Beyerdynamic S 200 HD: Frequenz 175.000 MHz aktuell/zukünftig nutzbar?

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Seid mir gegrüßt :hat:

Ich bin gerade am Großreinemachen und da fallen mir so einige Dinge in die Hände, die ich ewig nicht mehr benutzt habe und deswegen nun verkaufen möchte. Unter anderem ein Beyerdynamic S 200 HD. Leider konnte ich über dieses Mikro nicht das geringste im Netz finden. Auch aus dem Typenaufkleber des Koffers werde ich nicht wirklich schlau, da die Frequenz so wirklich überhaupt nix mit den Frequenzen zu tun hat, die es ab 2015 erwischt. Da steht "Frequency : Standard 175.000 MHz" :gruebel: Ich gehe mal davon aus, daß der "." ein Komma ist.

Meine Frage ist nun, betrifft diese ganze Änderung dieses Mikro in irgendeiner Weise? Oder ist es evtl. schon von vergangenen Änderungen betroffen, so es welche gab? Wie gesagt, das Teil steht seit Jahren eingepackt herum, war wohl mal recht teuer und ist eigentlich ein wirklich brauchbares Ding - etwas klobig für aktuelle Verhältnisse, aber sonst völlig ok.

Ich möchte einfach wissen, ob ich es jemandem guten Gewissens anbieten kann - es dürften sich ja eher Amateure mit wenig Geld dafür interessieren…
Einen vernünftigen Preis rauszufinden wird auch noch so'n Ding :rolleyes:


Vielen Dank schonmal :)
 
Eigenschaft
 
Zitat:
Im diesem VHF-Bereich (175-223MHZ) sind die Funkmikrofone nur an festen Orten (Festinstallation) zugelassen. Zum Beispiel Sporthallen, Kongresszentren, .....
Die Zulassung ist gebührenpflichtig und gilt nur für den angegebenen Ort. Also bitte hier extreme Vorsicht beim Kauf.

Einzelheiten hier

cheers, Tom
 
Ich möchte einfach wissen, ob ich es jemandem guten Gewissens anbieten kann ...
leider nein :(
Telefunky hat es schon geschrieben, aber ich schreibs gerne auch nochmal: VHF-Funken sind schon seit Jahren nicht mehr erhältlich. Sie sind anmelde- und gebührenpflichtig und an einen festen Veranstaltungsort gebunden.
Es bleibt dir also eigentlich nur noch die Entsorgung.
 
Also lt. Eintrag 200002 im Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur ist im Bereich 174 bis 223 MHz prinzipiell noch der Betrieb von Funkmikrofonen zulässig (auch militärische Nutzung und Signalübertragungen von DVB-T und DAB-Nutzungen, Einträge 200001, 200003 und 200004, S. 224). Ob oder wie störungsfrei das in welchen Bereichen möglich ist, da müssten Andere antworten. Ebenso nach den Lizenzgebühren, denn meines Wissens gibt es für diesen Bereich keine Allgemeinzuteilungen.

... okay, ich war definitiv zu langsam :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey, danke an euch drei. Das ging ja superfix :great:
Blöde Sache das, wegschmeißen mag ich's nicht, dann kommt's eben in die Vitrine :rock:. Hab mal nachgerechnet, ich müßte das Mikro seit Mitte der 90er haben. WOW, wie die Zeit vergeht - sein Geld hat es auf jeden Fall verdient.
 

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