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ehemaliges Bandmitglied will Songs verbieten. ..

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The Head
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From The North
Folgendes Problem : Die Band hat sich von einem Mitglied getrennt ( Drummer) und nun verlangt ebendieser, dass ein bestimmter Song von der Band nicht mehr so gespielt werden soll, da er angeblich den Text für diesen verfasst hat.
Der Sänger gibt zu, das ein gewisses Grundgerüst der endgültigen Lyrics zwar vom Drummer stammt, er (der Sänger) musste viel überarbeiten und Worte austauschen, damit er "singbar" ist.

Es existieren keine Aufzeichnungen darüber, wer letztendlich die Lyrics geschrieben hat...

Jetzt die Frage: muss man sich als Band in irgendeiner Weise Sorgen wegen sowie machen?
 
Eigenschaft
 
Hier darf aus rechtlichen Gründen nicht auf individuelle Probleme und Anfragen eingegangen werden - siehe Infos zu diesem Bereich.

Allgemein ist es so, dass alle, die in einem mehr als marginalem Sinne an einem kreativen Prozess beteiligt waren, Urheber eines gemeinschaftlichen Produktes sind und als solche auch ein Mitspracherecht über dessen Verwendung haben. Inwieweit der Nachweis darüber geführt werden kann, ist eine andere Sache. Wenn keine Seite plausibel darlegen kann, dass ihre Version mehr Glaubwürdigkeit besitzt, kann es in jede Richtung gehen.

Findet man keine Einigung über die Verwendung, wird es schwierig.

Was man allgemein anbieten kann, ist, dass alle Beteiligten das Produkt verwenden können. Oder eben niemand.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Hier darf aus rechtlichen Gründen nicht auf individuelle Probleme und Anfragen eingegangen werden - siehe Infos zu diesem Bereich.
Was x-Riff hiermit meint, ist, dass man so eine Antwort, wie die von monsy...
Kurze Antwort:
Nein.
... so nicht unkommentiert stehen lassen und keineswegs als gegeben sehen darf, sondern kritisch hinterfragen muss. Wenn Du vor'm Richter stehst und sagst: monsy hat das aber so im Musiker-Board geschrieben, wird Dir das auch keineswegs helfen. Aber das ist Dir vermutlich oder hoffentlich auch selbst klar. Hier können andere User ggf. ihre Erfahrungen, wie sie selbst solche Situationen erlebt und mit ihnen umgegangen/gelöst haben, zum besten geben, evtl. kann man hier auf Gesetze und/oder Verordnungen verlinken, wo man sich gezielt weiter informieren kann.
Einen Nachweis zu bringen, dass man Urheber eines Werkes (Musik, Text etc.) ist, oder womöglich noch zu klären, wo zumindest Teile eines geistigen Eigentums verwendet wurden, ist meistens schwierig.
Ich würde daher auch, wie von x-Riff vorgeschlagen, eine Einigung versuchen, oder halt darauf verzichten.

Ansonsten lernt man durch solche Fälle für die Zukunft, dass man sich innerhalb einer Band, die eigene Werke produziert, grundsätzlich Gedanken machen sollte, ob man nicht eine Regelung trifft, wie mit solchen Dingen beim Ausscheiden eines oder mehrere Bandmitglieder, bzw. beim Auflösen der gesamten Band mit diesen erbrachten Leistungen verfahren wird.
 
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... so nicht unkommentiert stehen lassen und keineswegs als gegeben sehen darf, sondern kritisch hinterfragen muss. Wenn Du vor'm Richter stehst und sagst: monsy hat das aber so im Musiker-Board geschrieben, wird Dir das auch keineswegs helfen. Aber das ist Dir vermutlich oder hoffentlich auch selbst klar. Hier können andere User ggf. ihre Erfahrungen, wie sie selbst solche Situationen erlebt und mit ihnen umgegangen/gelöst haben, zum besten geben, evtl. kann man hier auf Gesetze und/oder Verordnungen verlinken, wo man sich gezielt weiter informieren kann.

Als ob jenes Bandmitglied wegen nen paar Textfetzen von einer Amateurband vor Gericht ziehen würde.... und das auch noch ohne überhaupt Anspruch auf die Endfassung zu haben + ohne überhaupt dokumentieren zu können dass jene Person beteiligt war.

Bleib mal aufm Teppich.
Die Frage war ob er sich Sorgen machen muss.... und da steh ich zu meiner Antwort, dass das völlig unnötig ist.
 
