Fastel
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Es geht um kostenpflichtige Plugins.
Angenommen 2 Personen sind beteiligt. Person 1 hat eine Auftragsarbeit fertiggestellt: Klavierkomposition - möchte diese als Soundtrack verkaufen.
Person 2 hat unabhängig davon ein super teures Klavierplugin gekauft.
Der Masterplan zwischen den beiden:
- Person 1 schickt die vollkommen ausgearbeitete Mididatei der Komposition an Person 2.
- Person 2 importiert diese, schaltet sein Plugin ein und erstellt eine Wave und schickt diese an Person 1 zuzrück
- Person 1 bedankt sich bei einem Bierchen für die 3 Minuten Arbeitsaufwand für Person 2.
Dürfte in einem solchen Fall die Herstellerfirma des Plugins klagen? Immerhin hat der, der den Soundtrack verkauft (Person 1) ja das Programm gar nicht erworben...
Angenommen 2 Personen sind beteiligt. Person 1 hat eine Auftragsarbeit fertiggestellt: Klavierkomposition - möchte diese als Soundtrack verkaufen.
Person 2 hat unabhängig davon ein super teures Klavierplugin gekauft.
Der Masterplan zwischen den beiden:
- Person 1 schickt die vollkommen ausgearbeitete Mididatei der Komposition an Person 2.
- Person 2 importiert diese, schaltet sein Plugin ein und erstellt eine Wave und schickt diese an Person 1 zuzrück
- Person 1 bedankt sich bei einem Bierchen für die 3 Minuten Arbeitsaufwand für Person 2.
Dürfte in einem solchen Fall die Herstellerfirma des Plugins klagen? Immerhin hat der, der den Soundtrack verkauft (Person 1) ja das Programm gar nicht erworben...
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