Ein Notenbuch selber machen...

Bernnt
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Hallo Akkordeonfreunde,

mittlerweile stapeln sich in meinen Schränken unzählig viele Noten. Aus manchen Büchern und Heften spiele ich nur ein paar Stücke. Da liegt es nahe, ein Buch mit Noten selber zusammenzustellen und die Noten, die man braucht und spielt in einen Leitz-Ordner zu packen. Aber mir gefällt die Leitz-Lösung nicht mehr so gut. Jetzt möchte ich die Noten bearbeiten, vergrößern und in ein selbst gemachtes Buch packen.

Fotobücher habe ich schon selbst gemacht. Aber Bücher mit Noten? Gibt es da billigere Lösungen als die von den Fotobuchproduzenten? Gibt es vor allem größere Bücher? Hat jemand von euch schon einmal so etwas ähnliches gemacht?

fragt Bernnt und grüßt
 
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Jetzt möchte ich die Noten bearbeiten, vergrößern und in ein selbst gemachtes Buch packen.

Hallo Bernnt,

den Wunsch kann ich verstehen, wie vermutlich sehr viele.

Das hat bloß einen Haken: Es dürfte in den meisten Fällen illegal sein!

Denn bei Noten gilt i.d.R das Urheberrecht und das Copyright und das ist bei Noten so anwenderunfreundlich gestaltet, dass es normalerweise nicht mal Arbeitskopien für den Eigengebrauch gestattet, ohne Einwilligung der Rechteinhaber. Das macht so ein Unterfangen, wenn man es auf legale Basis stellen will nahezu unrealisierbar. Auch wenn viele ihre eigenen Spielordner auf die Weise zusammenstellen, weil es für die persönliche und private Anwendung schlichtweg praktisch ist, ist es dennoch nicht zulässig, einfach Kopien anzufertigen.

Selbst wenn man in einem Notenheft , das man gekauft hat, eine Seite kopiert und ins Heft klebt, um z.B. bei dreiseitigen Stücken nicht umblättern zu müssen, ist das nicht legal. Ob da nicht sehr übers Ziel hinausgeschossen wurde, ist zumindest diskussionsfähig - aber trotzdem gilt bis auf weiteres das geltende Gesetzt.:mad:
 
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Danke vielmals für die interessante Antwort, Maxito.

Nun habe ich wieder dazugelernt, die Sache mit den "Arbeitskopien" war mir nicht bekannt...
 
Das hat bloß einen Haken: Es dürfte in den meisten Fällen illegal sein!

Maxito, ich glaube, du bist über das Ziel hinausgeschossen. Interessant ist folgende Internetseite: https://www.nmz.de/artikel/wann-ist-notenkopieren-legal. Die bestätigt dich natürlich teilweise.

ABER: Ich darf nach deutschem Recht folgendes kopieren:
- meine eigenen Werke :D
- Werke, die gemeinfrei sind. Das heißt Noten von Leuten, die mehr als 70 Jahre tot sind und die von den Originalmanuskripten abgeschrieben wurden. Beziehungsweise Lieder, die unter dem EU-Recht als public domain publiziert wurden. :great: Darum gibt es solche Seiten wie http://imslp.org/wiki/Hauptseite, die das kulturelle musikalische Erbe der Menschheit sammeln (Illegal ist es natürlich, eine Kopie einer Bearbeitung eines Verlages zu machen). Also gehen die Werke von Bach, Beethoven oder Brahms, während der Schneewalzer hingegen als besonders schützenswertes Gut stärker von den Zäunen des deutschen Gesetzes geschützt wird.
- Alles Sonstige, wenn ich die Kopierrechte von der VG Musik eingeholt habe (und die ich nach den Ausführungen des Internetlinks kriege, wenn ich Musikschüler habe). Das Problem liegt wohl darin, dass ich die Kopierrechte als Privatmann nicht kriege - egal ob ich das Werk bereits gekauft habe oder nicht. Und egal ob es sich lediglich um eine Arbeitskopie handelt oder nicht...

Da ich vor allem klassische Noten habe, darf ich die also kopieren. Meine Frage bleibt: Hat jemand von euch schon einmal ein Notenbuch gemacht? Wie?
 
