Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
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Die Frage ist momentan eher, was passiert in Sachen CITES am Zoll?
Ob jetzt 3,2 oder 3,7% ist nachher nicht entscheidend, wenn Du die Klampfe nicht ausgehändigt bekommst :)

Besser wären allerdings schon die 3,2% :D
 
Ich rechne immer grob mit 25% Abgaben und freue mich, dass noch ein bisschen drunter bleibe :)

Die Frage nach CITES ist tatsächlich spannend. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass bei Kategorie II eher großzügig kontrolliert wird. Jedenfalls solange Palisander, Bubinga, etc nicht explizit erwähnt sind.

Man muss sich aber trotzdem klar machen, dass ein definitives Risiko besteht, dass die Ware eingezogen wird. Heulen darf man dann nicht:ugly:
 
Da Zoll immer vom Ursprungs- und Bestimmungsland abhängig ist, würde ich IMMER erst hier schauen: TARIC
Und der sagt z. B. für E-Gitarren aus USA nach Deutschland 3,7% Zoll. Und Warenwert ist immer incl. der Versandkosten (macht bei rd. 100 EUR für eine Gitarre aus USA halt auch eben mal einen Unterschied von rd. 23 EUR) in der Endabrechnung. Überschlägig rechne ich immer rd. 23% auf Instrument + Versand.
 
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Ich habe mal eine Frage zur Ausfuhr:

Wenn ich ein Pedal, das ich vor ein paar Jahren aus den USA bestellt habe und für das ich beim Zoll ganz normal Einfuhrumsatzsteuer und Zoll entrichtet habe (und natürlich auch einen Zollbescheid erhalten habe), nun wieder in die USA verkaufe, kann ich dann mit dem Pedal zum Zollamt gehen, um die damals entrichteten Abgaben zurückerstattet zu bekommen?
 
Ich habe mal eine Frage zur Ausfuhr:

Wenn ich ein Pedal, das ich vor ein paar Jahren aus den USA bestellt habe und für das ich beim Zoll ganz normal Einfuhrumsatzsteuer und Zoll entrichtet habe (und natürlich auch einen Zollbescheid erhalten habe), nun wieder in die USA verkaufe, kann ich dann mit dem Pedal zum Zollamt gehen, um die damals entrichteten Abgaben zurückerstattet zu bekommen?

Mit meinen bescheidenen Kenntnissen würde ich sagen: nein, geht nicht.
 
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Ich habe mal eine Frage zur Ausfuhr:

Wenn ich ein Pedal, das ich vor ein paar Jahren aus den USA bestellt habe und für das ich beim Zoll ganz normal Einfuhrumsatzsteuer und Zoll entrichtet habe (und natürlich auch einen Zollbescheid erhalten habe), nun wieder in die USA verkaufe, kann ich dann mit dem Pedal zum Zollamt gehen, um die damals entrichteten Abgaben zurückerstattet zu bekommen?

Kurz und knapp: nein.
 
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mir ist gerade etwas komisches passiert.
Ich habe über Ebay für 21,99 EUR aus China einen Looper bestellt. Komplettpreis, kostenloser Versand.
Allerdings hat der Paketbote nochmal insgesamt 23,79 EUR = 8,91 Einfuhrumsatzsteuer, 12,50 Kapitalbereitstellungsprovision auf Zoll u. EUSt und 2,38 MwSt kassiert. Das rührt wohl daher, das der Absender den Wert mit 50 $ angegeben hat.
Damit summiert sich der Schnäppchenbetrag von 21,99 jetzt auf insgesamt 45,78 EUR, was immer noch ein guter Preis ist.
Das ist ja wohl ein Fehler passiert. Ob es da ne Chance auf Rückerstattung gibt?
 
Ich sehe da keinen Fehler. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind auf den Wert von 50 USD bezogen. Und die Kapitalbereitstellungsprovision wird seit 1.6.2014 erhoben. Wer häufiger in nicht EU-Ländern bestellt und mit DHL liefern lässt, kann die Provision anscheinend durch ein SEPA-Mandat umgehen:

https://www.chinahandys.net/kapitalbereitstellungsprovision-umgehen/
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Info! Ich will auch nicht meckern, war immer noch ein Schnäppchen und der Warenwert ist auch zutreffend.
Nur komisch, dass nicht der tatsächlich gezahlte Preis angegeben wurde.
 
Liegt der tatsächlich gezahlte Preis unter dem für die Zollabgaben zu Grunde gelegten Wert, Einspruch beim Zoll einlegen. Den tatsächlich gezahlten Betrag belegen (möglichst auch gleich Bankverbindung mit angeben) und dann kommen die zu viel gezahlten Zollabgaben relativ schnell zurück.

DHL Mindestpreis steht in der aktuellen Preisliste mit 12,50 EUR zzgl. MWSt. wurde also korrekt abgerechnet.

Der Betrag ist jetzt zwar in diesem Fall nicht die Welt, aber 41,05 EUR oder 45,78 EUR zahlen?
 
Grund: dhl-Preisliste doch noch gefunden!
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Info, aber für mich ist der Fall erledigt.
 
Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig.

Ich möchte eine meiner Gitarren nach Amerika verkaufen. Versand soweit klar, kostet mit DHL 75.-

Aber was muss ich noch beachten? Was ist mit dem Zoll? Außerdem hat die Gitarre ein Palisander Griffbrett, das bislang nicht registriert ist. Wo macht man das und was kostet das? Was gibt es sonst zu beachten?

Vielen Dank im Voraus!
 
Hi,

Nach aktuellem Stand ... und interessant ist für dich nur das Palisander, also der CITES Teil. Zoll ist Sache des Empfängers, das kannst du ihm nicht abnehmen.

1) Gitarre bei der für dich zuständigen Naturschutzbehörde als Vorerwerb anmelden - ggf. Nachweis führen, z.B: Rechnung.
2) Wenn Gitarre nicht in der EU gebaut wurde eine Wiederausfuhrgenehmigung beim BfN beantragen ... ansonsten wohl eine "Exportgenehmigung" (bis zu 2 Monate einplanen)
3) Nummer der Exportgenehmigung an Käufer übermitteln, der eine Importgenehmigung (in USA bei Fish&Wildlife - bis zu 2 Monate einplanen) beantragt.

Wenn alle Genehmigungen vorliegen ... Gitarre verschicken ...

Gruß
Martin
 
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Oh Mann

Entstehen bei der Registrierung und für die Genehmigungen Kosten?
 
Ja ...

Preisliste müsstest du auf der Homepage des BfN finden ....

Gruß
Martin
 
Welcher Käufer möchte diese Geduld bei ungewissem Ausgang aufbringen? Da werden die meisten lieber "lokal" einkaufen, um Zeit und Gebühren zu sparen.
 
Grund: Korrektur
Zuletzt bearbeitet:
Ja, da hast du wohl recht, auch ich als Verkäufer habe da eigentlich keinen Bock drauf...
 
Gitarren und sonstige Musikinstrumente sind CITES befreit.
 
Interessante Theorie. Wieso meinst du das zu glauben?
 

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