Dezibel mal wieder

Ray
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Nur mal zur Kontrolle, weil ich grade Dezibel erklären soll und da selber immer wieder shice baue:


Mischpult, PA, 1khz Testton. Ich ziehe den Fader ab einem beliebigen momentanen Punkt X um 10 db hoch:


-Mischpultspannung steigt um Faktor 3,15
-Schalldruck steigt um Faktor 3,15
-Schalldruckpegel plus 10 db (SPL)
-Leistungsaufnahme steigt um Faktor 10
-da 1khz steigt auch die Lautstärke um 10 Phon
-menschliche Durchschnittslautstärkewahrnehmung steigt um Faktor 2

Korregd?
 
Eigenschaft
 
Ray schrieb:
-Mischpultspannung steigt um Faktor 3,15

Korregd?

Nö, sondern um 3,16227766017;)

Bin mir bei der Unterscheidung "Schalldruck" und "Schalldruckpegel" nicht so ganz sicher, klingt aber realistisch.
 
Carl schrieb:
Nö, sondern um 3,16227766017;)

Ich wusste, dass das kommt :D

Bin mir bei der Unterscheidung "Schalldruck" und "Schalldruckpegel" nicht so ganz sicher, klingt aber realistisch.

Schalldruck P: Kraft, die die Schallwellen auf ner Fläche von 1 m² ausüben. P=F/A (in N/m²)

Schall(druck)pegel L (db SPL): Logarithmisches Maß für Schallintensität, Leistungspegel.
Das war doch der Mist mit dem Quadratfaktor (und deshalb bei Spannungen, Schalldrücken und Strom 20*lg a/b und nicht 10*lg a/b).

Deshalb bei 10db mehr am Fader nur Faktor 3,15(und ein wenig ;)) beim Schalldruck. Für Faktor 10 bräuchte es dann 20 db am Fader.

Boar, wie ich das hasse, aber man muss sich ja doch damit beschäftigen....
 
Aber jetzt häng ich hier eine Frage dran, die da sehr eng mit verknüpft ist:
Maximale Lautstärke, Begrenzung etc...

Also vom Arbeitsschutz kenne ich:
>85 dB Gehörschutz vorhalten
>90 dB Gehörschutz muss getragen werden (bei >2h/Tag)
Dann je 3 dB mehr Zeit halbieren...

Aber im Freizeitbereich? Hab gehört ein Veranstalter wurde verurteilt, weil man sich bei dem Konzert um maximale Lautstärke etc. keine Gedanken gemacht hatte (Ohropax verteilt; Leveler...?) und einer einen Hörschaden hatte.
Dann eine Untersuchung, dass Diskobesucher selten einen Hörschaden haben, da durch die Bewegung die Ohren gut durchblutet werden, trotz der durchschnittlich 105 dB. Und Kettensägen sind auch sehr laut...

Von einem anderen, dass auf einer Schulparty nur 97 dB erlaubt waren:confused: Er weis aber nicht, ob das allg. so ist.

Ich bin in einem Verein engagiert und da die neue Anlage auch !20 dB schaffen würde arbeitet da jetzt ein Kompressor, der effektiv limitiert (langer release). Das ist nötig, da die Trainerin für Hiphop einen Schaden hat, was Lautstärke angeht und auch mal 12.jährige allein im Saal sind.

Aber auf was muss man das jetzt begrenzen? Auf die Richtlinien bei Arbeitsschutz, also 90 dB? Oder 97 dB? Ab wann sind die Verantwortlichen des Vereins aus dem Schneider? Gibt's da was offizielles?

Ach, und ich denk mal, das alles was ich gehört habe, sich auf dB(A) bei langsamer Messung (slow) bezieht, denn Spitzenpegel sind überall drüber, und dann die verschiedenen Kennlinien (dB(A), dB(C)...):confused:
 
Das ist keine Zuständigkeit des Arbeitsschutzes, Konzertbesucher sind ja nicht zum arbeiten dort. Das wird in der DIN 15905 Teil 5 (Veranstaltungstechnik-Tontechnik-Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik) geregelt. Wie der Name sagt, das bezieht sich nur auf die Beschallungsanlage!

Es wird aber bald eine Neufassung geben, d.h. diese ist schon raus und momentan läuft noch die Einspruchsfrist.

Kurze Eckpunkte: Peaks 135 dBC (also C-bewertet), Mittelungspegel LAr 99 dB (A-bewertet) pro 30 Minuten, wobei ab LAr 95 dB deutliche Warnhinweise da sein müssen und Gehörschutz bereitgestellt werden muss.

Momentan sind es noch "Lr,g = 99 dB für Tr = 2 h", also über 2 Stunden gemittelt und ohne Peak-Beschränkung.

Wobei es auch je nach Veranstaltung Auflagen der Stadt bzw. der jeweiligen genehmigenden Behörde gibt.

Hier ist alles gut erklärt:
www.pa-forum.de/phpBB/viewtopic.php?t=48053
www.pa-forum.de/Infos/laerm.html

Den Rest bzw. Lärm allgemein deckt die TA Lärm ab. Gerichtsurteile finden sich auch unter dem letzten Link.

Eine Norm ist zwar kein Gesetz, aber der Veranstalter hat Verkehrssicherungspflichten, im Schadensfall wird eben nach anerkannten Regeln der Technik beurteilt, also nach DIN-Normen. (Kennen ja die meisten Ingenieure von jeglichen Normen.)
 
Treffer, genau danach war ich auf der Suche:great: :great: :great:

Bin begeistert!

Danke,

Carl

PS: Der Präsident meinte, man müsste auf 90 dB nach Arbeitsschutz begrenzen, und von Bewertungskurven etc. hat der eh keine Ahnung. Jetzt muss er mir glauben!
 
Thread-Zweckentfremdung ;)

Gilt das mit Spannung/Leistung/Dezibel auch für magnetische PUs?

Also PU X mit Ausgangsspannung 200 mV und somit doppelter Spannung wie PU Y mit 100 mV hat dann 4fache Leistung = 6 db mehr?

Und ein PU mit gut 300 mV Ausgangs-Spannung liegt dann etwa bei 10 db mehr = in etwa doppelte subjektiv empfunde Lautstärke (sofern die gesamte Geräte-Kette nach dem PU identisch ist).
 
Ray schrieb:
Gilt das mit Spannung/Leistung/Dezibel auch für magnetische PUs?

Also PU X mit Ausgangsspannung 200 mV und somit doppelter Spannung wie PU Y mit 100 mV hat dann 4fache Leistung = 6 db mehr?

Und ein PU mit gut 300 mV Ausgangs-Spannung liegt dann etwa bei 10 db mehr = in etwa doppelte subjektiv empfunde Lautstärke (sofern die gesamte Geräte-Kette nach dem PU identisch ist).
Wenn der PU eine ähnliche/gleiche Impedanz hat, ja. Ansonsten geht nur Pegelbetrachtung, 200 mv sind 6 dB mehr als 100 mV. Für die Leistung brauchst du eine zweite Größe, z.B. Strom oder Impedanz.
 

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