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BGH-Urteil: GEMA & Hintergrundmusik in Arztpraxen

ambee
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Sehr interessantes Urteil des Bundesgerichtshofs:

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71368&pos=0&anz=102

Damit ist die Definition von Öffentlichkeit nach dem UrHG doch weiter als gedacht. In der bisherigen Rechtsprechung bezog sich das fast immer auf den engsten Familien- und Freundeskreis. Schon mittelgroße Hochzeiten, Geburtstagsparties oder Firmenfeiern werden aufgrund der nicht so engen Beziehung der Teilnehmer untereinander als öffentlich angesehen und entsprechend mit GEMA-Gebühren belegt.

Gleichzeitig kassiert das BGH für Arztpraxen gleich eine Reihe von Paragraphen:

§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
§ 52 Öffentliche Wiedergabe
§ 78 Öffentliche Wiedergabe


Ich bin schon sehr gespannt wann die ersten Wirte, Friseure und Einzelhändler ihre GEMA-Verträge zu kündigen versuchen :D
 
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Der Urteilsbegründung zufolge ist der Knackpunkt die Formulierung des Gerichtshof der Europäischen Union: "[...] jedenfalls voraussetzt, dass die Wiedergabe gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen erfolgt." Gerade bei einer Arztpraxis lässt sich gut argumentieren, dass ein Wartezimmer gerade eine bestimmte Anzahl Plätze hat und bei üblichen Praxisgrößen wohl eher nicht unter "recht viele" fällt.

Bei Friseuren könnte die Argumentation funktionieren, spätestens in einem Supermarkt ist es dann aber vermutlich schon eher eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten...
 
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Ich glaube ja sowieso, dass dort noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Entweder indem man Urteile anstrengt, die diese Öffentlichkeit weiter definiert, oder indem Gesetze präziser formuliert werden.

Ich denke nämlich schon, dass Ärzte für die Nutzung von Musik in ihrer Praxis zahlen sollten. Schließlich profitieren sie von der Musik, da diese den Aufenthalt ihrer Kunden in der Praxis angenehmer macht. Die Patienten sind zufriedener und kommen gerne wieder. Wenns nur um unerkennbares Hintergrundgedudel geht, dann kann man auch lizenzfreie Fahrstuhlmusik abspielen.
 
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...Ich denke nämlich schon, dass Ärzte für die Nutzung von Musik in ihrer Praxis zahlen sollten. Schließlich profitieren sie von der Musik, da diese den Aufenthalt ihrer Kunden in der Praxis angenehmer macht. Die Patienten sind zufriedener und kommen gerne wieder. Wenns nur um unerkennbares Hintergrundgedudel geht, dann kann man auch lizenzfreie Fahrstuhlmusik abspielen...
das ist aber wohl eine sehr persönliche Sichtweise!
Mich nervt ÜBERALL die Zwangsbeschallung - weil zumeist Musik gespielt wird, die ich mir freiwillig NIE angehört hätte.
Speziell Arztpraxen (die ich in meinem Alter verstärkt aufsuchen muß) wären mir viel lieber in völliger Stille - auch keine aufgenötigten Gespräche...
Ich nutze die Zeit zur Meditation, zum Nachdenken, zur Not zum Lesen.
 
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Hallo,

ob Musikbeschallung dem Zahnarzt nützt oder schadet, halte ich durchaus für diskussionswürdig, das sieht jeder Patient (nomen est omen) anders.
Tatsache ist, dass die Zielrichtung natürlich in Richtung Nutzen geht.
Andererseits würde ich anstelle des Gesetzgebers auch präzisieren wollen und zwischen enger persönlicher Beziehung und unpersönlicher weiter Öffentlichkeit Grenzen zu ziehen.
Eine gut organisierte Terminpraxis hat vielleicht mal 20 Leute am Tag im Durchlauf mit einer Verweildauer von einer halben Stunde.
Damit liegt man dann doch noch im Rahmen einer privaten Party, wobei diese dann allerdings wiederum nicht (werk-)täglich stattfindet.
Den Begriff "Öffentlichkeit" bei einer Terminpraxis halte ich allerdings für zu groß und "persönliche Beziehungen" für zu eng. Das schreit nach einer Differenzierung gerade für kleinere Unternehmen mit beschränktem (durch Termine oder der Natur der Sache bedingt) Publikumsverkehr.
Bei meinem Zahnarzt fühle ich mich jedenfalls nicht in der "Öffentlichkeit", auch nicht beim Friseur oder Einzelhändler, im Supermarkt schon eher, die persönlichen Beziehungen sind geschäftlicher Art, beim Zahnarzt durchaus oral intim, wobei man da doch am liebsten die Zähne zusammenbeißen würde, was ja meist nicht geht.
Wenn dann "O Happy Day" im Radio kommt ... nun ja, Geschmackssache.
Ob man bei der Behandlung "Raining Blood" hören will, ist aber auch fraglich.

Grüße
Jürgen
 
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Wer beim Arzt gerne Musik hört und wenn ja welche ist doch komplett Offtopic. Es geht darum, dass der Arzt die Musik für sein geschäftliches Interesse nutzt.

Wenns hilft können wir uns ja gedanklich einen Reha- und Therapie-Zentrum vorstellen, in dem Musik vielleicht sogar nur für einen einzelnen Patienten/Kunden im Behandlungszimmer während der Therapie/Massage/etc läuft. Öffentlich ist das nicht, aber der Betreiber nutzt die Musik für sein Geschäft.
 
Ich sehe die Hintergrundmusik bei Ärzten aber nicht unbedingt als Geschäftsinteresse. Da läuft nämlich immer irgendein! Radiosender, auf dessen Inhalt die Arztpraxis keinen Einfluss hat.
Oftmals ist die Musik auch so leise, dass man nur irgendwelche Geräusche vernimmt, aber nicht wissentlich einen Song hört. Zudem ist der Adressatenkreis einer Arztpraxis auch aus ganz anderen Beweggründen in eben dieser. Man will sich behandeln lassen und man wählt ja seinen Arzt nicht nach der Mucke aus, die der im Hintergrund laufen hat.

Bei einer Shiazu-Matrix-Quanten-Therapie sehe ich das auch so, dass man für die eingesetzte Musik abdrücken muss, weil diese zum Gesamtkonzept der Behandlung zählt.

Im Supermarkt ist das wieder etwas ganz anderes. Supermärkte lassen sich extra CDs anfertigen mit ausgewählten Songs und eben ihren Werbeeinblendungen. Dafür bezahlen die Geld, dass diese CD erstellt wird und der Einfluss von Musik auf unser Kaufverhalten wurde ja schon mehrfach untersucht und auch Kausalzusammenhänge festgestellt.
 
Es geht darum, dass der Arzt die Musik für sein geschäftliches Interesse nutzt.
Hallo,

das stimmt.
Ich habe das zugegebenermaßen etwas verwässert (liegt daran, dass ich in letzter Zeit öfter mal auf dem Stuhl bin und die Behandlung wohl die Sinne verwirrt), die Problematik liegt allein in der "Öffentlichkeit", wo fängt sie an und wo hört sie auf.

Grüße
Jürgen
 

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