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Ein Cover-Song beim Auftritt

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D.L. Styles
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Grüßt euch,
mal angenommen, eine Band spielt nur eigene Lieder live, aber in der Setlist ist ein Lied drin, was im Original von einer berühmten Pop-Sängerin ist und von der Band neu interpretiert wurde. Müsste die Band dafür GEMA-Gebühren zahlen und wenn ja, wie viel und was können sie tun, um die Kosten gering zu halten?
 
Eigenschaft
 
Der Veranstalter muss die GEMA-Gebühren zahlen, das ist in der Regel nicht die Band. Außer die Band hat sich auf einen Deal eingelassen, dass sie auch offiziell als Veranstalter auftritt.

Bei Live-Musik richtet sich der Tarif nicht nach Länge oder Anteil der GEMA-Musik, sondern nach Raumgröße und Eintritt. Das heißt, wenn auch nur ein GEMA-Song gespielt wird, dann wird sozusagen der ganze Abend GEMA-Pflichtig.
 
mal angenommen, eine Band spielt nur eigene Lieder live, aber in der Setlist ist ein Lied drin, was im Original von einer berühmten Pop-Sängerin ist und von der Band neu interpretiert wurde.

"Neuinterpretiert" ist ja auch noch mal so eine Sache, denn (soviel ich als Laie weiß) dafür braucht es die Genehmigung des Urhebers, damit hat die GEMA ja nichts zu tun. Da ich mich selbst auch nicht so auskenne und mich das auch interessiert, füge ich einfach mal die Frage an die Allgemeinheit hinzu: Angenommen es wird eine Bearbeitung gespielt, die eindeutig eine solche ist (also wesentlich verändert) und man ist im Besitz der Genehmigung des Urhebers (oder vernachlässigt das, weil man bei in einem Provinzclub vor 150 leuten keine Konsequenzen befürchtet), fallen dann eigentlich trotzdem noch GEMA-Gebühren an?
 
Auch bei der Aufführung einer Bearbeitung wird in jedem Fall ein Anteil für den Ursprungskomponisten fällig.
 
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"Neuinterpretiert" ist ja auch noch mal so eine Sache, denn (soviel ich als Laie weiß) dafür braucht es die Genehmigung des Urhebers, damit hat die GEMA ja nichts zu tun. Da ich mich selbst auch nicht so auskenne und mich das auch interessiert, füge ich einfach mal die Frage an die Allgemeinheit hinzu: Angenommen es wird eine Bearbeitung gespielt, die eindeutig eine solche ist (also wesentlich verändert) und man ist im Besitz der Genehmigung des Urhebers (oder vernachlässigt das, weil man bei in einem Provinzclub vor 150 leuten keine Konsequenzen befürchtet), fallen dann eigentlich trotzdem noch GEMA-Gebühren an?
ich will nur eine Anmerkung zur Genehmigung des Urhebers machen. Ich halte dies für nicht praktikabel, das würde doch bedeuten, ich muss mir die Genehmigung besorgen. Das stell ich mir etwas schwierig vor, z.B. bei Komponisten die weltbekannt sind. Desweiteren entstehen allein eigene Arrangements durch Unfähigkeit das Original entsprechend nachspielen zu können und letztlich verdienen Komponisten durch die GEMA, egal wie eigen ein Arrangement ist oder auch nicht. Sie müssen nur durch die GEMA vertreten werden und die Aufführung muss der GEMA gemeldet sein. Zumindest soweit die Theorie.

Gruss Helmut
 
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Hallo,

ob das praktikabel ist oder nicht, genauso wie ich das Haus meines Nachbarn nicht durch Umbau verschönern darf, darf ich es mit dessen Komposition. Bearbeitungen sind genehmigungspflichtig und zwar vom Urheber, diesen erreicht man regelmäßig über den Verleger bzw. Subverleger. Wenn der nicht antwortet: lautet die Antwort "nein".

Die GEMA ist nur für das Inkasso zuständig, dafür jedoch immer. Es ist also egal, ob das Werk original, bearbeitet, mit oder ohne Genehmigung legal oder illegal aufgeführt wird, sie nimmt die Gebühren immer ein.

Um die Kosten gering zu halten, macht man eigene Musik.
Wenn das nicht geht, besorgt man sich die Genehmigung für die Bearbeitung.
Ansonsten ist es gratis, solange es niemand merkt und wenn es jemand merkt, wird es richtig teuer. Das ist wie Falschparken: oft passiert nichts, ist dann die Karre doch mal abgeschleppt worden, dann hat man den Spaß. Urheberrechtsverletzungen können allerdings wesentlich teurer werden, nicht dass jemand denkt, für ein paar Flocken wäre das erledigt.

Grüße
Jürgen
 
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