Aufnehmen bei Flötenvorführung - erlaubt?

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c.oscar
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Hallo,

ich habe auch mal eine Frage in Richtung Recht.

Meine Tochter hat eine Fötenaufführung von ihrer Musikschule in einer Altentagesstätte.
Darf ich dabei aufnehmen?
Es sollen nur CD's für alle Beteiligten erstellt werden.
Natürlich ist es geschickter, man fragt vorher die Musiklehrerin.
Aber wie sieht das vom Grundsatz her aus?
Was meint ihr?

Gruß

C.Oscar
 
Eigenschaft
 
Hi C.,


Ich meine, dass Fragen "in Richtung Recht" aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Foren nur sehr delikat zu handhaben sind; wir des weiteren im Board einen extra Bereich (mit speziellen Regeln) dafür haben:
https://www.musiker-board.de/f131-musikbusiness-recht-mupr/

Konkret in deinem Fall: Frag die Lehrerin, im Zweifelsfall frag noch den nächstbesten Altenpfleger der vorbeikommt - dann sollte sich der Keks gegessen haben. Zumindest was die Aufnahme angeht. Verbreitung ist wieder ein ganz anderes Thema (egal ob kommerziell oder nicht), denn wenn die Lieder geschützt sind, könnte dir da evtl. jemand ans Bein pinkeln. Und glaub nur nicht, dass die "Beteiligten" diese CDs für sich behalten.
Meine Oma hat, nachdem sie sich endlich hat zur Nutzung von CDs überzeugen lassen, in dem Punkt den Kassetten nachgetrauert, dass sie die so einfach kopieren und ihren Freundinnen weitergeben konnte.

MfG, livebox
 
Danke erst einmal,
das Extraboard hatte ich nicht gefunden.

Das Thema kam auf, wiel jemand sagte, das dürfe man nicht.

Gruß
C.Oscar
 
Moin!

Lass die Finger davon! Aufnehmen für die Tochter um sich zu Übungszwecken zu hören um besser zu werden ja oder auch für die Musiklehrerin, aber um den beteiligten CDs anzubieten - klar NEIN! Wie Livebox schon schrieb es ist zuviel dran, GEMA - Pflichtig, Urheberrechte, Verkauf etc. Das Risiko würde ich nicht eingehen wollen.

Greets Wolle
 
Wenn er es nicht verkauft sollte es doch kein Problem geben. Ich würde vielleicht kurz die anderen Eltern fragen ob Sie das auch wollen und wenn nicht dann würde ich nur mein Kind aufnehmen.
 
Moinsen!

Wenn er es nicht verkauft sollte es doch kein Problem geben. Ich würde vielleicht kurz die anderen Eltern fragen ob Sie das auch wollen und wenn nicht dann würde ich nur mein Kind aufnehmen.

Aber klar gibt es da ein Problem, denn man darf nur für den Privatgebrauch kopieren (immer den Urheberschutz und die GEMA im Auge) und du darfst diese Kopien nur an Freunde und Verwandte weiter geben und nur 7 Stück insgesamt anfertigen, alles andere ist strafbar. Und Freunde sind jetzt nicht die Arbeitskollegen oder Schulkameraden schon gar nicht irgend welche Leute die in der Vorstellung sitzen.

Das Ganze kann sogar soweit führen, das es komplett verboten ist eine Kopie (Aufzeichnung) zu machen, nämlich dann, wenn der Urheber das untersagt hat, das steht im Urheberschutzgesetz.

Die Gesetzestexte kannst Du HIER und HIER nachlesen!

Greets Wolle
 
Es ist eine weitvebreitete, aber falsche Annahme, dass es im Urheberrecht eine Unterscheidung zwischen "verkaufen" und "verschenken" gibt. Wenn dem so wäre, dann wäre ja die ganze Internet-Piraterie legal, weil sie ja in der Regel nicht-kommerziell ist.

Vielleicht werden aber ja auch nur Stücke gespielt, deren Komponisten schon mindestens 70 Jahre tot sind. Dann ist das urheberrecht verfallen.

