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Fragen zur GEMA bei Radiomusik

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Backstein123
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Joa ich hätte da mal ne frage bezüglich der Gema....
Und zwar...wenn nun z.B. ein gemeinütziger Verein (Rot Kreuz..Feuerwehr oder sonstige) auf nem "Dorffest" oder ähnlichen ein bisschen Radio Musik laufen lassen will ... sind dort Gema gebüren zu entrichten oder gibts da ne ausnahmebedingung für gemeinützige Vereine???
Mfg
 
Eigenschaft
 
Vereine werden wie alle anderen Veranstalter öffentlicher Musiknutzungen behandelt. Dazu ist die GEMA gesetzlich verpflichtet. Veranstaltungen mit Radiomusik sind sogar teurer als Live-Konzerte oder Partys mit CD Musik.

Der zugrundeliegende Veranstaltungstarif der GEMA gilt für Live-Musik. Gibt's CD Wiedergaben kommen 20% Aufschlag für die GVL, die die Rechte der Tonträgerhersteller und ausübenden Künstler vertritt hinzu. Findet die Veranstaltung mit Radiomusik statt, so hat neben der GEMA und der GVL noch die VG Wort einen Anspruch. Dieser Anteil für geschützte Wortbeiträge von Moderatoren, Journalisten etc., wird durch einen pauschalen Aufschlag von 26% auf die GEMA Vergütungssätze abgegolten.

Der Verein bekommt aber alles in einer Rechnung von der GEMA berechnet und muss sich Gott sei Dank nicht noch an die anderen beiden VGs wenden.

Grüße
Marc
 
Okay danke für die antwort.... des heißt lieber CD Rein:D
Ich hätt da noch ne etwas dumme frage...und zwar:
So wie ich die Gema versteh sorgt diese dafür das das Geistige eigentum der Künsteler geschützt wird und das tantjemen (Schreibt man des so??:D) an die Künstler weiter geleitet werden....
nur wenn des so ist.....woher weiß die Gema was genau gehört wird???
Ich weiß doofe frage..aber ne antwort wäre dennoch nett:p
 
Der Veranstalter muss bei der Gema eine Liste der gespielten Titel abgeben.
Die Leute, welche für die Musik sorgen (z.B. der DJ oder die Band), sind verpflichtet dem Veranstalter eine solche Liste zu übergeben.
 
Das ist nur zur Hälfte richtig. Das Einreichen der Setlists (im GEMA Deutsch Musikfolgen) ist nur bei Veranstaltungen mit Live-Musik erforderlich.

Diese dienen dann der GEMA für die Verteilung aufgrund des Aufführungsrechtes als Teil der Grundlage zur Tantiemenberechnung.

Die Ausschüttung für Wiedergaben von musikalischen Werken durch Tonträger erfolgt per Verteilungsplan durch eine Mutmaßung. Nämlich, dass jene Werke, deren Vervielfältigung auf Tonträger bereits bei der GEMA dokumentiert ist, und die außerdem live aufgeführt werden, in gleicher Anzahl der Aufführungen sog. M-Punkte erhalten (also ein Aufschlag auf die Abrechnung nach dem Aufführungsrecht).

Dies ist im Verteilungsplan so geregelt, weil es diese Pflicht zur Abgabe von Musikfolgen bei der Wiedergabe von Ttonträgern nicht gibt.

Grüße
Marc
 
okay danker erstmal an euch beide....hat mir schon weiter geholfe....
Des mit der Live musik hab ich mir schon so gedacht....:D
Die Ausschüttung für Wiedergaben von musikalischen Werken durch Tonträger erfolgt per Verteilungsplan durch eine Mutmaßung. Nämlich, dass jene Werke, deren Vervielfältigung auf Tonträger bereits bei der GEMA dokumentiert ist, und die außerdem live aufgeführt werden, in gleicher Anzahl der Aufführungen sog. M-Punkte erhalten (also ein Aufschlag auf die Abrechnung nach dem Aufführungsrecht).

Dies ist im Verteilungsplan so geregelt, weil es diese Pflicht zur Abgabe von Musikfolgen bei der Wiedergabe von Ttonträgern nicht gibt.

Joa...wenn ich des jetzt richtig versteh bezieht sich dann die Zahlung von der GEMA auf die Bisher verkauften CD's oder??
Des würde ja heißen das ne Karnevalls Band mit ka...ca 200.000 Verkauften CD's mehr bekommen würde als eine Metallband die nur 15.000Cds verkauft hat....
Also bekämm die Karnevalls Band en anteil an den von Mir bezahlten gebüren auch wenn ich nur Indiepop Musik laufen lassen würde????
Komplizert!!!!!:D
 
Joa...wenn ich des jetzt richtig versteh bezieht sich dann die Zahlung von der GEMA auf die Bisher verkauften CD's oder??
Jein, machen wir's mal im komplizierten Detail... :D

Die Ausschüttung für Live-Musikaufführungen errechnet sich für die 2007er Ausschüttung der GEMA nach der folgenden Formel:

Anzahl der Aufführungen
x Anteil des Urhebers am Werk (also als alleiniger Autor 100%)
x Punktwert (bei "Unterhaltungsmusik" also Rock, Pop, Schlager etc. in aller Regel fix 12 Punkte)
x Punktbewertung (in 2007 fix 0,39 EUR)
x Pro-Faktor (das würde jetzt deutlich zu weit gehen, den zu erklären, es hat auf jeden Fall damit zu tun, wie regional verbreitet das Werk aufgeführt wurde.)

So weit so gut. Das war für ein Werk, das live gespielt wurde.

Wurde dieses Werk zusätzlich im Abrechnungszeitraum 2007 oder den 2 vorangegangenen Jahren bei der GEMA zur Vervielfältigung auf einem industriellen (!) Tonträger angemeldet (egal wie hoch die Auflage), so kommen zu dem Faktor Punktbewertung weitere 0,43 EUR hinzu. Somit beträgt dieser Faktor dann nicht mehr 0,39 EUR sondern 0,82 EUR. Das hat wie gesagt nichts mit der Auflage der CDs zu tun. Industrielle Vervielfältigungen sind in der Regel ab einer 300er Auflage möglich.

Des würde ja heißen das ne Karnevalls Band mit ka...ca 200.000 Verkauften CD's mehr bekommen würde als eine Metallband die nur 15.000Cds verkauft hat....
Also bekämm die Karnevalls Band en anteil an den von Mir bezahlten gebüren auch wenn ich nur Indiepop Musik laufen lassen würde????
Komplizert!!!!!
Zum ersten Teil ein klares NEIN. :) Wurde das Werk der Metalband häufiger live aufgeführt als das der Karnevalsband (was angesichts dieser unterschiedlichen CD-Auflage eher unwahrscheinlich ist ;) ) bekäme die Metalband abhängig vom Pro-Faktor eine höhere Ausschüttung.

Zum zweiten Teil irgendwie ein JA. Denn alles Geld aus Vergütungen wandert in einen großen Topf. Tarife und Verteilung der GEMA sind bis auf wenige Ausnahmen zwei völlig voneinander getrennte Systeme

Alle Klarheiten beseitigt? :D

Grüße
Marc
 
Joa..... ich würd nicht grad sagen "alle" unklarheiten....aber gecheckt hab ichs dennoch:d
Dank dir
Mfg Peter
 

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