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CD-Raub?

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MCGehoersturz
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Wie sieht es aus wenn in einem Studio eine CD für eine band aufgenommen wird und dann der Studiotechniker oder diese Person, die es aufnimmt, die CDs selber verkauft und die einnahmen ohne absprache mit der jeweiligen band behält?
Was hat man da als band für Rechte?
Wie siehts dann noch aus mit Patent? Braucht man sowas dafür?
Zählt das dann als Raub/Enteignung?
 
Eigenschaft
 
die urheber der songs haben urheberrechte, die interpreten besitzen leistungsschutzrechte.

beide rechte muss man entweder besitzen oder sich einholen, um songs zu veröffentlichen. hat man das nicht, begeht man eine urhebrrechtsverletzung.

im beschriebenen fall würde ich zu einem anwalt (im optimalfall auf medienrecht spezialisiert) spazieren, checken ob man tatsächlich im recht ist (nicht dass man dooferweise irgendwas unterschrieben hat, was das ganze legitimiert) und die urheberrechtsverletzung anzeigen.
 
Den Rat mit dem Anwalt würde ich unterschreiben. In einem solchen Fall wäre das Verhalten des Studiotechnikers wahrscheinlich nicht korrekt.

Mit Raub oder Enteignung oder einem Patent hat das aber nichts zu tun, schlag doch mal in der Wikipedia die drei Begriffe nach.

Banjo
 
Die Band hätte - vorausgesetzt die Voraussetzungen wie oben wären gegeben - zuvorderst einen Unterlassungs- und Auskunftsanspruch gegen den Tontechniker, nachranging einen Schadensersatzanspruch. Das ganze sollte in der Tat über einen Kollegen gemacht werden; der schickt ihm dann auch noch gleichzeitig eine nette Kostennote mit. Vorher sollte die Band aber auf jeden Fall mit dem Anwalt über die Kosten reden - denn die sind außergerichtlich verhandelbar...

Die Unterlassung kann die Band auch verlangen, wenn die Verwertungsrechte an den Musikstücken an die GEMA abgetreten sein sollten, wohl auch Schadensersatz. Letzeres ist allerdings sehr umstritten...
 
Ich interpretiere das Beispiel so, dass jemand mit seiner Band im Studio war und Aufnahmen gemacht hat, die jetzt ein Dritter verwertet. Also geht es auf jeden Fall um Leistungschutzrechte des betroffenen Musikers, ob derjenige auch Urheberrechte an den den Aufnahmen zugrundeliegenden Werken hat, wissen wir nicht.

Die Unterlassung kann die Band auch verlangen, wenn die Verwertungsrechte an den Musikstücken an die GEMA abgetreten sein sollten, wohl auch Schadensersatz. Letzeres ist allerdings sehr umstritten...

Zum Verständnis: Der Anspruch auf Schadensersatz ist doch nicht umstritten, was die höchstwahrscheinlich stattgefunde Verletzung der Leistungsschutzrechte angeht, oder? Mit Letzteren hat die GEMA ja nichts zu tun. Für die Frage, ob eine Verletzung der Leistungsschutzrechte stattgefunden hat oder nicht, ist es doch völlig unerheblich ob die den Aufnahmen zugrundeliegenden Werke "GEMA-pflichtig" sind oder nicht, oder?
Selbst wenn ich z.B. ein reines Coveralbum mit GEMA-Material einsinge und jemand möchte das verwerten, reicht es ja nicht, wenn derjenige sich Lizenzen für die verwendten Werke bei der GEMA holt. Er muss immer noch meine Leistungsschutzrechte als Interpret berücksichtigen und sich entsprechende Nutzungsrechte von mir einräumen lassen. Verletzt er meine Leistungsschutzrechte besteht doch Anspruch auf Schadensersatz, oder nicht?



Eigentlich halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein Studio so dumm ist, sowas einfach dreist zu machen. Daher könnte ich mir vorstellen, dass - wie häufig der Fall - evtl. ein "Labelcode-Verleih" stattgefunden hat. Damit das überhaupt offiziell geht, muss man dem "Verleiher" Nutzungsrechte einräumen. Häufig bieten Studios und Presswerke das als "Service" an und tun die entsprechende Vereinbarung zur Rechteübertragung als "reine Formalität" ab, obwohl diese weitreichende Folgen hat: Es werden eben Nutzungsrechte an den Aufnahmen eingeräumt, d.h. sollte sowas stattgefunden haben, könnte es sein, dass das Vorgehen des Studios sogar - teilweise - legitim bzw. evtl. nur über "Umwege" (z.B. "AGB-Recht" und "Musiker als Verbraucher") anfechtbar ist. Was aber immer bestehen bleibt, ist der Anspruch auf angemessene Vergütung für die Interpreten und Urheber, daher wäre es selbst in so einem Fall höchstwahrscheinlich rechtlich nicht ok, wenn das Studio die Einnahmen komplett für sich behält.

All das wäre zwar immer noch dummdreist und hochgradig unseriös, aber in so einem Beispiel immerhin denkbar und eine mögliche Erklärung.

Sollte sich so eine Sache nicht in einem vernünftigen Gespräch klären lassen, kommt man an einem Anwalt nicht vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also um die ganzen guten vorangegangenen Posts einfach einmal zusammen zu fassen:
Wenn ihr Urheberrechte (also keine Coveraufnahmen) an dem aufgenommenen Material besitzt, muss der CD Verkäufer entweder über euch persönlich oder über die GEMA (falls ihr Mitglied seid) die Vervielfältigungsrechte einholen. Falls es sich um Covers handelt, muss der Veröffentlicher (ihr übrigens auch, solltet ihr die CD selber veröffentlichen wollen) sich die Vervielfältigungsrechte der jeweiligen Songs vom Originalverlag des jeweiligen Songs und eure Leistungsschutzrechte (also die Rechte an der Aufnahme) direkt von euch holen.
Ohne dass irgendwelches Geld fließt, läuft in diesem hypothetischen Falle also ohne Vertrag gar nichts.
 
Falls es sich um Covers handelt, muss der Veröffentlicher (ihr übrigens auch, solltet ihr die CD selber veröffentlichen wollen) sich die Vervielfältigungsrechte der jeweiligen Songs vom Originalverlag des jeweiligen Songs und eure Leistungsschutzrechte (also die Rechte an der Aufnahme) direkt von euch holen.

Kurze Ergänzung: Bei reinen Covers (1:1) kann man sich die Rechte bei der GEMA holen. Problematisch wird es bei Bearbeitungen. Die Rechte an den Aufnahmen muss sich der Verwerter in jedem Fall bei den Interpreten holen.
 
Kurze Ergänzung: Bei reinen Covers (1:1) kann man sich die Rechte bei der GEMA holen. Problematisch wird es bei Bearbeitungen. Die Rechte an den Aufnahmen muss sich der Verwerter in jedem Fall bei den Interpreten holen.

Du hast schon Recht, im Zweifel wird man aus den Leistungsschutzrechten vorgehen. Da sich hier ja um einen abstrakten Fall handelt, sind weitergehende Diskussionen, die zu sehr ins Detail gehen, hier müßig.:)

Zum Thema "Bearbeitungen"schreibe ich etwas im Parallelthread.
https://www.musiker-board.de/musikb...-fuer-spuren-bei-austritt-eines-musikers.html
 

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