Meine Oma hat, nachdem sie sich endlich hat zur Nutzung von CDs überzeugen lassen, in dem Punkt den Kassetten nachgetrauert, dass sie die so einfach kopieren und ihren Freundinnen weitergeben konnte.
Was hat das denn damit zu tun?
 
Naja ich will ja jetzt nicht zum Gesetzesbruch aufrufen aber wenn es darum geht eine Aufzeichnung von seinem Kind/Kindern zu machen kann man auch mal ein Auge zudrücken. Es klang jetzt nicht so als wenn der Threadersteller hier das große Geld machen will sondern einfach grundsätzlich wissen will ob er mitschneiden darf oder nicht. Auch wenn ihr natürlich alle von der Rechtslage her recht habt - ich würde es trotzdem machen.
 
Das mitschneiden ist auch überhaupt kein problem, das darf man grundsätzlich. Wobei du als Veranstalter natrülich Hausrecht hast und das verbieten kannst.

Urherberrechtlich relevant ist nur das Verbreiten. Also die CD zu vervielfältigen und zu verteilen.
 
Ich hab das ja eher so verstanden, dass er eine Flötenaufführung (ich hoffe mal, die Fötenaufführung war ein Vertippser :) ) seiner Tochter nebst anderen Mitmusizierenden aufnimmt und diese dann denselben zur Verfügung stellt. In so einem Fall würde ich mal die Kirche im Dorf lassen und es einfach machen; es gibt keine gewerbliche Absicht, die Verbreitung ist äußerst überschaubar und unter den Eltern wird hoffentlich kein Abmahnanwalt sein - dann kann es schon sein, dass die Freude am Geldverdienen die Freude an der Musik des Kindes überwiegt...

Allerdings können sich andere Eltern darüber beklagen, dass die Darbietung ihres Kindes gegen deren Willen aufgenommen wird. Das kenne ich aus der Schule meiner eigenen Kinder, wo bei Schulaufführungen und Ausflügen die Erlaubnis aller Erziehungsberechtigen eingeholt wird, die Kinder zu fotografieren. Wenn nicht alle Eltern zustimmen, gibt es eben keine Fotos vom ersten Schultag (ja, auch Eltern dürfen dann nicht fotografieren oder mit der Cam filmen, könnte ja ein fremdes Kind auf dem Foto auftauchen). Dies hat beim letzten Ausflug meiner Tochter dazu geführt, dass die Lehrerin nur "erlaubte" Kinder und diese auch nur einzeln fotografiert hat.



War jetzt teilweise ziemlich Off Topic, sorry. Aber vielleicht spricht der TE mal mit den anderen Eltern und macht dann einfach oder lässt es bleiben. Das Risiko verbleibt in jedem Fall bei ihm, auch wenn ich es übertrieben fände, jedes privat mitgefilmte Schulkonzert unter dem Aspekt der Urheberrechtsverletzung zu betrachten und dann mit einer leeren SD Karte in der Videokamera zu versterben.
 
Was hat das denn damit zu tun?

Ja, mir fiel hinterher auf, dass es nicht verständlich ist... hatte aber keine Zeit, es zu ändern.

Was ich damit sagen wollte: Das Schuldbewusstsein (teils auch das Wissen um die gesetzliche Lage) in der breiten Bevölkerung ist extrem niedrig. Wenn die technischen Möglichkeiten bestehen bzw. man weiß damit umzugehen, wird kopiert und kopiert.

Angenommen, das passiert mit den angedachten Aufnahmen und angenommen es würde tatsächlich ermittelt werden - dann kommt erst mal der dran, der das Zeug weitergegeben hat. Doch die Kette wird zurückverfolgt... und wenn Teile unserer Bevölkerung inzwischen so drauf sind wie oeatschie das geschildert hat (armes Deutschland!!), kann der nächstbeste wegen irgendwas angep***te Elternteil daherkommen und dem hier fragenden User was anhängen.

