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Frage zu Bandübernahmevertrag

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MechanimaL
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Hier wird ja zunächst ein Vertragsgegenstand formuliert werden müssen.

Was ist dabei in der Regel zu beachten? Wenn der Gegenstsand definiert wäre als Tonaufnahmen unter einem bestimmten Bandnamen und ein Masterband einer noch zu betitelten CD, würde dass dann auch zukünftige CDs einschließen so lange der Vertrag läuft oder sich auf alles bereits vorhandene beziehen? Wozu könnte eine solche Formulierung dienen?
 
Eigenschaft
 
Ähh, was? Kannst du die Frage noch mal so formulieren, dass auch ich mit meinem übernächtigten Hirn folgen kann?

Grundsätzlich: Bei einem Bandübernahmevertrag wird festgelegt, dass ein Label, Produzent oder sonstwer die alleinigen Nutzungsrechte an einer bestimmten Aufnahme (war früher halt auf Band) erwirbt.

Ob diese Aufnahme schon existiert oder erst noch erstellt werden muss, ist dabei eher nebensächlich, das kann ja jeder regeln wie er will. Wichtig ist nur, dass genau definiert ist, um welche Aufnahme es geht.
 
was würde das für den künstler bedeuten, wenn der gegenstand des vertrages wäre "Tonaufnahmen des Künstlers unter dem Namen xyz und die Veröffentlichung eines Masterbandes unter einem noch zu vereinbarenden Titel." ?
 
was würde das für den künstler bedeuten, wenn der gegenstand des vertrages wäre "Tonaufnahmen des Künstlers unter dem Namen xyz und die Veröffentlichung eines Masterbandes unter einem noch zu vereinbarenden Titel." ?

Hat LeGato doch schon beantwortet:

Bei einem Bandübernahmevertrag wird festgelegt, dass ein Label, Produzent oder sonstwer die alleinigen Nutzungsrechte an einer bestimmten Aufnahme (war früher halt auf Band) erwirbt.

D.H. für alle Aufnahmen, die im Rahmen dieses Vertrages entstehen, erhält euer Vertragspartner für 50 Jahre das alleinige (Leistungsschutz)Recht, diese zu veröffentlichen und zu verwerten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandte_Schutzrechte
 
ich glaube nicht, das xyz in meinem beispiel ist ja der bandname, warum sollte man einen satz machen der zum einen die bestimmte aufnahme (masterband) anspricht UND einen nebensatz der sagt "tonaufnahmen des künstlers unter dem namen"?
 
Vielleicht, dass der Künstler einen Namen hat und das Masterband einen Titel?

Mal im Ernst, was ist denn eigentlich dein Problem? Was bei einem Bandübernahmevertrag normalerweise vereinbart wird, wurde bereits erklärt. Wenn du für einzelne Formulierungen juristischen Beistand brauchst, solltest du dir mal einen Termin bei einem versierten Anwalt nehmen. Konkreten juristischen Rat kann und darf dir hier im Forum niemand geben.

Oder rede doch einfach mal mit deinem Vertragspartner.
 
ja ist schon recht, ich habe den satz irgendwie anders verstanden.. close it thanks
 

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