ACHTUNG!
Stratocaster-Body Form urheberrechtlich geschützt werden kann.
Zudem müsste es, wenn schon denn schon heißen "sein kann". Aus so einem "kann" machen viele ganz schnell ein "ist" und schon nehmen die "Scheißhausparolen" ihren Lauf.
Hier hat in dem verlinkten Artikel wieder mal jemand über juristische Sachverhalte geschrieben, ohne eine Ahnung davon zu haben. Neben dem genauen Urteilsspruch sind sowohl Verletzungssachverhalt als auch Urteilsbegründung essenziell und ein seriöser Journalist hätte die relevanten wörtlichen Zitate angegeben oder noch besser das Urteil wenigstens mit Aktenzeichen benannt oder noch besser gleich verlinkt.
So ist das ganz ehrlich gesagt nur unfundierte Meinungsmache und Falschinformation, weil die Leser falsche Schlüsse ziehen müssen und sich das dann - wie jeder weiß - mit stückweise weiteren Fehlern von Hörer/Leser zu Hörer/Leser weitergegeben wird.
Urheberrecht steht nur natürlichen Personen und nicht Firmen zu, die allenfalls ein nicht zwingend selbst durchsetzbares Nutzungsrecht an dem Urheberrecht haben, so dass zu den zu betrachteten Rechtsverhältnissen 1. die "urhebende" Person und 2. die Aktivlegitimation von Fender gehört. Woran das Gericht genau die Urheberrechtseignung festgemacht hat, ist auch nicht angegeben oder gar erläutert (wie z.B. in einer Urteilsbegründung). Also absolut unbrauchbar. Mich interessiert's nicht, ich wollte nur vor Fehlinformationen und falscher Meinungsbildung warnen.
Ein Gericht in den USA hat diese Frage wohl 2009 anders entschieden.
Hier werden Äpfel und Navigationssoftware vergleichen. Die Aussage in Relation zum Thema ist völlig falsch.
In dem verlinkten Artikel werden unterschiedlichste Rechtsgrundlagen angeführt und vermeintlich in Relation gesetzt, was völliger Quatsch ist. Z.B. wird das Markenrecht angeführt, zu dem in den USA die 2D-Darstellung der Strat-Form als Marke abgelehnt wurde, was ohne die Details eine nutzlose Aussage ist. Auch große Firmen haben Idioten als Anwälte/Rechtsabteilungsmitarbeiter. Gibson hat u.a. die 2D-Draufsicht der LP-Form (und auch anderer Body-Formen) auch in den USA als Marke(n) geschützt, und die LP ist sicher nicht markanter und unterscheidungskräftiger als die Strat. Die Hintergründe sind also ganz andere und nicht vernünftig angegeben.
Jedenfalls hat auch
@Obiwan die Angaben in dem verlinkten Artikel völlig falsch verstanden.
Der verlinkte Artikel hat also nicht mehr Bedeutung und Aussagekraft als jede andere Boulevard-Headline: "Z-Promminine darf violetten Punkt auf der linken, aber nicht auf der rechten Brust tragen"

. Wer drauf steht, "gute Unterhaltung" und "erfolgreiche Stillung der Sensationslust".