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Eine Frage an die Österreicher

Bell
Bell
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Hallo !
Ich gebe nachmittags zu Hause Gesangsunterricht (in der Zeit zwischen 14.00 und 17.45) und habe deshalb einen ziemlichen Stress mit den Nachbarn. Leider kann ich keinen Extraraum anmieten, das wäre viel zu teuer, ich muss einfach zu Hause unterrichten. Weiss jemand Genaueres über die Rechtslage in Österreich bzw. wo ich im Netz Infos finden kann ? Langsam wird der Klingel- und Klopfterror existenzbedrohend für mich, aber wenn ich rechtlich abgesichert wäre und die lieben Nachbarn die paar Stündchen halt ertragen müssten, könnte ich ruhiger schlafen....
schöne Grüße
Bell
 
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Du darfst mich jetzt nicht als Quelle zitieren, aber Ruhezeiten sind bis 8:00 morgens, von 12:00-3:00 und dann ab 22:00. So hab ich die Zeiten im Kopf, ob das jetzt nur in der Hausordnung der Wohnungen stand in denen ich bisher gewohnt hab, oder ob das gesetz ist weiß ich nicht.

Gerade einen link gefunden, der hilft dir weiter:
http://www.gericht.at/beitrag/gericht/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=411099
 
Hallo !
Vielen Dank für den link. Viel schlauer bin ich allerdings nicht daraus geworden - das meiste bezieht sich ja auf Wien, wo ich aber nicht wohne.
Ich schließe dennoch aus dem link, dass ich von 15.00 - 18.00 zu Hause unterrichten dürfen sollte ;)
Das wäre dann eine ähnliche Gesetzeslage wie in D.
schöne Grüße
Bell
 
Hallo !
Vielen Dank für den link. Viel schlauer bin ich allerdings nicht daraus geworden - das meiste bezieht sich ja auf Wien, wo ich aber nicht wohne.
Ich schließe dennoch aus dem link, dass ich von 15.00 - 18.00 zu Hause unterrichten dürfen sollte ;)
Das wäre dann eine ähnliche Gesetzeslage wie in D.
schöne Grüße
Bell

Hi!

Ein Zusammenleben in z.B. einem Wohnhaus ist immer damit verbunden, dass es Schnittstellen zwischen den dort lebenden Parteien gibt.. z.B. kocht der eine Fleisch und der andere ist strikter Vegetarier, der eine übt Klavier und der andere hasst Musik, usw... derer Beispiele gibt es viele.
Gesetzlich ist es eigentlich so, dass die Lärmbelastung "Ortsüblichkeit" nicht überschreiten darf. Was ortsüblich ist, ist dehnbar :) und muss bei jedem Streitfall separat geprüft werden.
Ich glaube aber, dass z.B. Gesang in einer Wohngegend nicht gänzlich unterbunden werden darf... hier kommt es im Streitfall normalerweise zu einer zeitlichen Einschränkung, solange es ortsüblich ist (z.B. Gesang über eine Riesengesangsanlage, die den Hydepark beschallen würde, ginge natürlich nicht).
Ein Blick in den Mietvertrag, bzw. die Hausordnung bei Mietverhältnissen kann auch Klarheit schaffen... oft verpflichtet man sich bei Unterschreiben eines Mietverhältnisses, eine Hausordnung einzuhalten. Hier könnte ebenfalls etwas über Lärm geregelt worden sein.

Bin kein Jurist, aber soviel ist von meinem Wirtschaftsstudium noch hängengeblieben... Ich hoffe, es hat ein wenig geholfen.

Viele Grüße

Hell
 

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