Wie groß jetzt die Gefahr tatsächlich ist, dass da was passiert, und ob man da Risiko eingeht, muss der User selbst abschätzen. Ihm hier aber leichtfertig Tipps zu geben die dabei noch so formuliert sind, dass man den gesetzlichen Aspekt missinterpretieren könnte, halte ich nicht für zielführend. Denn den Begriff "Augen zudrücken" kennt man bei der GEMA nicht. Da wird höchstens von einer Verfolgung abgesehen, wenn dabei nicht genug Kohle reinkommt - es sei denn, man muss ein Exempel statuieren oder es meint mal wieder einer, er müsse auf einem weisen Schimmel durch den Wilden Westen der digitalen Medien... ach, egal, ist hier jetzt nicht das Thema.

Ich denke, c.oscar ist fachlich so weit erst mal informiert. Die Entscheidung, was und wie genau kann ihm keiner von uns abnehmen.

MfG, livebox
 
Lasst mal die Kirche im Dorf. Das ist hier wieder mal eine typisch deutsche Bedenkenträger Diskussion.

Wenn der Vater mit den anderen Eltern und der Leiterin der Gruppe abspricht, dann is gut.
Wenn er dann sogar den anderen Eltern zu Dokuzwecken eine CD gibt, ist das kein Problem.

Überlegt mal, wie oft solche Ereignisse gefilmt werden. Selbst mit iPhone geht das. Da ist immer Ton dabei .....

Also, ruhig Blut. Kirche im Dorf lassen. Die Aufnahme nach Absprache mit allen Beteiligten machen. Fertig.
 
Moinsen!

Wir sind hier ein öffentliches Forum und deswegen werden hier keine illegalen Sachen geduldet, da dieses u.a. Folgen für den / die User und den Boardbetreiber nach sich ziehen kann!

Und daher gibt es nur eine Antwort und die ist die Gesetzeslage und die besagt, das er das nicht darf wenn es sich um GEMA - rechtliches Material und / oder Urheberrechte handelt. Alles andere ist illegal und demzufolge verboten!

Da gibt es keine Kirche im Dorf oder sonstige Empfehlungen!

Greets Wolle
 
Und daher gibt es nur eine Antwort und die ist die Gesetzeslage und die besagt, das er das nicht darf wenn es sich um GEMA - rechtliches Material und / oder Urheberrechte handelt. Alles andere ist illegal und demzufolge verboten!

Da gibt es keine Kirche im Dorf oder sonstige Empfehlungen!

Die Frage ging darum, dass ein Vater seine Tochter beim Flötenkonzert filmen und diesen Mitschnitt den beteiligten Mitmusikern bzw. -eltern zur Verfügung stellen wollte. Hier eine fettgedruckte Gesetzesübertretung zu konstruieren halte ich für übertrieben. Soll er halt machen, die Bedenken wurden im Thread kundgetan und seine alleinige Verantwortlichkeit ebenfalls unterstrichen. Niemand hat behauptet, das wäre erlaubt. Wo ist also das Problem?
 
Moinsen!

Wir sind hier ein öffentliches Forum und deswegen werden hier keine illegalen Sachen geduldet, da dieses u.a. Folgen für den / die User und den Boardbetreiber nach sich ziehen kann!

Und daher gibt es nur eine Antwort und die ist die Gesetzeslage und die besagt, das er das nicht darf wenn es sich um GEMA - rechtliches Material und / oder Urheberrechte handelt. Alles andere ist illegal und demzufolge verboten!

Da gibt es keine Kirche im Dorf oder sonstige Empfehlungen!

Greets Wolle

Mommmment mal.

Selbst wenn die gespielte Literatur bei der GEMA gemeldet ist, kann er jederzeit den Mitschnitt machen.

Er kann nach der Aufnahme eine GEMA Meldung machen. Ich versichere, das die GEMA auf die Meldung einen freundlichen Brief schreibt, in dem steht, dass sich die GEMA nicht für solche Aufnahmen interessiert. Ich habe so etwas in Amateurtagen selbst mal durchexerziert.

Es werden ständig von Chören, Musikkapellen und Top40 Bands Live-Mitschnitte zu Dokuzwecken für den internen Gebrauch gemacht. So habe ich als Amateur angefangen, um Recording zu üben. Damals machte ich brav mehrere Meldungen an die GEMA, bis die mal bei mir anriefen und mur sagten, meine Meldungen seien wirklich nicht nötig.

