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Frage zur GEMA-Anmeldung

  • Ersteller SugarShane
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SugarShane
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Hallo,

ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und dachte mir, dass mir hier vielleicht geholfen werden kann. Zu meinem Problem:

Ich habe ein Vertragsangebot von einem Musikverlag erhalten. Vorher habe ich bei keinem Verlag o.ä. gearbeitet und hatte deshalb auch noch keine Veröffentlichungen. Bedingung dieses Vertrages ist, dass ich bei der "GEMA" angemeldet bin. Kein Problem, jetzt habe ich mir den "Aufnahmeantrag für Urheber" ausgedruckt, doch komme damit überhaupt nicht zurecht. Wie ich dort gelesne habe, gibt es 3 Arten von Mitgliedern: "außerordenlichtes, ordentliches und angschlossenes". Bei dem "außerordentlichen" Mitglied muss ich 5 bereits veröffentlichte Werke einschicken, fällt also weg, bei der "ordentlichen" Mitgliedschaft muss ich 5 Jahre "außerordentliches" Mitglied gewesen sein, fällt also auch weg und zu dem "angeschlossenen" Mitglied kann ich nichts finden. Dazu kommt, dass ich Seitenweise Felder habe wo ich ausfüllen muss, welche Lieder, wann, wo usw. veröffentlicht wurden, aber das fällt bei mir ja auch alles weg.

Meine Frage also: Was muss ich in meiner derzeitigen Situation ausfüllen, bzw. was für eine Art Mitglied bin ich dann, bzw. muss ich das irgendwie vermerken, wie teuer wird es dann, bzw. bleibt es bei den 25,56 Euro + Anmeldegebühr ?

Danke im Vorraus für alle Antworten.,

Gruß
 
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Guten Morgen,

hast du schonmal deinen Verleger drauf angesprochen? Ich habe selbst leider noch nich die Erfahrung, aber die müssen das dochauch eigentlich wissen oder?
 
Hi, war vor kurzem auch mit dem Terror konfrontiert. Hab von der GEMA auch noch kein Feedback (das dauert!), also alle meine Angaben ohne Gewähr. Dennoch denke ich, kann ich ein paar Sachen erhellen.

Erstmal unterscheidet man zwischen Texter und Komponist. Du kannst dich entweder für eins von beiden oder für beides gleichzeitig anmelden.

Für dich in Frage kommt die außerordentliche oder die angeschlossene Mitgliedschaft. Für erstere musst du der GEMA deine Tauglichkeit als Texter/Komponist (oder beides) beweisen und 5 selbst verfasste Songtexte/Kompositionen (oder beides) mitsenden. Die müssen meines Wissens nicht veröffentlicht worden sein. Wenn die nicht auf Anhieb überzeugt sind, kann es sein, dass du dich einer Klausur unterziehen musst.

Die ordentliche Mitgliedschaft setzt wie du sagst unter anderem eine langjährige Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied voraus und fällt damit flach.

Angeschlossenes Mitglied, das hab ich auch nicht so ganz verstanden. Da scheint man seine Tauglichkeit nicht beweisen zu müssen. Ob das irgendwelche Einbußen in der Mitgliedschaft bedeutet, weiß ich nicht. Guter Tipp: Ruf hierzu einfach die Hotline an!

Wenn du noch nichts veröffentlicht/öffentlich aufgeführt hast, dann lässt du die ganzen Felder natürlich leer. Allerdings meinte die rätselhafte Frau von der Hotline, die GEMA will sehen, dass man auch kreativen Output hat. Also erwähne vielleicht, dass du bald unter Vertrag stehst. Gebühren sind grundsätzlich diese rund 50 Euro Anmeldegebühr und rund 25 Euro Jahresgebühr.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen, ich hatte auch ganz schön zu kämpfen. Im Zweifelsfall frag der Hotline ruhig Löcher in den Bauch.
 
Es gibt bei der GEMA im Grunde genommen 2 Wege der Mitgliedschaft. Der des angeschlossenen und der des außerordentlichen/ordentlichen Mitgliedes. So weit so gut.

