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Frage zum DVD-Verkauf/-Verschenkung

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Hidiho,

wir haben vor kurzem ein Konzert gespielt und das Ganze mal so spasseshalber mitfilmen lassen.
So weit so gut, habe davon Zuhause ne DVD gemacht und die is auch ganz gut geworden ("gutes Bootleg" würde ich ma sagen).

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wir haben bei dem Konzert ein Coverstück gespielt, an sich nich weiter schlimm, dafür gibts ja GEMA-Listen...
Nur is das natürlich jetzt auch auf der DVD mit drauf...

Jetzt zu meiner Frage:
- Dürfen wir die inkl. Cover verkaufen?
- Dürfen wir die inkl. Cover verschenken?
- Oder müssen wir das Cover rausschneiden?

Ich tippe mal auf Letzteres...

...
Is zwar eh alles noch rein theoretisch, aber is ja gut sowas vorher zu wissen :D


Danke im Voraus

cu Patrick
 
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Hi und Hallo.

Fragt ganz einfach mal bei der Gema nach wie sich das Verhält oder vll. kann ja ein Mod mal was dazu sagen. Gerade DVD´s verkaufen ist ein schwieriges Gebiet, da ihr ja kein Gewerbe habt und wenn dann noch ein Cover Song drauf ist, wird die Sache noch verzwickter.

In irgend einen Thread hab ich mal gelesen das man an sich seine CD´s oder DVD´s auch privat Verkaufen darf, aber soll das in einen gewissen Rahmen bleiben und auch wirklich nur mit privat verkauf zutun haben.

Bye:great:
 
Ganz genau kann ich es Dir nicht sagen. Aber wenn ich mir so anschaue, was imm Bezug auf GEMA sonst so läuft: nimm das Cover raus und Du hast Ruhe.

Du darfst keine Coversongs auf Deiner Homepage zum freien Download anbieten ohne GEMA zu zahlen, warum solltest Du also auf einer DVD Cover veröffentlichen dürfen...
 
Sry, war ein paar Wochen off board und kann daher erst heute antworten. Zufälligerweise hatten wir eine ähnliche Fragestellung unlängst bei unserem Rechtsdozenten.

Seine Fakten:
eine DVD ist genauso zu behandeln wie eine CD.

Will heißen:
eine Rechteeinholung bei den Originalautoren bzw. deren Musikverlag ist nicht erforderlich, wenn es sich um ein originalgetreues Cover handelt.
Ist es eine Bearbeitung (dazu wurden hier im Board schon etliche Threads eröffnet), muss aber die Rechteeinholung vor der VÖ erfolgen.

Zum Thema GEMA:
Jede VÖ mit einem verwertungsrechtlich geschützten Titel ist bei der GEMA zu melden und mit einer Lizenzgebühr abzugelten (ggf. Mindestlizenz für Promos).

lg.
 

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