• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Frage zur Veröffentlichung von Noten

pianotaste88
pianotaste88
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
10.08.22
Registriert
25.08.17
Beiträge
3
Kekse
0
Hallo Forum, wir sind gerade dabei eigens arrangierte 4-händige Stücke zu notieren. Die fertigen Noten sollen in absehbarer Zeit auf ein Online-Verkaufsportal zum Download gestellt werden. Bsp: Eine bearbeitete Version von Für Elise und Fluch der Karibik.

Frage 1: Muss das irgendwo, ähnlich wie bei der Gema, angemeldet werden? Gibt es Urheberrechtsprobleme?

Frage 2: Welches Portal eignet sich hierfür am Besten?

Vielen Dank schon mal ...
 
Eigenschaft
 
Hallo und Willkommen im Board,

wie seid ihr an die Noten zum Bearbeiten gekommen?

Bestimmt (hoffentlich) käuflich erworben... Schaut da mal ins Kleingedruckte, bzw. Impressum.

Dort steht garantiert etwas zu den Urhebern, Verwertern und sicherlich auch in der Art "... Vervielfältigung, Bearbeitung, .... nur mit schriftlicher Genehmigung..."


= gewerbliche Nutzung. Gewinnabsicht unterstelle ich gleich mal mit.
Mit geschützten Werken ... von wem? > dort Anfragen, was wie geht und zu welchen Konditionen, Vertragsbedingungen. Die Werke scheinen noch nicht gemeinfrei zu sein.

bearbeitete Version

= Stichwort Bearbeitung.

zum Download gestellt

= Stichwort Veröffentlichung.

Gibt es Urheberrechtsprobleme?

= ohne Genehmigung/ Vertrag mit Sicherheit.

wikipedia wirft das zu "Noten Bearbeitung Genehmigung" aus:

https://de.wikipedia.org/wiki/Musikwerk_(Urheberrecht)#Schutz

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft_Musikedition

hier hat die GEMA auch was dazu geschrieben:

https://www.gema.de/fileadmin/user_...n/information_schutzfaehige_bearbeitungen.pdf

Zur Unterscheidung vom Bearbeitungsrecht (Step 1), dem Vervielfältigungsrecht (Step 2), weil erst mit dem Aufführungsrecht (Step 3) kommt sie direkt ins Spiel. Mein Verständnis nach kurzem Überfliegen des Textes.

Soweit meine 15- Minuten Recherche in der Mittagspause, als Klampfer der des korrekten Noten lesens nicht mächtig ist und als Nichtjurist.

Viel Erfolg!

Micha
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Danke schon mal für die Antwort. Um Missverständnisse zu vermeiden: ICH habe Klavierstücke arrangiert, davon dann SELBER die Noten auf ein Blatt Papier geschrieben. Anschließend jemanden damit beauftragt das hangeschriebene Material mit Hilfe von Finale (Notationssoftware) zu digitalisieren. Jetzt möchte ich das Material online zum Verkauf anbieten.

Die GEMA ist da komplett außen vor, da es sich um reines Notenmaterial handelt und nicht Ton oder Video enthält.

Ich gehe mal stark davon aus, daß es bei Beethovens Für Elise keinerlei Ansprüche oder Urheberrechtsverletzungen gibt. Aber wie schaut es mit einer bearbeiteten Version von He's a Pirate aus?
 
Du darfst dir die Noten selbst heraushören und aufschreiben, diese aber keinesfalls ohne Genehmigung der Urheber oder Rechteinhaber veröffentlichen oder gar verkaufen. Bei "für Elise" mag das unkritisch sein, beim Piraten jedenfalls sicher nicht. Ich würde mich an die Rechteinhaber wenden, nur so hast du Sicherheit. Und ob es sich dann noch lohnt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
kurz noch mal Wiki mit Deinem Stichwort angeworfen:

https://en.wikipedia.org/wiki/He's_a_Pirate
https://en.wikipedia.org/wiki/He's_a_Pirate
und speziell die wären sicherlich zu fragen:

upload_2017-8-25_13-52-41.png


... im Wiki tauchen die als völlig humorlos, nur dem Shareholdern verpflichteten und mit klagewilligen Anwälten bestens bestückten Stichworte, wie Disney, EMI und Chartpositionen auf.

Im zweifel einen spezialisierten Anwalt fragen, Wie genau man so etwas organisiert.

Micha
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Die GEMA ist da komplett außen vor

... sagt sie selber ja auch, ABER in dem verlinkten PDF (zugegeben, erst ab Seite 2) zeigt sie minutös das Verfahren VOR dem eigentlichen Aufführen auf und welche schriftlichen Genehmigungen sie haben will, um die Bearbeitung der Melodie (nicht der Noten!) überhaupt anzufassen.

Ein raushören und bearbeiten betrifft in meinen Augen = das Urheberrecht (Komponist z.B).
Ein Aufschreiben und Veröffentlichen dieser Bearbeitung = das Verlegerrecht.
Beides ist Voraussetzung für das Spielen dürfen in der "Öffentlichkeit" mit Gage/ Vergütung = Aufführrecht.

Auch wenn ihr Letzteres mit: "Nur für den privaten Gebrauch" herausgebt, bleiben Erstere zu berücksichtigten. Anders rum: Auf welcher Basis wollt ihr nicht gezahltes Geld für euer Arrangement einklagen?

... wenn ihr schon so lange Noten in die Hand nehmt, um selber zu arrangieren und die letzten 20 Jahre in Europa gelebt habt, kann doch die Frage nach Rechten an fremden Melodien nicht spurlos an Euch vorbei gegengen sein. Die Lobby der Raubkopiermörderverfolgungslobby und deren Ausführenden Regierungorgane haben doch oft genug getrommelt: wir geben nichts. Schon gar nicht ohne Anwalt und ordentlich Geld...

....ist aber alles nur meine Laiensicht....
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben