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GEMA - Band aufgelöst/Mitglieder verstorben - Gebühr fällig?

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Moin moin!

Ich hab auch mal ne Frage zu den GEMA Gebühren. Wie sieht es aus bei Liedern von Bands, die sich bereits aufgelöst haben? Darf man deren Lieder covern oder liegen die Urheberrechte dann noch bei Plattenverlag oder Künstler, sofern dieser nicht verstorben ist? Und was ist, wenn der Sänger (Songwriter) verstorben ist?

Also um's mal präzise auszudrücken: Dürfte man Lieder wie "Blitzkrieg Bop", "Teenage Lobotomy" von den Ramones oder "I fought the law" von The Clash in der Öffentlichkeit covern oder ist darauf noch eine GEMA Gebühr zu zahlen?

Auf der GEMA-Seite hab ich zwar einen Eintrag zu den Liedern gefunden, verstehe aber nicht, ob der nun wirklich zeigt, ob das Lied gebührenpflichtig ist.

Besten Dank!
 
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Das sind 2 Schuhe

1. Live spielen darfst Du die natürlich. GEMA zahlt da ja meist der Veranstalter.

2. Ob eine Band noch existiert oder nicht, hat nichts mit dem Urheberrechtzu tun. Der Urheberrechtsschutz gilt bis 70 Jahre nach dem Tod dem Komponisten/Textdichters. Sind mehrere Urheber beteiligt, dann 70 Jahre nach dem Ableben des Letzten.
 
Grundsätzlich haben Urheberrechte und somit GEMA-Gebühren nichts mit dem Bestehen der Band zu tun. Der Urheber muss ja noch nichtmal Mitglied der Band sein.

Und das Urheberrecht (und somit die Gebührenpflicht) gilt bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers (§64 UrhG) - da musst du bei den Ramones also noch was warten.

Allerdings hat die ganze Urhebergeschichte erstmal nichts damit zu tun, ob du ein Stück covern darfst. Zumindest live kann dir das erstmal niemand verbieten (solange du das Werk nicht verunstaltest). Nur muss dafür der Veranstalter bitteschön Gebühren entrichten...

Jens
 
Naja, dann eben doppelt... ;)

Jens
 
Hm.. alles klar, also wiedermal blechen... :mad:

Danke euch!
 

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