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Frage bzgl Hörproben Coverband mit Direktverlinkung über Youtube

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Hallo!

Ich hätte eine Frage bzgl Hörproben.
Ich weiß, dass man GEMA-geschützes Material bis maximal 30 Sekunden Länge auf die Homepage stellen darf (ist das noch korrekt?).
Bei Youtube darf ich ja aber hochladen was ich will:

Wäre es denn rechtens wenn ich unsere Songs mit einer Slideshow als Video auf Youtube lade und dann auf unserer Homepage in voller Länge verlinke. Oder geht das auch nicht?

MfG
Daniel
 
Eigenschaft
 
Ich weiß, dass man GEMA-geschützes Material bis maximal 30 Sekunden Länge auf die Homepage stellen darf (ist das noch korrekt?).

"GEMA-pflichtiges Material vergütungspflichtig ab der ersten Sekunde" die sechhundertachunddreißigste... uuuund Action!"

Sorry, aber das kam schon so oft. Sobald GEMA-pflichtiges Repertoire verwertet wird, ist dies ab der ersten Sekunde, wenn das Werk identifizierbar ist, auch zu lizenzieren. Das ist so und war immer so.
Wäre es denn rechtens wenn ich unsere Songs mit einer Slideshow als Video auf Youtube lade und dann auf unserer Homepage in voller Länge verlinke. Oder geht das auch nicht?
Doch, kostet aber Geld, sobald eine Einbindung und nicht nur Verlinkung erfolgt, findet die öffentliche Zugänglichmachung auf genau der Website und nicht mehr auf youtube statt. Damit ist bei dieser Verwendung GEMA-pflichtigen Repertoires ganz normal eine Vergütung zu zahlen. Verlinkst Du nur, bleibt's für Dich kostenfrei.

Grüße
Marc
 
Alles klar dankeschön :great:
 
Hallo,
Ich kenne mich in so Sachen nicht so aus, was bedeutet genau Einbingung und verlinkung?

Darf bei der Verlinkung nur der Link stehen, ohne dass man drauf Klicken kann und man wird sofort auf Youtube weitergeleitet, oder ist dass dann schon eine Einbundung?
 
Das Video darf nur auf der Youtube-Seite abgespielt werden und nicht auf deiner Homepage, also keine Einbindung des Videos auf deine Homepage.
Du kannst auf deiner Homepage ganz normal einen Link zu deinem Video bei Youtube setzen.
 
Alles klar, so hatte ich es auch verstanden. aber lieber einmal mehr gefragt, als Probleme mit der GEMA ;)
 
Du kannst aber doch direkt bei der Gema eine Anfrage machen, so weißt du 100% Bescheid.
Wenn die Hörproben z.B. ausschließlich aus eigener Musik bestehen..., dann sieht es doch schon wieder ganz anders aus.

Siehe z.B. Hier.
 
Bei Youtube darf ich ja aber hochladen was ich will

Hallo Daniel,

diese Aussage stimmt selbstverständlich nicht, wie du hoffentlich weißt ... wie man sich ja auch
denken kann ... und in den Nutzungsbedingungen von Youtube lesen kann.
http://help.youtube.com/support/youtube/bin/topic.py?hl=de&topic=10554

- - - - - -

Mal abgesehen vom Urheberrecht ... gedanklich hin zu den GEMA-Zahlungen:

Ich weiß es nicht, stelle es hiermit als Frage in den Raum ... aber wenn du eine Cover-Version
veröffentlichst (beispielsweise per Youtube), dann benötigst du zwar keine Genehmigung des
Urhebers. (Wenn es sich um eine 'echte Coverversion' handelt.)

... Aber es fallen ja GEMA-Gebühren für die Seiten-Aufrufe an.

Und wenn ich 'Youtube' wäre, hätte ich keine Lust für irgendwelche Cover-Versionen
GEMA-Gebühren zu bezahlen.

Ich würde den Usern meiner Videoplattform allein schon aus Geld-Gründen verbieten,
Cover-Songs hochzuladen. Insbesondere bei einer solchen Größe, wie Youtube sie
momentan hat. Denn das wären wahrscheinlich eine ganze Menge Cover-Songs und daher
eine Menge GEMA-Kohle beziehungsweise Ansprüche, die die GEMA (früher oder später)
geltend machen kann. Sprich: die können eine ganze Menge Geld von Youtube verlangen,
wenn dort einige tausend oder Millionen Klicks durch Coverversionen zustande kommen.