Angeschlossene Mitglieder sind die überwiegende Masse der Mitglieder (weit über 80 %). Bei dieser Form der Mitgliedschaft nimmt die GEMA (lediglich) die Verwertungsrechte wahr, die ihr per Berechtigungsvertrag übertragen werden und schüttet die Tantiemen dafür aus. Das war's. Angeschlossenes Mitglied kann jeder werden, der im musikalischen Bereich schöpferisch tätig ist. Diese Art stellt die einfachste Form der Mitgliedschaft dar. Man hat weder aktives noch passives Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung. Hierfür gibt es speziell für diesen Mitgliederkreis abgestellte Delegierte.

Ein Nachweis der kreativen Tätgikeit muss hier nicht wirklich erbracht werden. Es genügt die Unterschrift unter dem Berechtigungsvertrag und die Anmeldung der Werke in Schriftform als Titel mit Angabe des/der Urheber.

Für die angeschlossene gilt wie für alle Formen der Mitgliedschaft, dass man tatsächlich schöpferisch tätig ist und Werke schafft. Man verpflichtet sich, alle diese eigenen Werke anzumelden und ist außerdem kein Mitglied im Sinne des Vereinsrechtes (daher auch keine Teilnahme an der Versammlung).

Die außerordentliche Mitgliedschaft stellt u.U. die Vorstufe zur ordentlichen Mitgliedschaft dar. Hier ist es bereits erforderlich die schöpferische Tätigkeit zu belegen (mit Textauszügen, Partituren o.ä.). Die Aufnahme mittels eines Antrages an den Vorstand und ist an die Zustimmung des Aufnahmeausschusses geknüpft. Außerordentliches Mitglied können nur EU-Bürger oder Menschen/Verlage mit Wohn- oder Firmensitz im Bereich der EU werden.

Die außerordentliche Mitgliedschaft ist quasi ein "Zwitter" zwischen angeschlossener und ordentlicher. Ein Stimmrecht in der MG-Versammlung gibt es zwar auch hier nicht, jedoch werden viele Mitglieder nach der erforderlichen Frist von 5 Jahren ordentliches Mitglied.

Die ordentliche Mitgliedschaft setzt wie gesagt eine 5-jährige außerordentliche Mitgliedschaft voraus. Für die 0rdentliche Aufnahme bedarf es z.B. eines Mindesttantiemenaufkommens von über 30 TEUR über die letzten 5 Jahre. Über die Aufnahme entscheidet der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Vorstandes. Es ist eine Erklärung erforderlich, in der das Mitglied u.a. die Satzung und den Verteilungsplan ausdrücklich anerkennt. Es bestehen alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes im Sinne des Vereinsrechtes.

Dies sind z.B. Teilnahme und Stimmrecht bei den Mitgliedsversammlungen sowie Beteiligung an der GEMA-Sozialkasse. Letztere ist zum einen Teil einer eigenen Altersversorgung, man kann aber auch in temporöären sozialen Notsituationen die Unterstützung durch die Sozialkasse beantragen.

Zur Entscheidungsfindung welchen Weg der Mitgliedschaft man einschlagen möchte, ist zum einen zu sagen, dass man - sollte man eine Tätigkeit als Berufskomponist oder Textdichter anstreben - den Weg über die außerordentliche MG wählen sollte, da eine ordentliche MG das Ziel sein müsste. Nicht zuletzt, da auf weniger als 5% (nämlich die ca. 3000 ordentlichen) Mitglieder ca. 2/3 der jährlichen Verteilungssume entfällt.

Auch deshalb, weil ein Wechsel von angeschlossener MG auf die außerordentlich(ordentliche Schiene nicht möglich ist. Sollte man sich als angeschlossenes MG überlegen wollen, ordentliches MG zu werden, muss der Berechtigungsvertrag gekündigt werden und erneut der Weg über eine außerordentliche MG eingeschlagen werden.

Hat man allerdings wenig Aussicht, die Grenzen der ordentlichen MG überhaupt jemals erreichen zu können, sollte man den pragmatischen Weg der einfachen, angeschlossenen MG wählen. In jedem Falle schon deshalb, weil's einfach viel unbürokratischer läuft und mit weitaus weniger Aufwand bei der Aufnahme und Meldung verbunden ist.

