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Endstufen Defekt - wer haftet?

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BigBen77
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Hallo Zusammen,

ich bin mir unsicher ob meine Frag hier richtig aufgehoben ist und ich bitte um Verständnis falls dem nicht so sein sollte. Es handelt sich um eine juristische / technische Frage und ich bin mir vollkommen im Klaren darüber dass mir kieine 100ige juristische Beratung zuteil werden kann, ich bin dennoch für jeden Hinweis dankbar:

Ein Freund von mir hat ein Konzert veranstaltet und dazu ein kleines Privatunternehmen mit Bühne, Technik und Ton beauftragt. Die Qualität war auch hervorragend, super abgemischt. Der Tontechniker war ebenfalls vom beauftragtem Unternehmen.
Das Konzert hat in einer öffentlichen Stadthalle stattgefunden.

Dabei sind 2 Endstufen aber beschädigt worden. Scheinbar wegen der Stromversorgung, die der Techniker auch begutachtet hatte. Die Stadt sagt sie haftet nicht, da die Stromquellen in Ordnung seien (ich nehme an gemäß VDE?). Die Privathaftpflicht meines Freundes, der Veranstalter, die greift nicht, bzw. hat er ohnehin die Rate nicht rechtzeitig bezahlt.

Die Tontechnik Firma sagt nun in deren AGB`s steht drin dass der Veranstalter für die Stromversorgung haftet und will demnach ca. 1600 € haben, für die Reparatur der Endstufen und für die Anmietung von Ersatz Endstufen für weiterführende GEschäfte (die nichts mit dem Konzert zu tun haben).

Meine Frage ist nun, ob der Veranstalter in so einem Fall wirklich haftet.

Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe.

LG

BB
 
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Ich kenne mich nicht mit den technischen Gegebenheiten aus. Insbesondere ist mir nicht klar, inwieweit der Stromanschluss tatsächlich Schäden verursachen kann.

Grundsätzlich gilt: wer Schadensersatz will, muss die für ihn günstigen, anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen.
Dazu gehört auch, eine Pflichtverletzung deines Kumpel beweisen zu können. Wie ihnen das gelingen soll ist mir zur Zeit nicht ersichtlich, denn dazu müsste dein Kumpel die Pflicht gehabt haben, andere technische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Und ich kann mir nicht vorstellen, wie das hätte gehen sollen (anders abgesicherter Stromkreis? Mehr Ampere? Strom aus Wasserkraft? keine Ahnung...).

Dazu kommt: selbst wenn sie eine Pflichtverletzung beweisen können, hat jeder eine Schadensminderungspflicht. Da sie ihren eigenen Techniker geschickt haben, der auch die elektrischen Anschlüsse gecheckt hat, hätte er die Untauglichkeit erkennen können (wenn er es nicht konnte: wie hätte es dein Kumpel können sollen? Dann schon keine Pflichtverletzung...). Aus der Schadensminderungspflicht hätte sich dann ergeben, dass er die Geräte nicht hätte anschließen dürfen.

Im Ergebnis sieht das schlecht aus für den PA-Verleiher. Auf die AGB würde ich erstmal nix geben. Denn wenn der Techniker die Stromversorgung checkt...siehe oben!

Fazit: in dieser hypothetischen Situation: lass die ruhig zetern, wenn die was wollen, sollen sie halt klagen. Chancen sehe ich eher keine...

Mal ehrlich: wenn ich eine eine Anlage für eine Veranstaltung miete und das Bedienpersonal dazu, dann gibt es auch noch sowas wie den Beweis des ersten Anscheins, dass der Defekt auch durch die selbst verursacht wurde. Die Sache mit den Strom scheint mir sowas wie der letzte Strohhalm zu sein...
Erscheint mir reichlich lächerlich!
 
so lächerlich ist das nicht (Schäden durch fehlerhafte Stromversorgung), typischerweise geschieht das bei einem Fehlenden/defekten Nulleiter bei einem Starkstromanschluss, dann kann bei unsymetrischer Belastung desselben eine sternpunktverschiebung auftreten, und einige Geräte bekommen eine zu hohe Spannung, andere eine zu niedrige....
das müsste sich aber noch festellen lassen (falls es nicht direkt danach beseitigt wurde.....)

wobei der Nulleiter natürlich auch im stromkabel und nicht im Anschlusskasten abreissen kann (wer hat das Kabel gestellt? )

Je nach Ausgestaltung des Mietvertrages kann es egal sein ob der Veranstalter alle sorgfalt hat walten lassen oder nicht, kommt das Zeug defekt oder garnicht zurück muss es bezahlt werden, lediglich der Techniker der Tonfirma der wie angesprochen ne Schadensminimierungspflicht hat, könnte einen Vorteil für deinen Kumpel darstellen, ob er aber alle Schadensersatzansprüche gegenstandslos macht hängt stark davon ab wie der Vertrag für die sache genau aussah....
 
Ich würde auf ein Gutschten bestehen (das muss glaube ich der vermieter zahlen)
Denn es können ja auch andere Gründe für den defekt vorliegen.
Oder der Techniker hat die Geräte nicht sachgemäs bedient?

Ich würde es ohne Gutachten und schuldnachweiß bestimmt nicht zahlen.
 
Hallo BigBen77,

dich wird der folgende Thread sicherlich interessieren:

https://www.musiker-board.de/vb/mus...kapput-vom-verleih-wer-zahlt.html#post3618156

Übrigens steht der auf Seite 3 dieses Unter-Forums. Man kommt dort also mit zwei
Klicks hin und liest dann in der Liste die Überschrift "PA kaputt vom Verleih wer zahlt".
... Erinnert mich ein bisschen an die Überschrift DIESES Threads ;)

Ich kann dir also tendenziell empfehlen, dich auch ansonsten mal etwas detaillierter
hier umzuschauen. ... Die meisten Fälle, die eine solche, hohe Wahrscheinlichkeit des
Eintretens haben, wurden hier schon mal in allgemeiner Form diskutiert.

Auch dieser Beitrag von Bernd Schweinar wird dich wahrscheinlich interessieren:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...sicherung-f-r-hobby-lichtler.html#post3648349

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 

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