Ich würde eher versuchen, Deals mit den Plattenfirmen zu machen und die Originale
für mein Videoportal zu erhalten. ... Wie man ja auch auf Youtube beobachten kann.
(Universal Kanal und so weiter.)
- -

Youtube zahlen sicherlich eine Pauschale für ihr GEMA-Material, vermute ich mal.

Diese Pauschale wird allerdings auf irgendeiner Grundlage bemessen. Und wenn ich
Youtube wäre, würde ich alles dafür tun, zumindest Cover-Versionen von irgendwelchen
Usern aus dieser Bemessungs-Grundlage heraus zu kriegen!
Sprich: den Usern zu verbieten welche hochzuladen. Und wenn sie es doch tun, würde
ich die GEMA weiter-schicken: "Hier, es war verboten. Wendet euch bezüglich des Geldes
direkt an den verantwortlichen User."

... Das würde die GEMA natürlich in einen riesigen Verwaltungsaufwand stürzen und wäre
eventuell nicht durchführbar. Und eventuell würde ein Gericht auch urteilen, dass Youtube
eine Mitschuld trägt und so weiter. Solche Fälle kennt man ja.

Aber, die Frage in Kurzform und ganz direkt:

Erlaubt Youtube das Hochstellen von Coversongs explizit? ... Oder ist es nur bisher noch
nicht explizit verboten? ...

Hat dazu jemand einen aufschlussreichen Link oder gesichertes Wissen?

... Zu diesem Thema habe ich in der Youtube-Hilfe nichts gefunden.


Beste Grüße
Nils

P.S.: Was bei Youtube momentan passiert, weiß ich natürlich auch. Jeder läd ... mehr oder
minder ... hoch, was er will.
Aber da wir uns hier in einem Forum zum Thema Musikbusiness- und Musikrechte befinden,
zielt meine Frage natürlich darauf ab, wie es 'eigentlich' sein sollte! (?)
 
Zuletzt bearbeitet:
wieso musst du städig in einem ellenlangen text schwadronieren, dinge schreiben die gar nicht gefragt sind und in weißwasichwelche richtungen abdriften und das ganze durch verschiedenste formatierungen total unübersichtlich und nur mühsam lesbar machen?

nervig, unnötig und bringt dem fragesteller absolut gar nichts, sondern verwirrt vielmehr.

stattdessen einmal nach youtube und gema gegooglet:

http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einsetzen--/meldung/98714
 
...oder sich einfach mal gefreut, dass es momentan diese möglichkeit gibt, weil nichts ätzender ist als für eine kleine demo hunderte von euro zu zahlen..

mal ernsthaft : für alles auf der welt gibt es irgendwelche grauzonen, die ständig ausgenutzt werden - meistens von menschen, die ohnehin schon zu viel geld haben.

pack lieber dort die moralkeule aus von wegen "wie sollte es sein" - da geht es dann nämlich WIRKLICH um geld

*edit*
ja himmel - und nun lese ich den link und bin tatsächlich mehr als überrascht :) ganz ehrlich
aber fein!
 
EDIT:
Doch lieber per PN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Bei Youtube darf ich ja aber hochladen was ich will:

nur noch einmal zur Konkretisierung das das NICHT so ist, hier ein Auszug aus den Youtube Nutzungsbedingungen:

"9.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keine Nutzerübermittlungen posten oder hochladen werden, die Gegenstand fremder Eigentumsrechte sind (einschließlich Geheimhaltungs- oder Persönlichkeitsrechte), sofern Sie nicht über eine formelle Lizenz oder Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers verfügen.."

Grüße

convoice
 
richtig, und als anmerkung, dieses zitat aus dem heise-artikel...

"Auf Basis dieser Vereinbarung können unsere Nutzer nun jeden beliebigen Titel aus dem GEMA-Repertoire für ihre Videos nutzen und sind auf der sicheren Seite"

... stimmt nicht. denn man dürfte dafür nur cover-versionen verwenden. auf jede fremde aufnahme hat nämlich irgendjemand (meistens die labels) leistungsschutzrechte.
und diese setzt zB warner zur zeit gnadenlos durch und lässt rigoros videos löschen.
 
Hallo Ambee,

besten Dank für die beiden Links zu Heise und zum Spiegel.

Bei dieser Warner-Sache ... und bei allen anderen Streitigkeiten dieser Art ... geht es
natürlich weniger um die Rechte an sich, sondern es geht um Geld.
Die Rechte sind in diesem Fall nur die Grundlage, die Warner berechtigt, die Musik
zu entziehen.

Der GRUND dahinter ist allerdings, dass Warner die Beteiligung an den Werbe-
Einnahmen
nicht hoch genug findet.
... Und letztendlich geht es der Firma UNTER ANDEREM darum, dass ihre Künstler, also
die Musiker, gut bezahlt werden.

Siehe auch hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,597764,00.html

... Nicht, dass jetzt wieder jemand denkt, die Major Labels wären 'die Bösen'.
In diesem Fall müsste man eher mal genau untersuchen, wie viel Geld Youtube
an die Verwertungs-Gesellschaften beziehungsweise an die Plattenfirmen (und
somit auch an die Musiker) zahlt!

Denn irgendjemand sollte meiner Meinung nach gutes Geld für die Musik-Verwertung
zahlen! Ich denke, da sind sich alle Musiker einig!

Und wenn die Leute von Youtube gerne weiterhin das Angebot für die Nutzer so gestalten
möchten, dass man GEMA-relevantes Material verwenden kann (siehe Aussage des Youtube-
Sprechers im oben verlinkten Heise-Artikel), dann sollten sie den Plattenfirmen (also damit
auch den Künstlern) entsprechend viel Geld rüberreichen.

Also ich persönlich freue mich, solange noch Leute ... oder Firmen ... sich dafür einsetzen,
dass Musik einen entsprechend hohen Wert behält.

... Und in diesem Fall setzt Warner seine Markt-Macht ... unter anderem ... im Sinne
der Musiker ein!

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Zuletzt bearbeitet:
schön gesagt, aber du vergisst die urheber/verleger.
stehen die mit ihrem deal nicht noch deutlich schlechter da?!?
die hätten doch viel mehr grund sich zu beschweren!
 
Hallo Ambee,

ich finde das immer wieder amüsant, wie stark Musiker eine Trennung zwischen "Major Label"
und "den Urhebern" sehen!

Labels und Urheber sitzen im selben Boot, wenn es um den Geldfluss geht, den ein
Musik-Verwerter wie Youtube zahlen muss!

Warner geht auf die Barrikaden, weil sie 1) Selbst Geld verdienen wollen. Daran ist allerdings
unmittelbar gekoppelt: 2) Sobald Warner Geld durch Musikverwertung verdient, müssen die
Künstler etwas abbekommen, denn die haben schließlich Verträge mit der Firma.
Und noch mal: Verträge kommt von vertragen. Die Künstler und Plattenfirmen stehen in diesem
Fall auf der gleichen Seite!
- - - - - - - -

Übrigens machen die Urheber ihre Geld-Ansprüche durchaus deutlich. Und zwar durch
das von den Urhebern(!) beauftragte(!) Inkasso-Unternehmen: Die GEMA.

Die GEMA ist ein Geld-Eintreiber, der FÜR die Komponisten arbeitet.
Nicht weniger, aber auch nicht mehr!

Diese Institution wurde VON Komponisten gegründet! Und das aus GELD-Gründen.

DASS die GEMA aktuell keine oder wenig Ahnung vom Online-Geschehen hat, ist eine andere
Sache und hängt wahrscheinlich mit der Geschichte der GEMA zusammen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gema#Geschichte

Dort sitzen zu einem relativ großen Teil Leute, die 'das Internet' nur aus der Zeitung kennen ...

Aber auch hier dürfen sich gerne 'die Komponisten' als Gesamtheit an die Nase fassen,
denn letztendlich arbeitet die GEMA nur "im Auftrag der Komponisten"!

Das bedeutet, 'die Komponisten', durch die die GEMA überhaupt nur existiert, sind 'der Boss'
der GEMA. ... Und der Fisch stinkt immer vom Kopf her.
- - - - - - - -

Nun ist es allerdings so, dass die GEMA schon relativ viel Geld FÜR die Urheber holt.
Davon geht nur ein Prozentsatz an die GVL. Und davon wiederum nur ein Prozentsatz
an das zugehörige Label.
Siehe auch Erklärungs-Video, hier: http://vimeo.com/2160364

Die Urheber erhalten also ... zumindest von den GEMA-Einnahmen ... mit Abstand das
meiste Geld!
Und WENN ein Urheber einen Verleger hat ... was übrigens nicht immer sinnvoll ist ... dann
erhält der Verleger in der Regel ca. 40% dieses GEMA-Geldes. Also auch eine ganze Menge.