Viele Grüße
Marc
 
Hab jetzt nen Anruf von der GEMA bekommen. Die nette Frau am Telefon hat mir nahegelegt, angeschlossenes Mitglied zu werden. Und dafür musst du halt einfach nur die Bögen ausfüllen und gut is. Aber schreib denen nen Zusatzzettel, dass du bald unter Vertrag stehst. Sonst bekommst du wahrscheinlich nen Anruf, wo die dich fragen, wieso du Mitglied werden willst und ob sich das für dich lohnt.

Außerordentliches Mitglied als Vorstufe zum ordentlichen Mitglied lohnt sich wohl nur für Leute, die sich richtig viel Geld von der GEMA ausrechnen. Deswegen hab ich da der Frau einfach vertraut und mir die angeschlossene Migliedschaft aufschwatzen lassen.
 
Muss man als so ein einfaches angeschlossenes MG tatsächlich auch immer eine Jahresgebühr bezahlen?

Ich hatte nämlich mal irgendwo gehört, man bezahlt nur die Aufnahmegebühr und denn is jut.

Denn z.B. wenn man alles nur als Download anbietet (schöne neue Digitalvertriebswelt) bzw. wenn der große "Hit" noch etwas Zeit braucht bzw. wenn man eben im Jahr sich nur mal an ein paar Veröffentlichungen versucht, dann wirds schwer immer regelmäßig das Geld reinzubekommen.
(Wobei 25 € auch nicht die Welt sind... aber, wie auch immer... Mitglieds-Jahresgebühr muss man IMMER zahlen??)

PS: Muss man als angeschlossenes MG beim Anmelden seiner Werken Noten/Tonträger/Texte etc. vorlegen oder gibt man nur einen Zettel mit ausgefüllten Titel- und Texter/Komponist-Angaben ab?

EDIT:
Muss ich unbedingt einen Künstlername/Pseudonym angeben? Denn wenn man verschiedene Projekte am Laufen hat, veröffentlicht man ja die Werke unter mehreren verschiedenen Namen.

Wenn ich zwar nicht zum Absendetag des Antrages, aber zwei Wochen später ein Lied online in einem Download-Shop anbieten will... dann kann ich es doch schon in den Antrag als veröffentlicht reinschreiben, oder?!
 
Bei uns in der Band ist keiner GEMA Mitglied. Hat das irgendwelche VOr oder Nachteile
 
Bei uns in der Band ist keiner GEMA Mitglied. Hat das irgendwelche VOr oder Nachteile

Als Laie würde ich mit meinem Halbwissen sagen:
Falls ihr nur eigene Lieder spielt, und niemand von euch bei der GEMA Mitglied ist und diese Lieder für sich als Urheber angemeldet hat, dann bekommt ihr auch kein Geld (Tantiemen) falls irgendwo (Radio, Party-DJ, andere Coverband) eure Lieder mal wo spielt.
Und wenn irgendein Kneipenbesitzer euch evtl. für seine Kneipenparty mal engagiert, und ihr dann eure nicht-gema-Lieder spielt, dann muss dieser Kneipenbesitzer auch für euch kein Geld an die GEMA bezahlen.
Wärt ihr GEMA-Mitglied bekämt ihr also Geld, falls jemand anderes eure Lieder irgendwo aufführt bzw. wenn ihr selbst eure Lieder aufführt. Allerdings müsstet ihr ja dann (wie's oben standt) als GEMA-Mitglied jedes Jahr auch immer 25,- EUR Gebühr bezahlen.
Na und wenn ihr Eure Lieder gemeldet habt, und irgendjemand macht mal nen Riesenhit draus, könnt ihr immerhin noch drauf verweisen, dass ihr das Lied schon fünf Jahre vorher bei der GEMA gemeldet hattet (wobei -ich glaube- wenn man bei der GEMA ein Lied auf sich als Urheber gemeldet hat, kann es passieren, dass eine andere Person doch noch irgendwie glaubhaft beweist, dass er das Lied eigentlich schon Jahre vorher geschrieben hat. GEMA verteilt nur Gelder. Dass du tatsächl. der Urheber bist, musste im Streitfall jeweils noch extra glaubhaft nachweisen.)

Profis können die Aussagen nu gern korrigieren, falls nötig.
 

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