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Denn bei Noten gilt i.d.R das Urheberrecht und das Copyright und das ist bei Noten so anwenderunfreundlich gestaltet, dass es normalerweise nicht mal Arbeitskopien für den Eigengebrauch gestattet, ohne Einwilligung der Rechteinhaber.
Selbst wenn man in einem Notenheft , das man gekauft hat, eine Seite kopiert und ins Heft klebt, um z.B. bei dreiseitigen Stücken nicht umblättern zu müssen, ist das nicht legal.
Hast Du hierzu eine Quelle? Gesetzestext bzw. Rechtsprechung?
Ich würde hier mal die Kirche im Dorf lassen. Selbstverständlich mache ich mir Arbeitskopien, wenn ich ein Stück aus einem Heft ins Repertoire einer Band o. ä. aufnehmen will bzw. wenn ich es mir so zurecht mache, dass ich nicht umblättern muss. Wenn das nicht ginge brauchte ich die Noten nicht, denn: Noten haben für mich nur einen Wert, wenn ich sie spiele.
Außerdem gibt es auch gedruckte und copyright-freie Sammlungen, etwa von alter Tanzmusik.
Und: wer soll denn bitte meine Noten kontrollieren? Und was sollte bei einer evtl. Gerichtsverhandlung herauskommen, wenn ich die Originalnoten vorweisen kann?

@Bernnt
Hat jemand von euch schon einmal ein Notenbuch gemacht? Wie?
Ich habe für mich zum Privatgebrauch mehrere Hefte als Notensammlungen zusammengestellt. Es handelte sich um Volksmusik / Folk. Dazu erstellte ich pro Heft eine pdf-Datei mit einem Notensatzprogramm. Die Dateien ließ ich von einem Copyshop drucken (https://www.sedruck.de : man kann Dateien hochladen und sich den Druck zusenden lassen) und mit Drahtringbindung (Plastikringbindung öffnet sich bei häufiger Verwendung) versehen, dann kann man sie perfekt auf dem Notenständer verwenden.
 
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Ich habe für mich zum Privatgebrauch mehrere Hefte als Notensammlungen zusammengestellt. Es handelte sich um Volksmusik / Folk. Dazu erstellte ich pro Heft eine pdf-Datei mit einem Notensatzprogramm. Die Dateien ließ ich von einem Copyshop drucken (https://www.sedruck.de : man kann Dateien hochladen und sich den Druck zusenden lassen) und mit Drahtringbindung (Plastikringbindung öffnet sich bei häufiger Verwendung) versehen, dann kann man sie perfekt auf dem Notenständer verwenden.

Hallo Folky Tom, das ist interessant. Halten die Hefte es aus, wenn man sie hunderte Male umblättert? Greifen die Drahtringe die Seiten beim Umblättern an, reißen sie also irgendwann aus? Wie groß waren die Hefte? Ich spiele mit dem Gedanken, meine Noten auf Din A3 zu setzen, damit ich weniger umblättern muss...
 
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Meine Frage bleibt: Hat jemand von euch schon einmal ein Notenbuch gemacht? Wie?

Meine freien Klassiknoten und Noten aus z.B. Workshops etc. ,habe ich einheiltich auf DIN A4 Format gebracht und mit einem Ringbindesystem als Heft gebunden. Für meine Zwecke habe ich mich für dieses System entschieden:

clickbind- Papierbindegerät

...sieht dann als Heft ungefäht so aus:

Notenheft.jpg

Das System hat für mich den Vorteil, dass das Heft beliebig erweiterbar ist und die Ringrücken zu einem geschlossenen Ring zusammengeklipst werden können, so dass die sich nicht irgendwo einfädeln und verhaken können, wie man es von anderen Systemen her kennt.

Lässt sich darüberhinaus gut umblättern und wenn man das auf etwas dickeres Papier kopiert, dann liegt das auch gut und eben auf dem Notenständer.


Ich würde hier mal die Kirche im Dorf lassen. Selbstverständlich mache ich mir Arbeitskopien, wenn ich ein Stück aus einem Heft ins Repertoire einer Band o. ä. aufnehmen will bzw. wenn ich es mir so zurecht mache, dass ich nicht umblättern muss. Wenn das nicht ginge brauchte ich die Noten nicht, denn: Noten haben für mich nur einen Wert, wenn ich sie spiele.

Das liegt nun nicht an mir, sondern an der gültigen Rechtslage.

