dank für deine Informationen.

Gibt es für das Einholen der Bearbeitungserlaubnis bestimmte Regularien (Formulare o.ä.) oder mache ich das in einem formlosen Schreiben direkt an den Urheber?

Gruß
Bueddie
 
Euer Ansprechpartner ist der entsprechende Musikverlag. Wenn das Projekt keinen (objektiv!) vielversprechenden, kommerziellen Hintergrund hat, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass die Anfrage überhaupt bearbeitet wird. Wenn Interesse da ist, wird man erstmal die fertige Version hören wollen.
 
Okay, danke für die Info.
Ich werde jetzt einfach den Verlag anschreiben und mal sehen was die sagen.

Eigentlich kann der Verlag, respektive der Urheber bei einem solchen Projekt doch nur profitieren, und hat alles in allem weder Aufwand noch Risiko.

Gruß
Bueddie
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben