Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
  • Erstellt am
@Paruwi: Danke!
Weißt du wie das mit der Ukraine ist? Das Assoziierungsabkommen wurde ja ausgesetzt, also ist das jetzt ganz normal außerhalb EU?
 
Hier gibt's zu jedem Ursprungsland den Zollsatz. E-Gitarre ist der Warencode 9207901000. Zoll aus der Ukraine für E-Gitarren ist 3,7%.
 
Ich hatte bisher nur USA und Japan suchen müssen. Ist der Zollsatz bei allen Herkunftsländern 3,7% für E-Gitarren?
 
Ist der Zollsatz bei allen Herkunftsländern 3,7% für E-Gitarren?

Das "woher" ist glaube ich nicht entscheidend, sondern das "wohin", also das Land in welches eingeführt wird. Wenn ich dann beim Zoll unter Taric Code 92079010 - "Gitarren, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muß" gucke finde ich das hier:
Zollsatz.jpg

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?Lang=de&Taric=92079010&SimDate=20171017
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das "woher" ist glaube ich nicht entscheidend, sondern das "wohin", also das Land in welches eingeführt wird. Wenn ich dann beim Zoll unter Taric Code 92079010 - "Gitarren, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muß" gucke finde ich das hier:

Wie so oft: Keine Regel ohne Ausnahme.

Grundsätzlich stimmt es, dass der Zollsatz für die Einfuhr nach DE (bzw. in die EU) unabhängig vom Herkunftsland ist.

ABER: Es gibt sogenannte Präferenzabkommen zwischen verschiedenen Ländern. In diesen Abkommen ist für ausgewählte Waren (d.h. Zolltarifnummern) festgelegt: Je nach Ursprungsland kann der Zollsatz für diese Ware reduziert werden, teilweise sogar bis auf 0%. Ursprungsland heißt: Das Land, in dem die Ware hergestellt wurde, bzw. nach einer definierten Berechnungslogik die überwiegende Wertschöpfung stattgefunden hat.

Allerdings muss im Zweifelsfall der Importeur (also der, der den Zoll bezahlen müsste) das Ursprungsland nachweisen, und zwar mit einem halbwegs aufwendigen Formalismus. Ich will hier nicht ins Detail gehen. Nach meiner Einschätzung dürfte das für Privatpersonen i.d.R. nur schwer machbar sein, wenn man sich nicht sowieso schon mit der Materie auskennt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Allerdings muss im Zweifelsfall der Importeur (also der, der den Zoll bezahlen müsste) das Ursprungsland nachweisen, und zwar mit einem halbwegs aufwendigen Formalismus.

In der Regel genügt dafür ein Ursprungsnachweis. Das ist ein einfacher Satz, den der Verkäufer auf der Rechnung anzuführen hat. Dieser hat allerdings einen bestimmten Wortlaut zu haben, den man jedoch beim Zollamt erfragen kann. Vielleicht auch im Internet.

Thomas
 
In der Regel genügt dafür ein Ursprungsnachweis. Das ist ein einfacher Satz, den der Verkäufer auf der Rechnung anzuführen hat. Dieser hat allerdings einen bestimmten Wortlaut zu haben, den man jedoch beim Zollamt erfragen kann. Vielleicht auch im Internet.

Thomas

Der entsprechende Satz genügt unter definierten Bedingungen. Diese und auch den vorgegebenen Wortlaut kann man sich auf der Homepage des deutschen Zolls zusammensuchen.
Auch wenn diese Bedingungen beim Kauf von Musik-Zubehör im Ausland gelegentlich erfüllt sein können, bleibt das Risiko der Einfuhr beim Käufer, wenn er direkt im Drittland bestellt. Er muss prüfen und übernimmt die Rolle des Importeurs.

Gruß,
M.
 
Auch wenn diese Bedingungen beim Kauf von Musik-Zubehör im Ausland gelegentlich erfüllt sein können, bleibt das Risiko der Einfuhr beim Käufer, wenn er direkt im Drittland bestellt. Er muss prüfen und übernimmt die Rolle des Importeurs.

Ja, klar ist das so !

Thomas
 
Grund: Bezug nach Verschieben hergestellt
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was macht ihr da für ein HeckMeck.

Diese Punkte sind wichtig, wenn man importiert und hier in den Verkehr bringen will.
Wenn man im Ausland etwas kauft, für den Eigengebrauch, dann gelten ganz andere Bedingungen.
Es darf , ohne diese Kennzeichnungen, eben nicht verkauft werden.
 
Und? Rohs konform? Kleber drauf?

Was macht ihr da für ein HeckMeck.

Diese Punkte sind wichtig, wenn man importiert und hier in den Verkehr bringen will.
Wenn man im Ausland etwas kauft, für den Eigengebrauch, dann gelten ganz andere Bedingungen.
Es darf , ohne diese Kennzeichnungen, eben nicht verkauft werden.

Habe (über das Board) ein gebrauchtes erstanden und mich dann nicht weiter mit dem Import beschäftigt.
Danke für die Antworten.

Hans
 
Was macht ihr da für ein HeckMeck.

Diese Punkte sind wichtig, wenn man importiert und hier in den Verkehr bringen will.
Wenn man im Ausland etwas kauft, für den Eigengebrauch, dann gelten ganz andere Bedingungen.
Es darf , ohne diese Kennzeichnungen, eben nicht verkauft werden.

Da wäre ich mir nicht mehr so sicher...
Vielleicht braucht es nur ein einen ehrgeizigen Zöllner und das Paket sitzt fest.
https://www.musiker-board.de/threads/zoll-blockiert-import-speaker-made-in-usa.665554/
 
Moin

Ich muss etwas meine Aussage revidieren.
Früher war das noch einfacher.

Entspricht das Gerät nicht den geltenden Bestimmungen der Europäischen Union, kann der Zoll die Einfuhr verweigern. In der Regel trifft das Geräte, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen oder zum Beispiel Störsender darstellen. Eine fehlende CE-Kennzeichnung ist ein häufiger Grund, die Einfuhr zu untersagen. Dabei wird je nach Gerät entschieden, ob es tatsächlich gegen die Vorschriften verstößt, eventuell zurückgeschickt oder gar vernichtet werden muss. Auch gefälschte Ware kann der Zoll einbehalten und vernichten, selbst wenn der Käufer diese unwissentlich und für private Zwecke gekauft hat.
 
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit dem direkten Eigenimport von Pedalen gemacht?
Ich wollte einen 2026 Compressor von Bondi Effects aus Australien kaufen und hatte ihn schon bestellt. Nachdem ich dann E-Mail Kontakt mit Bondi hatte wo ich wegen der CE-Kennzeichnung nachgefragt hatte bekam ich folgende Antwort: „We are CE certified for radio-frequency compliance but the 2026 Compressors are the only pedal in our line that is currently not ROHS compliant.“.
Im Anschluss haben sie dann die Bestellung gecancelt und mir das Geld via PayPal erstattet.
Nun, da ich wirklich gerne genau diesen Compressor hätte und nicht auf ein neues Batch warten will („We are planning for the next batch to be ROHS compliant, but the first run we did we used some non-ROHS semiconductors.”), hat jemand eine Idee ob das beim Zoll problematisch werden könnte wenn die mir das Teil trotzdem schicken? Soweit ich weiß benötigt man ja RoHS-Konformität um überhaupt eine CE-Kennzeichnung zu erhalten?
Wenn doch eine CE-Kennzeichung vorliegt, dann sollte das doch kein Problem sein?
Oder könnte es noch an einer fehlenden deutschen Bedienungsanleitung scheitern (habe ich hier beim Amp-Import bzw. bei einem Eventide H9 User gelesen)?
Wie sieht das z.B. bei AnalogMan aus den USA aus, vielleicht kann jemand der einen KoT o.ä. direkt gekauft hat von seinen Erfahrungen berichten (da ich nicht glaube, dass AnalogMan deutsche Anleitungen erstellt).
Danke im Voraus!

Viele Grüße
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben