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bezahlter Recording Job - Fragen zu Steuer und Gewerbe

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Hey,
um den Forenregeln gerecht zu werden mal ein ganz klassischer Fall:

Da gibt es einen jungen Erwachsenen, der gerade im ersten Lehrjahr einer Ausbildung steckt also ein geregeltes Einkommen in seinem Hauptberuf hat. Seit Jahren hat man im Recording sein Hobby gefunden und nimmt ab und zu (4-5x im Jahr) die befreundete Band und andere Musiker auf, meistens so, manchmal mit einem Fuffi oder 100€ als Aufwandsentschädigung in die Hand gedrückt. Das ist aber kein Geld mit dem man freudig aus der Session herausgeht, sondern mindestens die Kosten die man für diese Aufnahme in Mikrofone, Kabel usw gesteckt hat. Also alles gut soweit denkt man sich.

Nach einigen Jahren sammelt man sich einiges an Equipment an und der Ruf seiner Aufnahmen steigt auf einen guten Standard. So kommt es zu einem Job ein großes Konzert aufzunehmen (Klassik, Chor wie auch Big-Band usw) und daraus eine CD zu produzieren die auch verkauft wird (wenn auch von einem anderen Institut).

Man erhält eine Bezahlung von 600€.

Der Auftraggeber benötigt eine Rechnung und man selbst will natürlich alles auf legalem Wege haben und nicht angeschwärzt werden - auch in Zukunft, in der sowas öfter vorkommen könnte, nicht.
Daher wäre es nun mal gut zu wissen, wie das steuerrechtlich ist, ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist usw.

Anmerkung: In diesem Fall sind auch die 600€ NICHT der Gewinn, da Equipment in gleichem Wert gekauft wurde.

Viele Grüße
 
Eigenschaft
 
Hallo Soundgear,

natürlich der klassiche Fall und eine klassische Antwort.
Nehmen wir hypothetisch an, dieser techniker wärst du, dann würde ich dir folgende Antwort geben:
Ja, das wäre eine Gewerbeausübung. Geh zu deiner Stadtverwaltung un lass dir einen Gewerbeschein als Tontechniker o.ä. ausstellen (ca. 20 EUR).
In der Voranmeldung, die dir dein Finanzamt dann zuschickt kannst du "Kleinunternehmer" ankreuzen und bist erstmal Umsatzsteuerbefreit.
Auf deine Rechnung schreibst du artig deine normale Steuernummer und eine durchlaufende eindeutige Rechnungsnummer.
Und beim Verfassen deiner Steuererklärung im nächsten Jahr gibst du die 600 EUR als Umsatz aus gewerbe zusätzlich an. Wenn du Equipment gekauft hast, dass steuerlich absetzbar ist und zu deinem Gewerbe gehört, dann kannst du es dagegen rechnen (Abschreibungsregeln beachten bei Ausgaben über 410 EUR) und musst dann nur deinen Restgewinn als Einnahmen aus Gewerbe angeben.
Wenn das alles zu kompliziert ist, dann frag einen Steuerberater oder andere Tontechniker/Musiker, die das vielleicht schon ein paar Jahre machen...
 
Natürlich muss man für das Erbringen selbständiger Arbeit mit Umsatzerzielungsabsicht ein Gewerbe anmelden.

Aufwendungen/Anschaffungen können dann steuertechnisch den Umsätzen gegenübergestellt werden (vereinfacht ausgedrückt), so daß die Steuerlast nicht auf den Brutto-Umsatz angerechnet wird.

Ein Gespräch mit einem Steuerberater sollte immer erfolgen, gerade wenn man den Umfang der Tätigkeiten potentiell ausbauen will.
 
danke für die Antworten, ich habe einige Fragen:

In der Voranmeldung, die dir dein Finanzamt dann zuschickt kannst du "Kleinunternehmer" ankreuzen und bist erstmal Umsatzsteuerbefreit.
Was heißt das konkret? Ich muss keine 19% MwSt. auf meine Rechnung schlagen, aber darf diese auch nicht bei Einkäufen mir wiederholen? Oder bekomme ich beim Einkauf dann tatsächlich die Nettopreise?