Ich glaube heute nach 20 Jahren hat sich die Gesetzeslage diesbezüglich nicht geändert.

Klar ist natürlich, dass der Veranstalter streng genommen eine Gema Meldung machen müsste, wenn Gema pflichtige Stücke gespielt werden.
 
Moin!

Soweit richtig was Du schreibst, nur hast Du eine Kleinigkeit überlesen, das der Fragesteller auch noch CDs an die Beteiligten und nicht nur an die Aufführenden weitergeben will, und das geht nicht damals nicht und heute erst recht nicht. Die gema ist was das betrifft auch etwas strenger geworden, warscheinlich weil eh schon vieles an ihnen vorbei geht. Bestes Beispiel, die Kindergärtnerin die verklagt wurde, weil sie mit ihren Kindern GEMA - pflichtige Musik singen wollte und dazu den Mamas zum üben Noten mit nach Hause gegeben hat, die sie nahcher brav wieder eingesammelt hatte. Das Ende vom Lied war, das sie nun noch nicht einmal mehr CDs abspielen dürfen, ohne an die GEMA die Abspielgebühren zu zahlen. Das hätte es vor 20 Jahren nicht gegeben!

Greets Wolle
 
Stimmt schon. Die Gema muss ich da eh überlegen, was sie will und ob sie in Kindergärten als Kulturverhinderin agieren muss.
 
Stimmt schon. Die Gema muss ich da eh überlegen, was sie will und ob sie in Kindergärten als Kulturverhinderin agieren muss.
Die scheint gerade so dermaßen frei zu drehen dass man sich gut überlegen sollte ob man ihr im Weg steht.

Das ist einer diesem typischen Probleme wenn die Realität ein paar Kilometer von der Gesetzeslage entfernt ist. Da kann man schlicht nicht mehr als den Rat geben als sich entweder für die Realität (in der jeder Otto ein Smartphone mit Kamera, einen Twitter und Youtube Account hat und damit etwa dreitausend Urheberrechtsverletzungen am Tag begeht ohne es zu merken) oder für die Gesetzeslage zu entscheiden. Bei letzterem wäre es natürlich höchst verwerflich seine Kinder beim Musik machen zu filmen und es ein paar Beteiligten in die Hand zu drücken. Aber vllt hat ja jemand anderes ein iPhone und einen Youtube Account - und genug kriminelle Energie den fraglichen Moment zu dokumentieren. ;)


Auf eins sollte man sich aber nicht verlassen: Dass Rechteinhaber oder -verwerter in irgendeiner Form entspannt sind, gesunden Menschenverstand besitzen oder ein Maß für Verhältnismäßigkeit haben.
 
Die Diskussion ist ja recht interessant geworden!

Zum einen, die GEMA dürfte außen vor sein, da es sich nur um Lieder wie "oh du fröhliche" (Anfang 19. Jahrhundert denke ich) handelt.
Zum anderen, mit Beteiligten meinte ich die Hand voll Flötistinnen, nicht die Zuhörer.
Zu guter letzt würde ich die Veranstalltung noch nicht ein mal als öffentlich bezeichnen.

Trotzdem danke für die juristische Erhellung.
C.Oscar
 
Zum einen, die GEMA dürfte außen vor sein, da es sich nur um Lieder wie "oh du fröhliche" (Anfang 19. Jahrhundert denke ich) handelt.
Dann ist die Sache doch eh unkompliziert und fast der ganze Thread überflüssig :redface: Wenn die Komponisten seit mindestens 70 Jahren tot sind, ist das Urheberrecht abgelaufen. Dann könnte man einfach aufnahmen machen und die auch weltweit kommerziell vertreiben, einfach so.

Also geht es nur um so Sachen wie "Recht am eigenen Bild". Das erledigt sich aber auch ganz einfach, denn es gehört ja eher zur normalen Höflichkeit, wenn man die Flötistinnen vorher fragt, ob es OK ist, wenn man sie filmt, und ob es OK ist, wenn ein paar Zuschauer eine Kopie davon bekommen.
 

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