Daher macht es durchaus Sinn, dass die LABELS auf die Barrikaden gehen. Denn die haben
kein Inkasso-Unternehmen, wie es die Komponisten haben.
Labels müssen ständig selbst sehen, welche Prozentsätze sie an der Verwertung ihrer
Musikaufnahmen erhalten.

Und sobald das LABEL Geld verdient, erhält auch der Musiker/Künstler/Urheber seinen
entsprechenden Anteil, sofern er einen Plattenvertrag mit dem Label hat.


Meiner Meinung nach können alle KLEINEREN Labels übrigens froh sein, dass es überhaupt
(noch) so ein großes Label wie Warner gibt. (Und somit auch alle Musiker, die bei einem
kleineren Label sind!) Denn wenn ein solcher Riese einmal eine Marschrichtung festgelegt
hat, dann fallen darüber meistens Gerichts-Urteile. Und diese dienen dann wiederum als
Referenz. Will sagen: Youtube ist ein relativ NEUES Medium. JETZT wird gerade entschieden,
welchen ANTEIL die Labels und Urheber an der Verwertung durch dieses Medium
in der Regel erhalten. ... JETZT gerade entstehen sozusagen 'Richtlinien', die dann von der
Richtung her in den 'normalen Alltag' übergehen werden.

Und wenn ein 'Riese' mit Youtube verhandelt, ist das wesentlich besser für alle Musiker
und Labels. Denn mit ein paar KLEINEN Labels könnte Youtube ganz anders verhandeln.
... Oder würde wahrscheinlich gar nicht groß verhandeln, sondern würde einfach einen
Prozentsatz festlegen, nach dem Motto 'friss oder stirb, kleines Label / einzelner Urheber'.


... Es ist also mal wieder alles halb so wild wie es aussieht. Und die ganze Sache macht
durchaus Sinn.


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
das wars, ich geb auf, so viel ignoranz hab ich selten erlebt,
da macht das hier alles keinen spaß mehr, schade fürs forum.
 
schön gesagt, aber du vergisst die urheber/verleger.
stehen die mit ihrem deal nicht noch deutlich schlechter da?!?
die hätten doch viel mehr grund sich zu beschweren!

Hallo Ambee,

du hast die Frage gestellt. Ich habe sie nach meinem besten Wissen beantwortet.

Verstehe dein Problem nicht.

Alles Gute für dich und beste Grüße
Nils
 
Du kannst aber doch direkt bei der Gema eine Anfrage machen, so weißt du 100% Bescheid.

Gute Idee! Die folgende Anfrage habe ich an die Gema gesendet:

Ich beabsichtige, als Hobbymusiker ohne professionelle Ambitionen, einige Coverversionen, die ich im Homerecording erstellt habe, bei Youtube als Slideshow hochzuladen.

Ziel ist es, diese Musik meinen Bekannten und Freunden auf einer öffentlichen Plattform zugänglich zu machen. Ich verfolge, wie gesagt, keine finanziellen Interessen, verdiene daran also keinen Cent.

Muss ich damit rechnen, dass meine Videos (Musik von mir eingespielt, Bilder von mir aufgenommen) wieder gelöscht werden?

Ich möchte nur ungern als Videopirat kriminalisiert werden. Muss ich mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn ich die Videos hochlade?

Über eine kurze Information würde ich mich sehr freuen.

Hier die Antwort der Gema:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider dürfen wir keine Rechtsberatung leisten, daher bitte ich Sie, sich direkt an YouTube zu wenden oder den Rechtsrat eines Anwalts einzuholen. Generell dürfen wir darauf hinweisen, dass die GEMA derzeit keine Löschung von Videos auf YouTube veranlasst und grundsätzlich YouTube als lizenzverantwortlich ansieht.

Man beachte: YouTube wird als lizenzverantwortlich angesehen, nicht der User, der die Dateien hochlädt!

Gruß
Andreas
 

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