Wenn das alles zu kompliziert ist, dann frag einen Steuerberater oder andere Tontechniker/Musiker, die das vielleicht schon ein paar Jahre machen...
...daher frage ich euch :)
Ja es ist kompliziert und ich bin in dem Thema relativ neu, aber von diesen 600€ einmalig (viel mehr kommt da jährlich erst mal nicht hinzu vielleicht + 300€/Jahr) will ich keinen Steuerberater bezahlen. :D


Also ist hierfür tatsächlich ein Gewerbe von nöten? Wie schaut es mit der Klausel Liebhaberei aus und welche Folgen hat ein Gewerbe. Ich habe mal gehört es würde dem Finanzamt nicht unbedingt gefallen wenn ich gewerbetreibend bin und auf eine zeit von 3-4 Jahren nicht xxx € Gewinn mache sondern vielleicht sogar Verlust wenn wir die Ausgaben gegenrechnen?
Lässt sich was von Rechnungen von Privat oder Freiberufler machen? Wie ich Stereomikrofonsysteme im Raum verteile sehe ich im Gewissen Maße ja auch als eine Wissenschaft, es gibt auch viele freiberuflichen Tontechniker im Live-Bereich wenn ich mich nicht irre?
 
wenn derjenige eine RECHNUNG schreiben will, dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, wenn eine QUITTUNG genügt, dann kann die jeder Privatmensch auch ausstellen.

Das Problem wird sein, daß in der Regel größere Anschaffungen gegengerechnet werden, als Umsätze vorhanden sind, das sieht sich das Finanzamt nicht lange an, mangels Gewinnerzielungsabsicht wird das ganze als Hobby zurückgestuft, die zurückliegenden Steuerbescheide wieder einkassiert und neu berechnet - eben als Hobby - was in der Regel eine Steuernachzahlung mit sich bringt.

Wenn eine Quittung ausreicht, dann einfach als Privatmensch weitermachen, aber ganz penibel Buch führen: was wenn eingenommen, was wenn ausgegeben, Fahrtkosten + Spesen nicht vergessen. In der Regel kann man mit lückenlosen logisch aufgebauten Belegen ausreichend nachweisen, daß das ganze Hobby ist - das Finanzamt wird das akzeptieren, zumindest in den allermeisten Fällen.

Wenn da wirklich mal eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, dann halt wirklich nur über Gewerbeanmeldung und Einkommenssteuer.


Zu oben, Kleinunternehmen (bis 17000.- € Jahresumsatz) brauchen keine Mehrwertsteuer einziehen, dürfen aber auch keine Vorsteuer gegenrechnen. Man muß aber nicht Kleinunternehmer sein, auch unterhalb der 17000.- nicht. Aber Achtung, dann werden Umsatzsteuervoranmeldungen UND ZAHLUNGEN notwendig - das kostet auch Zeit + Geld, oder sinnigerweise einen Steuerberater...
 
Es ist gar nicht so kompliziert.

Wenn der junge Auszubildende über Jahre sorgsam die Quittungen gesammelt hat und im Zweifelsfall belegen kann, dass er schon seit Jahren Verlust macht und - alle Abschreibungen eingerechnet - auch auf die nächsten Jahre Verlust machen wird, ist das keine unternehmerische Tätigkeit. Wie hier schon gesagt wurde, heißt das Stichwort dann Liebhaberei. Damit sind die erzielten Einkünfte allesamt nicht relevant für die Einkommensteuer.

Und WilliamBasie muss ich widersprechen, auch eine Privatperson kann eine Rechnung ausstellen. Das machen zum Beispiel viele bei eBay: http://www.ebay.de/gds/quittung-rec...bei-privatverkaeufen/10000000008342164/g.html

Damit das so funktioniert, müssen aber unbedingt alle Belege sorgsam gebunkert werden, für den Fall, dass irgendwann das Finanzamt ankomment und eine unternehmerische Tätigkeit/Gewinnerzielungsabsicht vermutet.
 
Das Problem wird sein, daß in der Regel größere Anschaffungen gegengerechnet werden, als Umsätze vorhanden sind, das sieht sich das Finanzamt nicht lange an, mangels Gewinnerzielungsabsicht wird das ganze als Hobby zurückgestuft, die zurückliegenden Steuerbescheide wieder einkassiert und neu berechnet - eben als Hobby - was in der Regel eine Steuernachzahlung mit sich bringt.

Genau und das ist der Punkt. Aber weil das "Hobby" nun mal kostspielig ist versucht man mit dieser Begründung Geld durch die Aufnahmen wieder reinzubekommen. Von diesem Geld wird dann neues/besseres Equipment gekauft - so ist das ein ewiger Kreislauf. Wenn man lauter 50-100€ Mikrofone hat kann man den Schritt in die Mittelklasse mit 100-300€ Mikrofone tätigen, und von da an geht es irgendwann auch noch besser - sofern rentabel und hierüber entscheiden die Einnahmen.

Wir fassen zusammen: man macht keinen direkten finanziellen Gewinn, sondern Gewinn in in Form von Equipment. Finanziellen Gewinn braucht man nicht aber man will durch das Honorar das Hobby ausbauen und das Equipment verbessern.

Gehen wir nochmal zur Hauptfrage zurück mit der Feststellen: Ein Gewerbe ist eine

1. erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte
2. selbständige und
3. auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt
4. unter Ausschluß freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit

Punkt 1. und 2. können wir abhaken. zu Punkt 3 seid ihr gefragt, meine Begründung oben, wie sieht das Gewerbeamt das? Wie gesagt wir man auf Dauer (2-3 Jahre) mehr Ausgaben in Form von Rechnung einreichen als Einnahmen. Bezahlte Aufnahmen hat man 2-3 im Jahr mit Honoraren zwischen 50€ und im Extremfall mal 600€. Ist das Hobby, ist das Liebhaberei?

Punkt 4. - in einem anderen Forum wurde mir aus eigenen Erfahrungen und Tätigkeiten im gleichen Bereich nahegelegt, dass wenn man ausschließlich Aufnahmen anfertigt (kein Equipment vermiete etc) als Freiberufler durchgehen kann. Wie sehr ihr das und was sind die Vor- und Nachteile als Freiberufler?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Willst du denn jemals mit dieser Tätigkeit offiziell selbständig arbeiten oder soll das immer nur ein Hobby bleiben?

Zum Thema Gewerbe oder Freiberuflich, im Normalfall gibt dein Finanzamt Auskunft, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht (bei Tätigkeiten, wo es nicht ganz eindeutig ist). So war es zumindest bei mir.
Allerdings ist es in deinem Fall völlig irrelevant ob Gewerbe oder Freiberufliche Tätigkeit, denn Gewerbesteuer zahlt man ohnehin erst ab einem Jahresgewinn von 24500 Euro.
 
Ob sich daraus irgendwann mehr entwickelt ist gut und gern möglich, aber in den nächsten ich sag mal 2-3 Jahren bleibt es auf jeden Fall ein Hobby und weder Neben- noch Haupttätigkeit.
 
Ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen, solange am Ende nicht wirklich was übrigbleibt, sehe ich keine Gefahr, weder vom Finanzamt (für die bist Du eine Karteileiche) und schon gar nicht vom Gewerbeamt - in deren Rechnung tauchst Du auch als Gewerbetreibender lange nicht auf.

Ich zitier mich mal selber, das würde ich auf alle Fälle machen - sicher ist sicher. Wie heißt das so schön, wer schreibt bleibt. Wenn Du hinterher was aus den Fingern saugen mußt und keine vernünftigen Beleg hast, dann hält das Finanzamt den großen Daumen dran + schätzt!
... einfach als Privatmensch weitermachen, aber ganz penibel Buch führen: was wenn eingenommen, was wenn ausgegeben, Fahrtkosten + Spesen nicht vergessen. In der Regel kann man mit lückenlosen logisch aufgebauten Belegen ausreichend nachweisen, daß das ganze Hobby ist - das Finanzamt wird das akzeptieren ...
 
ok und wie schreibt man die Rechnung? Gibt man die Steuernummer seiner Haupttätigkeit an?

Dadurch dass der Name auf Bestellungen und der CD abgedruckt sein wird, möchte man sicher gehen, dass einen keiner anschwärzt oder das Finanzamt einen Brief schreibt.
Klar ist der Weg zum Gewerbeamt nicht schwer und die 30€ für den Antrag verkraftet man auch, aber es gibt zb die Hürde, dass man seinen Arbeitgeber wohl erst fragen müsste, dieser bei einer Selbstständigkeit denkt man würde nicht mehr ganz hinter seinem Job stehen usw. Das sind die Punkte die mich nach Alternativen suchen lassen ob's nicht auch so geht - oder als Freiberufler.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Solange der junge Auszubildende nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hat, braucht er auf der Rechnung auch keine Steuernummer
 
Hallo,

ich würde den Leuten eine Quittung über eine Aufwandsentschädigung erstellen.

Wenn man ein Gewerbe anmelden will, dann sollte man schon eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Ist die vorhanden, sollte man es auch tun, ist sie nicht vorhanden und auch nicht zu erwarten (wie
teuer war doch gleich das Equipment, was kostet die Miete/Strom etc.?), dann sollte man es auch
lassen.

Wer eine Rechnung mit Umsatzsteuer will, soll halt zum Profi gehen, da bekommt er die.

Grüße
Jürgen
rein private Meinung, keine Gewähr
 
wenn es gar nicht um das Ausstellen der Umsatzsteuer geht, der junge Mann einfach nur auf Nummer sicher gehen möchte, dass er keinen Ärger vom Finanzamt bekommt - reicht dann tatsächlich eine Quittung?? Ich bin skeptisch..
 
Quittung reicht!
Da steht doch drauf wer von wem wann für was welchen Betrag bekommen hat - nix anderes wie auf der Rechnung, die ja bei Barbezahlung auch quittiert wird.
 
Hallo nochmal,
man ist sich seinem Standpunkt zum Thema Gewerbe oder nicht nun besser bewusst. Kurz zusammengefasst:

- Equipment wurde extra für diese Aufnahme gekauft, Wert 800€
- Einnahmen werden sich auf ca 700€ belaufen
- Dieser Job ist einmalig, zumindest für dieses Jahr
- es zählt als Hobby der betroffenen Person
- daher verfügt man bereits im Vorfeld über Equipment (Mikros, Interfaces, Kabel, Ständer usw) im Wert von ca 1000€

Ist hiermit die Gewerbefrage geklärt oder könnte das Finanzamt/Gewerbeamt das trotzdem so drehen?

Nun kommen wir aus aktuellen Anlass zu dem Thema: Rechnung erstellen.
Die einen schreiben das kann man von Privat, woanders im Internet steht es ginge auf keinen Fall man kann es nur als Gewerbetreibender.

Eine Quittung genügt nicht aus. Wenn man nach "Rechnung von Privat" googelt findet man einige Ratgeber was drin sein muss usw. Seht ihr da jetzt noch irgendeinen haken? Oder schaufelt man sich im Endeffekt sein eigenes Grab durch "Ausstellen einer Rechnung über Schwarzarbeit".. :D

Ich bin euch sehr dankbar für weitere Hilfe. Das Thema ist wirklich kompliziert und ich brauch so meine Zeit bis ich da reinkomme.
 
Hallo nochmal,
man ist sich seinem Standpunkt zum Thema Gewerbe oder nicht nun besser bewusst. Kurz zusammengefasst:

- Equipment wurde extra für diese Aufnahme gekauft, Wert 800€
- Einnahmen werden sich auf ca 700€ belaufen
- Dieser Job ist einmalig, zumindest für dieses Jahr
- es zählt als Hobby der betroffenen Person
- daher verfügt man bereits im Vorfeld über Equipment (Mikros, Interfaces, Kabel, Ständer usw) im Wert von ca 1000€

Ist hiermit die Gewerbefrage geklärt oder könnte das Finanzamt/Gewerbeamt das trotzdem so drehen?

Das lässt sich immer noch nicht endgültig beantworten, weil es auf die Folgejahre ankommt. Alles entscheidet sich an der Frage, ob der Aufnahmemuckel unternehmerisch tätig ist und perspektivisch gewinnt erzielt.

Das etwas höherwertige Equipment wird über mehrere Jahre (meist fünf bis sieben Jahre) abgeschrieben, mindert also nur anteilig den Gewinn. Einfach mal überschlagsweise gerechnet: Da ist Equipement im Wert von 1.800 Euro angeschafft, davon kann man vielleicht fünf Jahre lang jeweils 360 Euro absetzen. Wenn es keine weitere Kosten gibt, ist der Azubi also mit seinen 700 Euro Einnahmen schon im Gewinnbereich. Wenn das nur einmalig ist, kann das immer noch als Hobby eingestuft werden, aber wenn das der Start in die Selbständigkeit ist, aus der drei Jahre später ein Riesengeschäft ensteht, eben nicht.

Der Azubi in Deinem Musterbeispiel sollte einfach mal selbst einen Termin beim Finanzamt machen und die kritschen Punkte wie Gewinnerzielungsabsicht (bzw. eben keine) dort offen ansprechen.

Zur Frage der Rechnung habe ich mich schon geäußert.
 

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