Vermutlich hast Du recht. Kommt vermutlich auf den Bekanntheitsgrad der Band an, aber wir wissen's aufgrund der spärlichen Details beide nicht, und daher sollte man mit solchen Äußerungen vorsichtig sein. Und daher ersetze ich Dein 'Nein' oder ein 'völlig unnötig' lieber durch ein 'mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht'.
 
Als ob jenes Bandmitglied wegen nen paar Textfetzen von einer Amateurband vor Gericht ziehen würde
Weiß man´s? Kennst Du den? Kennst Du die Situation?
Mal so allgemein gesprochen: Es hindert ihn überhaupt nichts, einen Brief zu schreiben und denen zu untersagen, den song aufzuführen.

Der Threadersteller macht sich zumindest in so weit Gedanken, dass er nachfragt, wie die Situation denn rechtlich zu bewerten ist und was auf ihn bzw. die Band zukommen könnte. Ob das wahrscheinlich ist, kann er besser beurteilen als jeder von uns.
und das auch noch ohne überhaupt Anspruch auf die Endfassung zu haben
Die Band bzw. der Sänger hat aber eben auch keinen Anspruch auf die Endfassung, weil der Text nicht ohne die Idee eines anderen entstanden ist.
Kannst Du beurteilen, welche Anteile wer dabei gehabt hat und wie das zu bewerten ist?

ohne überhaupt dokumentieren zu können dass jene Person beteiligt war.
Weißt Du, welche Aufzeichnungen der drummer hat?

Und um es mal extrem allgemein und neutral zu formulieren: Man könnte die Situationsbeschreibung auch so interpretieren, dass Sänger und Band sehr wohl wissen, dass der song auf die Idee des drummers zurückgeht und dass dieser Umstand der Wahrheit entspricht - und natürlich ist ein Hinweis, dass im Zweifelsfall der Nachweis etwas Entscheidendes ist, wenn es vor den Kadi geht, angebracht - aber wenn das dann so aufgefasst werden würde, dass man sich darauf einigt, etwas auszusagen, das nicht der Wahrheit entspricht, dann möchte ich dem nicht auch noch Vorschub leisten.

Wie würdest Du denn reagieren, wenn der drummer hier posten würde, dass sich eine Band xyz einen song unter den Nagel reißen möchte, zu der er die Grundidee und Grundfassung beigetragen hat?

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Andersrum gefolgert:
Also sollte er sich aufgrund eines hypothetischen und völlig irrelevanten Szenarios berechtigte Sorgen machen, ein juristisches Selbststudium vollziehen und sich am besten noch ein Beratungsgespräch beim Anwalt organisieren?


Wie würdest Du denn reagieren, wenn der drummer hier posten würde, dass sich eine Band xyz einen song unter den Nagel reißen möchte, zu der er die Grundidee und Grundfassung beigetragen hat?

Ich würd ihm sagen dass er spinnt und sich locker machen soll.

Ums nochmals zu verdeutlichen:
Ich habe auf die Frage geantwortet ob Sorgen berechtigt sind und weder eine Situationsanalyse noch eine Rechtsauskunft erstellt.
 
Andersrum gefolgert:
Also sollte er sich aufgrund eines hypothetischen und völlig irrelevanten Szenarios berechtigte Sorgen machen, ein juristisches Selbststudium vollziehen und sich am besten noch ein Beratungsgespräch beim Anwalt organisieren?
Hat das irgend jemand gesagt?

Ich würd ihm sagen dass er spinnt und sich locker machen soll.
Na toll. Und wenn er gar keine Lust hat, sich locker zu machen?

Ich habe auf die Frage geantwortet ob Sorgen berechtigt sind und weder eine Situationsanalyse noch eine Rechtsauskunft erstellt.
Das ist mir klar.
Aber andere müssen Deine Einschätzung nicht teilen.

Der threadersteller wird sich aus dem, was an Anworten bzw. Reaktionen erfolgt, das rausnehmen, was ihm taugt. Das ist auch okay so. Genau so wie es völlig in Ordnung ist, dass in einem Forum unterschiedliche Leute unterschiedliche Einschätzungen haben, schon alleine deshalb, weil sie möglicherweise unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben.

