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Bandcamp und USt

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wordmusiq
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Hallo liebe Musikerkollegen.

Wir haben zum 01.01.2016 eine GbR gegründet und möchten jetzt unsere Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.
Zu den Einnahmen gehören Zahlungen von Bandcamp.

Wir überlegen uns im Moment, wie genau steuerlich vorgegangen werden muss bzgl. Bandcamp.
Beispiel:

Eine Person zahlt 8€, davon gehen 1€ Gebühren an BC und 0,5€ an PayPal. (Alles beispielhafte Zahlen)
Die 8€ sind ja der Bruttobetrag, wovon ich eigentlich USt abführen muss. Aber die Frage ist, da Bandcamp ein amerikanisches Unternehmen ist, muss ich nicht meine GbR auch in den Staaten anmelden, sodass ich eine Einkommenssteuererklärung auch für die USA machen kann?

Möchten rechtlich clean arbeiten und nicht bei Einreise in die USA in Handschellen abgeführt werden. :)

Beste Grüße! Mirko
 
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Du meldest Deine GbR dort an, wo Du auch steuerlich geführt bist. Es spricht doch nichts dagegen, auch im Ausland 'Dienstleistungen' anzubieten oder in Anspruch zu nehmen, genau wie Du auch Waren im Ausland ein- und verkaufen kannst.
 
Wirklich spannend ist ja die Frage nach der Umsatzsteuer. Musst du tatsächlich Umsatzsteuer abführen? Die Regularien von Bandcamp sind mir völlig unbekannt, hast du mal jemanden dazu gefragt, der sich damit auskennt?

Gruß, Daniela
 
Euer Vertragspartner ist ja immer Bandcamp und nie der Endkonsument. Lizenzeinnahmen von einem Unternehmen im Nicht-EU-Ausland - da sieht es mir ganz danach aus, dass die Einnahmen gar keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Bandcamp schreibt ja selbst, dass man sich um nichts kümmern muss: https://daily.bandcamp.com/2014/12/30/eu-digital-vat-changes-and-bandcamp/
 
Ich weiß nicht, wie das steuerlich bei Bandcamp aussieht, kann leider auch den link von Beyme nicht öffnen, weil der hier gerade blockiert ist.
Aber ich kenne das mit anderen Rechnungen im Ausland, wo Steuer anfällt, die man nicht entrichten muss, wenn man eine Umsatzsteuer ID vorweisen kann, die man vom FA bekommen kann, wenn man hier Umsatzsteuerpflichtig ist.
 
Euer Vertragspartner ist ja immer Bandcamp und nie der Endkonsument.

Wenn dem tatsächlich so ist, dann wäre das wohl eine sonstige Leistung eines Unternehmers (Musiker) an einen anderen Unternehmer (Bandcamp), Ort der Leistung in den USA und damit in D nicht steuerbar. Aber wie gesagt, das sollte der TE einmal im RL klären, mit den Vertragsunterlagen und Gutschriften zu einer fachkundigen Person gehen. Wäre ja Unsinn, Umsatzsteuer zu bezahlen, wenn es gar nicht sein muss.
 
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man Tonträger und Merchandising über Bandcamp verkauft? Ist dann Bandcamp immernoch der Vertragspartner? Schließlich wird dann beim Checkout des Warenkorbes direkt auf das Paypal-Konto des Verkäufers gezahlt, der dann auch den Auftrag hat zu versenden. Kommt mir irgendwie nicht so ganz koscher vor, da mir nicht so recht klar ist, ob man da nun ein Händler mit den selben Anforderungen eines eBay-Händlers ist oder Bandcamp.
 
Hast Du die Sachlage eigentlich letztendlich klären können? Ich stehe gerade vor derselben Fragen?
 

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