Light Rider App und Pult kombinieren

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ClausClausClaus
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Guten Tag,

ich verwende für kleinere Feiern eine All-in-One Lichteffektleiste mit 2 Spots, 2 Derbys und einem Laser. Da ich mir demnächst weitere einzelne Spots und Moving Heads zulegen werde, möchte ich alles mit der App Light Rider steuern. Dementsprechend steuere ich bei der Leiste alle teile einzeln, kann aber mit der App beispielsweise nicht den Laser oder die Rotationsgeschwindigkeit der Derbys einstellen.

Nun kam ich auf die Idee parallel zur App mir einen Controller zu kaufen, der die einzelnen Kanäle für Laser und Rotation ansteuert. Ist dies möglich einfach beide DMX Signale mit einem Kabel zu einem Signal zu verbinden?

Kennt jemand einen DMX-Controller, der lediglich 10 Regler besitzt, welche man frei auf einem belieben Kanal zuweisen kann?
 
Eigenschaft
 
Ist dies möglich einfach beide DMX Signale mit einem Kabel zu einem Signal zu verbinden?
Nein!
DMX ist ein digitales Signal und da kann man nicht einfach wie quick & dirty in der analogen Welt einfach mal zwei Signale zusammenführen. Hierfür braucht es einen sogenannten Merger und auch dann ist es nicht trivial, denn je nach Einstellung wird eben nur das niedrigste oder der höchste Wert pro Kanal weitergegeben. Dies lässt sich aber im Merger in der Regel einstellen.

Wofür soll der zusätzliche Kontroller denn da sein bzw. auf welchen Kanälen soll dieser denn was bearbeiten?

Prüfe auch erst mal, ob die Geräte überhaupt DMX verstehen und ob per DMX überhaupt die gewünschten Funktionen angesprochen werden können.

Zum Thema Laser! Egal was das für ne Kiste ist... Bist du Laserschutzbeauftragter? Dir ist hoffentlich bewusst, dass ein solches Gerät, sobald es öffentlich zum Einsatz kommt, also z.B. auf einer Veranstaltung, und dabei der Strahl ins Publikum geht oder gehen könnte, du mit allem möglichem Ärger rechnen darfst, sofern du kein Scheinchen hast. Sobald etwas passiert und sei es nur, dass ein Gast dir böses will und behauptet, dass er durch den Laser verletzt wurde, dann hast du sehr viel Ärger am Hals und im nachhinein evtl. auch ein recht leeres Bankkonto, wenn nicht gar schlimmeres.
 
Zum Thema Laser! Egal was das für ne Kiste ist... Bist du Laserschutzbeauftragter?

.....muss sowas nicht bereits aus den Unterlagen des Geräts hervorgehen, dass es zum Betreiben einer besonderen Qualifikation oder besonderer Vorsichtsmaßnahmen bedarf?
 
Nein, aus den Unterlagen geht lediglich hervor, wenn alles korrekt ist, zu welcher Laserschutzklasse das Gerät gehört. Bei so mancher Chinabüchse steht nicht mal das drin oder ist schlicht falsch. Ich vermute mal, dass es sich nicht um LSK 1 handelt, denn das sind die in Deutschland zugelassenen Laserpointer. Alles was nicht explizit LSK 1, also auch LSK 1M und höher bedarf eines LSB, in jedem Fall, wenn es sich um eine VA mit Publikum handelt, bei dem der Strahl möglicherweise ins Publikum abstrahlen kann.

Letztendlich ist es die Entscheidung der Nutzers, ob man so ein Ding einsetzt oder es lieber lässt. Es gibt heute sehr schöne Beameffekt, welche eben ohne Laserlicht daher kommen. Ist in jedem Fall sicherer, vor allem eben im Fall der Fälle.
 
Es gibt heute sehr schöne Beameffekt, welche eben ohne Laserlicht daher kommen. Ist in jedem Fall sicherer, vor allem eben im Fall der Fälle.

......und zum guten Schluss ist es ja die Mukke, die zählt.....
 
Wofür soll der zusätzliche Kontroller denn da sein bzw. auf welchen Kanälen soll dieser denn was bearbeiten?

Also die Software soll beispielsweise die Kanäle 1-3 und 5-7 ansteuern. Der Controller soll dann die Kanäle 4 und 8 steuern.

Zum Thema Laser! Egal was das für ne Kiste ist... Bist du Laserschutzbeauftragter? Dir ist hoffentlich bewusst, dass ein solches Gerät, sobald es öffentlich zum Einsatz kommt, also z.B. auf einer Veranstaltung, und dabei der Strahl ins Publikum geht oder gehen könnte, du mit allem möglichem Ärger rechnen darfst, sofern du kein Scheinchen hast. Sobald etwas passiert und sei es nur, dass ein Gast dir böses will und behauptet, dass er durch den Laser verletzt wurde, dann hast du sehr viel Ärger am Hals und im nachhinein evtl. auch ein recht leeres Bankkonto, wenn nicht gar schlimmeres.

Der Laser gehört zu der Klasse 2M und benötigt somit keine Abnahme oder Bestellung eines Laserschutzbeauftragten.
 
Dann kannst du letztendlich jedes Pult hernehmen, welches Softpatch beherrscht, d.h. jedem Fader einen oder gar mehrere Kanäle frei zuweisen kann. Allerdings musst du dir, falls das irgendwie getimed ist, gedanken über die Synchronisation machen. Falls das aber ad hoc eingriffe sind, dann ist dies obsolet.

Auch brauchst du dann auch zwingend einen Merger, der HTP, LoTP und LTP kann, egal wie.

Zum Laser... Naja, wenn du meinst. rein theoretisch hast du recht. Allerdings ist es dennoch ein Risiko, sobald du öffentliche VAs fährst und eben der Strahl ins Publikum geht. Wie schon gesagt: Wenn dir einer doof will, dann gibt es zumindest Ärger und dumme Fragen.

2M bedeutet auch, dass eine gefährdung des Auges nur dann ausgeschlossen ist, sofern keine bündelnde Optiken zum Einsatz kommen. Eine Sehhilfe kann unter Umständen dies aber darstellen.

Dann auch noch ein Auszug aus der GUV:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Gefahren der Laserstrahlung informiert werden sowie den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen, in Form einer Unterweisung, vertraut gemacht werden, sofern eine Lasereinrichtung der Klasse 2 bis4 betrieben wird. Die Unterweisung ist gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1/BGV A1) zu dokumentieren
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank! dann werde ich mal danach suchen :great:
 
Auch, wenn der Thread schon älter ist, aber ...

... wieso kannst du mit Lightrider nicht den Laser und die Rotationsgeschwindigkeit steuern? In der Geräteübersicht hat man doch quasi ein "Lichtpult" integriert, also die einzelnen Fader, die du auch im Live-Betrieb verändern kannst. :)

Viele Grüße
Daniel
 

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