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Gagenabrechnung MwST. Hilfe

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Giblp59
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Hallo zusammen. Ich bin als freiberuflicher Musiker tätig und verdiene in der Musikschule so ca. 1000 Euro im Monat. Jetzt habe ich ein paar Aushilfsgigs für eine Tanzband gespielt und damit ca. 1600 Euro verdient. Das Geld habe ich nun schon bekommen. Auf der Rechnung steht jedoch, daß die 7% MwSt. in diesem Betrag enthalten sind. Muss ich das nun letztendlcih wieder ans Finanzamt zahlen oder kann ichs behalten, da ich nicht unter die Umsatzsteuergrenze (12500€?) falle. Der Bandchef sagte, ihm wäre es egal ob er es ans FA oder an mich zahlt. Soll ich es nun nachfordern? Da ich erst seit 3 Monaten tätig bin, habe ich mich beim FA auch noch nicht gemeldet. Habe ich jetzt vor. Gibts was zu beachten?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe. Ich denke, das Problem beschäftigt so einige hier
 
Eigenschaft
 
Wir würden Dir gerne helfen und Dir etwas
  • zu Umsatzsteuergrenzen und Geringfügigkeit
  • zu formalen Anforderungen an Rechnungen
  • zum Finanzamt und Steuerberatern

erzählen. Dürfen wir aber nicht - da es eine Steuerberatung wäre.
Diese ist gesetzlich hier und auch vom Boardbetreiber verboten.

Aber wenn Du geschickt die SuFu benutzt, wirst Du auf alle Fragen recht fundierte Anworten erhalten.



Topo :cool:
 
Umsatzsteuer muss eigentlich von selbständigen/freiberuflern immer abgeführt werden.
Und man muss monatlich ne Ust-Erklärung abgeben, auch wenn man keinen Pfennig verdient.
Da du laut eigender Angabe freiberuflich für die Musikschule arbeitest, wunderts mich, dass du das nicht sowieso schon machst?
 
Ursenfuns666 schrieb:
Umsatzsteuer muss eigentlich von selbständigen/freiberuflern immer abgeführt werden.


Nein ! Es gibt eine Grenze von 17.500,- € Umsatzgröße im Jahr, bis zu der man selber wählen kann, ob man Umsatzsteuer "ansetzten" will oder nicht.


Topo :cool:
 
Auch wenn das Buch wieder den Werbungskosten zugeordnet werden könnte.... es geht auch KOSTENLOS -> vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen gibt es online die "Steuertipps für Künstler" ( http://www2.stmf.bayern.de/imperia/md/content/stmf/broschueren/st_kuenstler.pdf ) Sind sehr aufschlussreich und dürften auch im Hinblick auf die Kleinunternehmerregelung und die Gründe möglicher Steuerbefreiunen die Fragen beantworten.

Wenn nicht, dann bitte nochmals posten. Man kann das ggf. auch allgemeingültig beantworten.

lg.
 
Das hätte ich dem Staatsministerium nicht zugetraut.....

Ehrlich erstklassig !


Topo :cool:
 
Die Finanzaemter haben doch auch massenweise derartige Broschüren und die Hinweise auf Wahl der UST stehen ja sogar im Merkblatt für die Steuererklärung.

Was der Veranstalter oben angeblich gesagt haben soll, gibt aber keinen Sinn: Es muss in jedem Fall die UST zahlen, wenn er eine Rechnung stellt und kann die USt als Vorsteuer ziehen, wenn er eine erhält. Das kann er aber nur, wenn die MWST auch ausgewiesen ist. Das ist sie auf der obigen Rechnung wohl, was eine Frage auswirft: Wer hat die Rechnung gestellt? Darf er MwsT ausweisen? Dann ist er in jedem Fall zahlungspflichtig!

Achtung: "MwSt im Betrag enthalten" ist nicht mehr zulässig -wenn Kleinsum me 100,- überschritten ist.

Dies ist KEINE Steuerberatung, sondern ein Zitat aus öffentlich zugänglichen Quellen und nicht personalisiert.
 

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