• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

covern von stücken auf der bühne

K
Kickie
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Hi!

Ich habe gehört, dass man ein bereits vorhandenes Lied spielen und sogar veröffentlichen darf, wenn man es unverändert spielt. Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Kann mir hierzu jemand etwas sagen?

Vielen Dank, Kickie
 
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Ich weise darauf hin, dass dieser Post mein Wissen wiederspiegelt und keinesfalls eine rechtliche Beratung ist.

Du darfst einen Song unverändert auf der Bühne wiedergeben, solange du das bei der Gema anmeldest und gebühren dafür entrichtest. Das läuft in der Regel über den Veranstalter, der trägt meistens auch die Gema gebühren. Das im Vertrag festzuhalten ist denke ich aber sicherer, da du so Problemen mit der Gema aus dem Weg gehen könntest, wenn diese auftauchen sollten.

Für die Veränderung des Stückes brauchst du eine Genehmigung, das wurde hier auch schon in einem Thread behandelt.

Zu dem Veröffentlichen kann ich absolut nichts sagen, aber auch hier würde ich darauf tippen, dass man Gebühren an die Gema bezahlen muss und ein Einverständnis des Künstlers braucht.

greetz

M.U.Y.A.
 

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