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Demo-EP, Labelcode benötigt?

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Hallo,

Ich habe 7 eigene Songs im Homestudio arrangiert+aufgenommen und möchte sie nun in einer Auflage von zunächst ca.50 Stück als CD brennen (Eigenproduktion) und anschließend an Freunde, Bekannte verschenken, an Veranstalter / evtl. auch an A&Rs verschicken und auch z.B. bei Auftritten zu einem Preis von 3-5€ verkaufen.

Meine Fragen:
1. Muss auf der CD zu diesem Zweck ein Labelcode vorhanden sein (Urheber- und Leistungsschutzrechte?)? Ich hätte evtl. die Möglichkeit den LC eines kleinen Labels nur zu verwenden, wäre das ratsam oder eher hinderlich?...
2. Welche Angaben sind außerdem noch notwendig (im Booklet, CD-Scheibe), insbes.: Was bedeutet das Zeichen (P)?

Viele Grüße,
Chrissie
 
Eigenschaft
 
ich glaub der Labelcode ist nur für's Radio o.a. wichtig - so hats mir ein Bekannter mal beschrieben.

Allerdings habe ich auf wikipedia einen interessanten Bericht über den Labelcode gefunden.
Solltest du dir zum Verständnis vllt. mal anschauen

http://de.wikipedia.org/wiki/Labelcode

im booklet stehen meistens nur der Produzent, das Label bzw. Plattenfirma und Leute die bei der Produktion/Herstellung der Scheibe mitgewirkt haben - da bestehen die meisten drauf, wenigstens erwähnt zu werden.

Was man sonst noch ins Booklet drucken könnten, wären lyrics und ne paar Fotos von dir, hp oder Kontaktdaten!
 
Der Labelcode dient zur Abrechnung zwischen Sendeanstalt und Label. In der Praxis ist ein Labelcode für einen Sender auch eine "Genehmigung", d.h. er weiss, dass der Rechteinhaber (Label, Band) der Wiedergabe "zugestimmt" hat. Kleine Künstler organisieren solche Radio- oder TV-Einsätze meist persönlich, daher können sie auch immer im Einzelfall direkt die Genehmigung erteilen. Solltest du allerdings darauf hoffen, dass deine CD über Umwege und evtl. ohne dein Wissen zur Sendung (z.B. Internetradio) kommt, brauchst du einen Labelcode, einfach und allein aus dem Grund, damit jeder potentielle Sender weiss: "Ok. Darf ich spielen."

Und da wird der Wiki-Artikel schwach bzw. hysterisch: Natürlich kann jeder kostenlos einen LC beantragen, aber es ist doch durchaus aufwändig, z.B.: Man braucht bereits VORHER eine Veröffentlichung und muss Nachweisen, dass die CD an einigen Stellen zu kaufen ist. Es stimmt auch, dass, Presswerke und Labels ihre LCs gerne an alle Interessierten vergeben. Sie bekommen dann natürlich auch die entsprechenden GVL-Ausschüttungen, auch wenn man sonst keinen Vertrag mit ihnen hat. Aber diese Auschüttungen würdest du selbst ohne LC-Code eh nicht bekommen und zweitens bewegen sich die bei unbekannten Bands, die in Eigenregie höchstens ein paar Einsätze organisieren durchschnittlich im Cent-Bereich.

Gruss,

Uranus
 
Ok, also danke schonmal für eure Antworten. Ich hab mich auch nochmal rumgelesen:

1.) Musiktitel sind erst urheberrechtlich geschützt (Vermutung der Urheberschaft nach §10 UrhG), sobald sie veröffentlicht wurden (d.h. unter einem Label). Davor soll man ja von Hinterlegungen etc. Gebrauch machen. Wenn man nun die Möglichkeit hat, die Demo-EP mit den selbstproduzierten Songs unter einem kleinen Label zu "veröffentlichen" (Auflage aber nur um die 50-80) bekommt man den "Schutz", die Vermutung der Urheberschaft und den Labelcode für die evtl. Radiosendung im Centbereich gleich mit. Also schon eine nützliche Sache, auch wenns nur ne Demo ist...

2.) Das Zeichen (P) bedeutet glaub ich published. Kann man dann also schreiben: (c)&(p) Jahreszahl Name oder muss/darf nur das (p) bei "Veröffentlichung" dann das Label sein? Ist glaub ich eher für den internationalen Musikmarkt relevant...

Viele Grüße,
Chrissie
 
Hallo Chrissie,

hier kommen wieder einmal einige allgemein üblichen Missverständnisse zusammen.

zu 1.):

Der Schutz nach deutschem Urheberrecht greift bereits BEI ENTSTEHUNG des Werkes. Es muss weder angemeldet sein und ist auch sonst von NICHTS abhängig. Pfeife ich eine neue Melodie, habe ich in diesem Moment das Urheberrecht. Ein andere Frage ist natürlich, wie ich den Nachweis erbringen kann. Da hilft aber weder eine Veröffentlichung (im Gegenteil!), noch wie oft geglaubt wird eine GEMA-Anmeldung. Sinnvollste Möglichkeit ist IMO, der Weg zum Notar. Der tütet eine CD, Noten, etc. ein, fügt ein eigenes Schreiben hinzu und der Umschlag wird versiegelt. Den kann man dann mit nach Hause nehmen oder sonst wo lagern. Im Streitfalle wird so ein Umschlag vor Gericht geöffnet. Man kann dann damit nachweisen, dass man zum Zeitpunkt X im "Besitz" der Komposition war.

zu 2.) Die Zeichen (c) und (p) sind im Bezug auf das deutsche Urheberrecht völlig irrelevant und überflüssig, genauso etwaige Hinweise wie "Alle Rechte vorbehalten". Das kommt alles vom us-amerikanischen Urheberrecht.

Gruß,

Uranus
 

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