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Frage zum Mietrecht

  • Ersteller saitenhexxxer
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saitenhexxxer
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vielleicht kann mir da jemand helfen, bzw. sagen ob ich das richtig sehe:

Ein proberaum ist fristgerecht zum 30.04.08 gekündigt, auf grund von umbaumaßnahmen fällt der raum weg und es gibt keinen ersatz.
Zum 01.03.08 ist schnell ersatz gefunden worden.
heisst doch, dass man nur noch für februar miete zahlen müssete - oder? zumal wenn der vermieter sagen würde es sogar besser passen würde, dass der raum ab 01.03. frei wird.
diese aussage wäre aber nur mündlich.
wie wäre grundsätzlich die richtige verhaltesweise??
:confused:
 
Eigenschaft
 
Hi,

also zunächst mal heißt das, dass ihr bis zum 30.04. Miete zahlen müsst.
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, könnt ihr einen Auflösungsvertrag des Mietverhältnisses zum 01.03. mit ihm machen.
In gegenseitigem Einverständnis und bitte schriftlich.

Schönen Gruß vom Tonkind


P.S. Dieser Beitrag gibt lediglich meine Meinung wieder.
Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung.
 
Vorneweg: Hier darf keine Rechtsauskunft oder Rechtshilfe oder so gegeben werden.
Unbefugte machen sich damit strafbar!

Wenn man fern ab von Deinem konkreten Anliegen mal einfach so rumspekuliert, könnte dabei folgendes rauskommen:

1. Verträge und die in ihnen gesetzten Fristen sind gültig und die Regel.

2. Wird ein Vertrag zum xx.xx.xxxx gekündigt und diese Kündigung akzeptiert läuft der Vertrag noch genau bis zum xx.xx.xxxx. Die Kündigungsfrist, die in jedem Mietvertrag steht, gibt die Frist an, zu der man gekündigt haben muss, um zu einem bestimmten Zeitpunkt - nennen wir ihn yy.yy.yyyy - rauszukommen.

3. Alles klar soweit?

4. Davon ab und rein menschlich betrachtet:
Ich könnte mir vorstellen, dass man einen kurzen Brief aufsetzt, den schickt oder faxt, mit der Frage, ob man - unabhängig davon, was im Vertrag steht - zum Zeitpunkt zz.zz.zzzz rauskann. Oder wo drin steht, dass man gerne die mündliche Vereinbarung (dann diese inhaltlich nennen) schriftlich bestätigt bekommen kann. Gerne noch verbunden mit einer Frage, wo man denn dann die Schlüssel abgeben soll und wann die Abnahme stattfindet. Das wirkt in der Regel zugänglicher als wenn man einfach nur etwas schriftlich bestätigt haben möchte und fordert vor allem zu einer Antwort heraus.
Generell besteht eine dritte Möglichkeit darin, einen Brief zu schreiben und zu faxen oder zu schicken, wo drin steht, dass man aufgrund der mündlichen Vereinbarung davon ausgeht, zum zz.zz.zzzz die Räume zu verlassen (und weiter keine Miete zu zahlen) - auch hier gerne mit den Sätzen zur Abnahme und Schlüsselübergabe. Das fordert im normalen Verhältnis zu einem Widerspruch der anderen Seite heraus - das heißt, man erwartet, dass wenn die andere Seite dies nicht so sieht, sie widerspricht und dies Euch gegenüber äußert. Eine Nichtäußerung wird somit in der Regel als Billigung gewertet.

So - nu aber genug spekuliert.

x-Riff
 
vielen dank für die schnellen antworten, dass hilft mir doch schon weiter,
:great:
 

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