Wir haben das Thema hier intern auch schon öfters durchdiskutiert - auch zusammen mit Juristen und mussten feststellen, dass die Gesetze so formuliert sind, dass es ohne richterliche Detailklärung oft nicht sicher feststellbar ist was denn gerade noch zulässig ist und was nicht - eben weil es oftmals ziemlich vertrackt ist, ob das Werk denn nu wirklich frei von Ansprüchen ist.

Aus diesem Grunde können, dürfen und werde ich hier keine Empfehlung aussprechen, oder sagen: macht das so - das passt schon.

Deswegen bleibt uns gar nichts anderes übrig ,als jedem zu empfehlen sich im Einzelfall jeweils selber darum zu kümmern, dass er die Sicherrheit hat dies zu dürfen. Was jeder für sich privat macht, interessiert mich wenig - muss jeder mit sich selber ausmachen! - aber hier in öffentlicher Form können und dürfen wir hierzu keine direkte Empfehlung geben!
 
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Hast Du hierzu eine Quelle? Gesetzestext bzw. Rechtsprechung?
das würde mich auch interessieren, oder ob das mal ausprozessiert wurde. Aus einem Gespräch mit Marika Jetelina vom Jetelina Musikversand weiß ich, dass sie diese Ansicht vertritt ... ist andererseits auch logisch - wer sollte dieser Ansicht sein, wenn nicht die Notenhändler und -verlage ...
Aber interessant wäre schon die Rechtsprechung in Bezug auf Arbeits- und/oder Blätterkopien, wenn jeder Musiker ein Original vorweisen kann.
 
Denn bei Noten gilt i.d.R das Urheberrecht und das Copyright und das ist bei Noten so anwenderunfreundlich gestaltet, dass es normalerweise nicht mal Arbeitskopien für den Eigengebrauch gestattet, ohne Einwilligung der Rechteinhaber. Das macht so ein Unterfangen, wenn man es auf legale Basis stellen will nahezu unrealisierbar. Auch wenn viele ihre eigenen Spielordner auf die Weise zusammenstellen, weil es für die persönliche und private Anwendung schlichtweg praktisch ist, ist es dennoch nicht zulässig, einfach Kopien anzufertigen.

Selbst wenn man in einem Notenheft , das man gekauft hat, eine Seite kopiert und ins Heft klebt, um z.B. bei dreiseitigen Stücken nicht umblättern zu müssen, ist das nicht legal. Ob da nicht sehr übers Ziel hinausgeschossen wurde, ist zumindest diskussionsfähig - aber trotzdem gilt bis auf weiteres das geltende Gesetzt.:mad:

Kannst Du dazu bitte eine offizielle Quelle nennen?
Aus eigenem Interesse fragte ich vor geraumer Zeit mal einen Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht. Der erzählte mir etwas ganz anderes.
 
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Halten die Hefte es aus, wenn man sie hunderte Male umblättert? Greifen die Drahtringe die Seiten beim Umblättern an, reißen sie also irgendwann aus? Wie groß waren die Hefte? Ich spiele mit dem Gedanken, meine Noten auf Din A3 zu setzen, damit ich weniger umblättern muss...
So viele Fragen ... ;)
Bisher halten die Hefte, es ist nichts gerissen. Hunderte Male habe ich aber bestimmt nicht umgeblättert. Format ist DIN A4. Ich schlage die Seiten immer ganz um, so dass nur eine Seite vor mir offenliegt. Plastikbindungen hielten das nicht aus und rissen auf Grund des schmäleren Randstreifens das Papier leicht aus. Bei Draht ist mir das noch nicht passiert. Ich habe verschieden dicke Papiere bedrucken lassen, das dickste hat fast Karton-Dicke - ist also recht robust. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, kein gänzlich glattes Papier zu verwenden oder es gar beschichten zu lassen: es spiegelt sonst leicht. Das macht mich wahnsinnig beim Noten lesen.
Meines Wissens wäre Drahtringbindung auch bei A3 möglich.
 
Grund: Doppelpost
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Kannst Du dazu bitte eine offizielle Quelle nennen?

Nein, kann ich nicht!

- ich bin weder Jurist, noch juristisch ausgebildet, noch habe ich großes Intresse mir ständig bei jedem einzelnen Notenblatt aus meinem Beistz darüber den Kopf zu zu zerbrechen.
Das Problem sitzt oft auch viel tiefer- denn wann weiß ich sicher, dass das Stück das ich vor mir habe nicht mehr geschützt ist, weder von der Komposition, noch vom Arrangement noch vom Copyright her! Ist mir als juristischem Laien schlichtweg in vielen Fällen nicht möglich, ohne umfangreichere Recherche!


ragte ich vor geraumer Zeit mal einen Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht. Der erzählte mir etwas ganz anderes.

Eben und das war auch das Resumee unserer internen Diskussion: Es war stets aus mehreren Blickrichtungen aus deutbar und hängt damit im Zweifelsfall davon ab, wie geschickt der Fall verhandelt wird.

- Ich selber bin hier nicht vom Fach und werde deshalb auch nur das vertreten, was ich sicher sagen kann und mich deshalb öffentlich vor konkreten Empfehlungen hüten!


Dass das im persönlichen Bereich gängige Praxis ist, ist mir schon klar - alles andere ist aus Sicht des Anwenders auch schlichtweg weltfremd. Ändert aber nichts daran, dass ich da nicht beurteilen kann, wieweit das gegen geltendes Recht verstößt.

Deshalb werde ich auch weiterhin lediglich empfehlen, wie man Blätter geschickt binden kann, so dass die als persönliche Sammlung auch auf Notenständern gut eingesetzt werden können. Wenn das jemand für sich selber dann auch für Noten machen möchte - das sei jedem selber überlassen. Ich werde dies hier öffentlich sicher nicht empfehlen... wie gesagt, weil ich schlicht nicht in der Lage bin die rechtliche Situation vollständig zu überblicken!
 
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Ganz konkret: das beste Ergebnis hatte ich so:
vorne und hinten durchsichtige Umschlagfolie und farbiger Karton als Deckblatt - möglich wäre auch Hardcover
Papier beidseitig bedruckt 100 g oder 120 g
Drahtringbindung
 
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Kannst Du dazu bitte eine offizielle Quelle nennen?
Aus eigenem Interesse fragte ich vor geraumer Zeit mal einen Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht. Der erzählte mir etwas ganz anderes.

Der Gesetzestext ist extrem eindeutig - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html, Absatz 4 Punkt a).

In einem Kommentar, den ich vor einiger Zeit einmal gelesen habe, steht (ich zitiere aus dem Gedächtnis - ich hab ihn in einer Bibliothek ausgeliehen) "Für den Fall sehr unangenehmer Umblätterstellen wird das Kopieren einzelner Zeilen[!] zum Zwecke des Anklebens als ["gerade noch"] gestattet angesehen".

Urteile dazu gibt es m.W. nicht (siehe z.B. https://dejure.org/dienste/lex/UrhG/53/6.html), aber - um einem (verbreiteten?) Irrglauben zu widersprechen - Gesetze gelten auch, ohne dass es dazu Urteile geben muss; und haben auch Wirkung, weil Anwälte in aller Regel jenen, die gegen eine Regelung verstoßen, raten, das schleunigst zu beenden - sodass es bei solchen klaren Regelungen praktisch nie zu Prozessen kommt (noch dazu, wo es sich in aller Regel um überschaubare Kosten handelt; Notenpreise liegen i.d.R. bei einer Handvoll...einigen Dutzend EUR, und "sogar" ein Vollsatz von Noten für ein Orchester kostet i.d.R. weniger als 1000 EUR - dafür wird man kaum die Kosten eines Prozesses auf sich nehmen wollen ... noch dazu, wenn sehr absehbar ist, dass man ihn verliert ...).

H.M.

P.S. Wenn jemand die "abstrakten Zusammenhänge" im UrhG interessieren, dann ist http://wandtke.rewi.hu-berlin.de/doc/Skript_Urheberrecht.pdf ab S.17 interessant.
 
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vorne und hinten durchsichtige Umschlagfolie und farbiger Karton als Deckblatt - möglich wäre auch Hardcover
Papier beidseitig bedruckt 100 g oder 120 g

die Kombination hat sich bei meinen Heften ebenfalls bewährt. Speziell das schwerere Papier hat sich als sehr sinnvoll herausgestellt. - Hält länger und liegt sicherer und ebner als dünneres Kopierpapier.
 
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Vielen Dank für die praktischen Tipps. Hat es jemand schon einmal mit einer Fotobuchlösung probiert? Erfahrungen?
 
Kannst Du dazu bitte eine offizielle Quelle nennen?
Da gibt es z.B. http://www.urheberrecht.org/topic/
Das Urheberrecht wurde in den letzten zehn Jahren mindestens 2008, 2013 und 2016 novelliert und das dürfte nur ein Zwischenstand sein.
http://www.urheberrecht.org/topic/Diskussion/

Als aktuellen Überblick zum Thema Noten kopieren samt Erwähnung einiger Unklarheiten und Halbwahrheiten schätze ich diesen Artikel aus Neue Musikzeitung:
https://www.nmz.de/artikel/noten-kopieren-die-unendliche-geschichte

Nachschlagen kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung, wenn man auf das Datum der jeweiligen Texte achtet.
So steht im Dossier Urheberrecht, Zitat:
"Kopieren von Noten
Das Vervielfältigen von Noten ist im Urhebergesetz explizit geregelt. Es gilt der Grundsatz, dass die Kopie von "graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik" nur erlaubt ist, wenn eine Einwilligung der Rechteinhaber vorliegt. Eine Vervielfältigung ist jedoch möglich, wenn das Werk seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist. Eigenhändiges Abschreiben der Noten ist explizit im Gesetz erlaubt."
Quelle: http://www.bpb.de/system/files/pdf_pdflib/pdflib-168201.pdf

Für legales Kopieren von Noten wurden in den letzten Jahren einige Sonderregelungen getroffen (Kitas, Schulen, Musikschulen, aber nicht: Laien-Kirchenchor, Laien-Musikverein usw.). Teilweise informiert dazu die Gema:
https://www.gema.de/die-gema/media-downloads/notenkopien-in-musikschulen/
https://www.gema.de/aktuelles/noten...chalvertragsverhandlungen_mit_bundeslaendern/
http://www.kirchenmusik-im-bistum-osnabrueck.de/kimuinfo/Heft50.pdf (siehe dort: Projekt Sauberer Notenschrank)

Der Hinweis auf eine Quelle wie z.B. imslp hilft meines Erachtens nicht, soweit es deutsches Urheberrecht betrifft. Der oft zu lesende Hinweise, dort veröffentlichte Noten seien "gemeinfrei" kann zutreffen, muss das aber im konkreten Fall nicht immer.
Die Verantwortlichen der Seite sind im Staat Delaware/USA verortet und belassen die Berücksichtigung von Urheberrechten grundsätzlich denen, die Inhalte hochladen.
http://imslp.org/wiki/IMSLP:About
http://imslp.org/wiki/IMSLP:General_disclaimer

Gruß Claus
 
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Hallo zusammen,

bin ja schon erstaunt welche Diskussion bei einer einfachen Frage hier losgetreten wurde :stars:



Ich kopiere mir schon seit je her aus meinen Notenbüchern die Noten und mache darauf meine Notizen oder mein Lehrer notiert da Ergänzungen drauf. Sobald ich das Stück kann, laminiere ich die Blätter ein.
Habe mir ein einfaches mechanisches Bindegerät für Kunststoff Spiralbindung gekauft ( gibt es schon ab 20€uronen ), und binde dann die laminierten Notenblätter. Die sind dann nicht nur durch´s laminieren vor´m ausreissen geschützt sondern auch noch sehr robust verpackt und eignen sich auch für ungünstige Verhältnisse :D

MmG
Jörg
 
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Danke Claus für die umfangreiche Info.
 
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Hat es jemand schon einmal mit einer Fotobuchlösung probiert?
Offenbar keiner der hier schreibenden. Aber
Fotobücher habe ich schon selbst gemacht.
nimm doch mal eines Deiner Foto-Fotobücher, stelle es auf den Notenständer und überlege Dir, ob es Dir tauglich scheint. Oder meinst Du, ob die Qualität des Fotodrucks für Noten ausreicht? Dann nimm eine Seite Noten und lass sie als Foto der gewünschten Größe ausbelichten - das kostet ja nicht die Welt ...
 
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Vielen Dank für den Tipp, Inge. Manchmal sieht man vor lauter Bäume den Wald nicht. Ich werde mal schauen, was geht.
 
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