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BigBen77
Registrierter Benutzer
Hallo Zusammen,
ich bin mir unsicher ob meine Frag hier richtig aufgehoben ist und ich bitte um Verständnis falls dem nicht so sein sollte. Es handelt sich um eine juristische / technische Frage und ich bin mir vollkommen im Klaren darüber dass mir kieine 100ige juristische Beratung zuteil werden kann, ich bin dennoch für jeden Hinweis dankbar:
Ein Freund von mir hat ein Konzert veranstaltet und dazu ein kleines Privatunternehmen mit Bühne, Technik und Ton beauftragt. Die Qualität war auch hervorragend, super abgemischt. Der Tontechniker war ebenfalls vom beauftragtem Unternehmen.
Das Konzert hat in einer öffentlichen Stadthalle stattgefunden.
Dabei sind 2 Endstufen aber beschädigt worden. Scheinbar wegen der Stromversorgung, die der Techniker auch begutachtet hatte. Die Stadt sagt sie haftet nicht, da die Stromquellen in Ordnung seien (ich nehme an gemäß VDE?). Die Privathaftpflicht meines Freundes, der Veranstalter, die greift nicht, bzw. hat er ohnehin die Rate nicht rechtzeitig bezahlt.
Die Tontechnik Firma sagt nun in deren AGB`s steht drin dass der Veranstalter für die Stromversorgung haftet und will demnach ca. 1600 haben, für die Reparatur der Endstufen und für die Anmietung von Ersatz Endstufen für weiterführende GEschäfte (die nichts mit dem Konzert zu tun haben).
Meine Frage ist nun, ob der Veranstalter in so einem Fall wirklich haftet.
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe.
LG
BB
ich bin mir unsicher ob meine Frag hier richtig aufgehoben ist und ich bitte um Verständnis falls dem nicht so sein sollte. Es handelt sich um eine juristische / technische Frage und ich bin mir vollkommen im Klaren darüber dass mir kieine 100ige juristische Beratung zuteil werden kann, ich bin dennoch für jeden Hinweis dankbar:
Ein Freund von mir hat ein Konzert veranstaltet und dazu ein kleines Privatunternehmen mit Bühne, Technik und Ton beauftragt. Die Qualität war auch hervorragend, super abgemischt. Der Tontechniker war ebenfalls vom beauftragtem Unternehmen.
Das Konzert hat in einer öffentlichen Stadthalle stattgefunden.
Dabei sind 2 Endstufen aber beschädigt worden. Scheinbar wegen der Stromversorgung, die der Techniker auch begutachtet hatte. Die Stadt sagt sie haftet nicht, da die Stromquellen in Ordnung seien (ich nehme an gemäß VDE?). Die Privathaftpflicht meines Freundes, der Veranstalter, die greift nicht, bzw. hat er ohnehin die Rate nicht rechtzeitig bezahlt.
Die Tontechnik Firma sagt nun in deren AGB`s steht drin dass der Veranstalter für die Stromversorgung haftet und will demnach ca. 1600 haben, für die Reparatur der Endstufen und für die Anmietung von Ersatz Endstufen für weiterführende GEschäfte (die nichts mit dem Konzert zu tun haben).
Meine Frage ist nun, ob der Veranstalter in so einem Fall wirklich haftet.
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe.
LG
BB
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