Die vom threadersteller gepostete Situation ist unter anderem die, dass der drummer verlangt, dass die Band den song nicht spielt. Und das heißt, dass er schon in Aktion getreten ist.
Und weiterhin kann sich rechtlich gesehen die Band nicht einfach so ohne weiteres darüber hinwegsetzen, dass er nach Lage der Schilderungen eine Mitautorenschaft beanspruchen kann.

Der Rest ist Spekulation. Es kann durchaus so sein, dass eine Nichtreaktion bzw. ein Nichteingehen auf das Verlangen des drummers ohne weitere Konsequenzen bleibt. Es kann auch anders laufen.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
Zur besseren Verständnis: Der monsy kommt aus der HipHop-Ecke und bei denen ist ja nahezu alles erlaubt, weil man unbekannt ist, weil es unkommerziell ist, weil dies und das... Meinen sie jedenfalls. :D Da soll sich jeder locker machen, selbst wenn ein kompletter Song hergenommen und einfach nur ein bisschen Bumm-Tzakk druntergelegt wird un
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
d das als Beat bezeichnet wird.
 
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Ich singe mal mein allgemeines Lied "aus der Praxis des ganz normalen Band-Lebens". Dieses hat nämlich nur zum Teil mit Recht und Gesetz zu tun.

Erste Frage: Will man gütlich auseinander gehen? Dann nimmt man die Bitte des offenbar sauren Ex-Mitglieds an und spielt das Lied entweder gar nicht mehr oder ändert den Text. Und alles ist so gut wie es geht.

Zweite Frage stellt sich nur, wenn man die erste mit "Nein" beantwortet hat: Wie sauer ist denn das Ex-Mitglied? Was ist das für ein Typ? Ist das einer, der "jetzt erst recht" und "denen zeig ich es jetzt" will? Oder ist der nur jetzt bockig und das gibt sich wieder? Wenn ersteres, dann vielleicht doch wieder zu Frage 1.

Dritte Frage stellt sich immer: Vielleicht sollten wir jetzt mal zu jedem Lied festhalten, wer denn Text/Melodie (mit)geschrieben hat? Einfacher Zettel mit Texten/Akkorden, Namen BEIM ENTSTEHEN wirkt oft wunder. Ebenso ein Zettel, wo man mal "in guten Zeiten" notiert, was im Falle von Austritt/Ende passiert. Alle unterschreiben und gut is'. Das hat zwar im Zweifel keine 100% rechtliche Relevanz, aber man hat halt eine dokumentierte Entstehungsgeschichte und eine Regelung, an die sich jedes halbwegs ehrenhafte (Ex-)Mitglied halten wird.

In der Praxis geht es also um Aufwand vs. Nutzen (=Aufwand durch Weglassen/Umschreiben bzw. Aufwand durch Stress/Streit vs. Nutzen durch den - eventuelle guten und beliebten - Song weiterspielen). In der ganz normalen (Hobby)band-Praxis rate ich einfach "mein Gott, lasst ihn ziehen, begrabt den Song, schreibt neue".
Unter Profis ist das einfacher, weil die von Anfang an sowas regeln und es eher um die finanzielle Seite geht.
 
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na ja, vielleicht haben die nur den einen Song und die Existenz der Band steht auf dem Spiel...???:D


schon seltsam, wie leichtfertig manche Menschen mit den Leistungen anderer umgehen. So wie es aussieht, war der Drummer beteiligt, was auch anerkannt wird - die Folgen hat der Zauberer beschrieben. Dem ist nix hinzuzufügen!
 
Ganz allgemein gesprochen gibt es im Urheberrecht den Begriff des "verbundenen Werks": Wenn mehrere Urheber gemeinsam etwas erarbeitet und veröffentlicht haben, kann keiner dem anderen die Verwertung ohne guten Grund verbieten. Übertragen auf eine Amateurband bedeutet das, dass in typischen Fällen eine Band ihre gemeinsam geschriebenen Songs in der Regel weiterspielen kann, auch wenn einer der Urheber die Band verlässt. Wenn man es nun sehr korrekt nimmt, entsteht aber jedesmal wenn der Song live gespielt, gestreamt oder auf CD gepresst wird, ein Vergütungsanspruch - man müsste also das ehemalige Band-Mitglied auszahlen.

Jetzt eher pragmatisch: Meistens ist das doch alles Kindergartenkacke und man sollte versuchen, sich irgendwie zu einigen, ohne böses Blut zu hinterlassen.
 
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