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GEMA auch bei privater Homepage?

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SixStringPlayer
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Hallo :),
muss ich für für eine private Homepage, auf der ich -just for fun- bekannte Lieder zum Download vorstelle, die ich nach gespielt habe, auch GEMA zahlen?

Danke :).
 
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Hallo :),
muss ich für für eine private Homepage, auf der ich -just for fun- bekannte Lieder zum Download vorstelle, die ich nach gespielt habe, auch GEMA zahlen?

Na klar. Die GEMA versteht keinen Spass (fun).
 
Danke Dir :).
Ächz ... was für ein Unsinn von der GEMA ... :)
 
Hi Six-String!

Hier bitte ich Dich, doch mal kurz in diesem Bereich zu recherchieren: da sind einige threads zu drin und einer, der mal richtig fett war.

Nur ganz ganz kurz drei Hinweise dazu:

1. Es handelt sich auch bei einer privaten homepage um eine homepage, die der ganzen Welt prinzipiell zugänglich ist und sein soll.
Dementsprechend ist alles dort eine Veröffentlichung. Punkt.

2. Was privat und was zum Spaß oder wie auch immer ist, entscheidest nicht Du.
Du benutzt fremde Werke, Du stellst sie auf Deine homepage und damit veröffentlichst Du sie und damit berührst Du mit Deinem Tun und Handeln die Rechte anderer. Punkt.

3. Geh direkt auf die Site der GEMA - dort steht alles und wenn nicht, frage sie konkret an.
Eine Meinung von xyz nutzt Dir herzlich wenig, wenn ein Brief der GEMA in Deinem Briefkasten landet und Du Geld zahlen sollst.

Der thread auf den ich mich bezog behandelt die Thematik, dass die GEMA Gebühren verlangt von Bands, die ihre eigene Musik auf ihrer eigenen homepage zur Verfügung stellen.
Hier ist meines Wissens der aktuelle Stand, dass sich die GEMA grundsätzlich zuständig fühlt und es lediglich Bereitschaft gibt, sich auf moderate Bedingungen einzulassen.

Bei coversongs ist eindeutig klar, dass Rechte Dritter berührt werden - und insofern ist die Lage dort noch eindeutiger.

Vielleicht dies zur ersten Orientierung.

Ich schlage vor, Du wendest Dich mal mit dieser Frage direkt an die GEMA - die sind durchaus bereit, konkrete Auskunft zu geben, und postest das Ergebnis dann hier.

x-Riff
 
Danke Dir für Deine sehr ausführliche Antwort, sehr freundlich :).
 
.. demzufolge sind auch öffentlich gemachte EP auf Myspace o.ä. laut GEMA gebührenpflichtig?????

.... auch die schrecklichen Beiträge von bisher (und hoffentlich auch weiterhin) unbekannten "popsternchen" auf Youtube???????

Da trifft das doch auch alles zu. Oder?????????????????

Klopft die GEMA dort immer an????????

:confused:Liebe Grüße Laisy
 
Myspace weist die User ja - glaube ich - darauf hin, dass sie nichts reinstellen sollen, was Rechte anderer berührt. Das ist hier im Board - siehe Regel bei den Hörproben - ja ganz genauso.

Und Youtube.de hat letztes Jahr einen Pauschaldeal mit der GEMA gemacht. Von daher ist es kein Problem, wenn ein deutscher User seine Coverversionen von XYZ reinstellt.
 
mal vielleicht zusätzlich zu Hans_3 in Bezug auf Laisy:

... manches hat auch einfach damit zu tun, wie umständlich die Recherche und Nachverfolgung ist.
Jemanden herauszufinden, der irgendwann mal was von irgendeinem Rechner unter irgendeinem Pseudonym auf MySpace geladen hat ist unvergleichlich aufwändiger als jemandem einen Brief mit Zahlungsaufforderung zu schicken, der auf seiner eigenen homepage coversongs veröffentlicht ...

x-Riff
 

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