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GEMA bei Flashmob?

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MerlinMagic
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Allo Hier.
Was meint ihr, muss ein Flashmob angemeldet werden?
Also einen Song irgendwo abspielen und das war's? Rein rechtlich bestimmt aber tut das jemand?

Und noch was.
Akkubox nehmen; In der Stadt Musik laufen lassen (Von der Stadt genehmigt); Ne Stunde dazu tanzen und wieder fort.
Wäre das überhaupt gematechnisch anmeldbar? Ohne Songliste? Keiner weiß wieviele Leute zuhören oder stehenbleiben etc.?

Was meint ihr?
 
Eigenschaft
 
Wäre das überhaupt gematechnisch anmeldbar? Ohne Songliste? Keiner weiß wieviele Leute zuhören oder stehenbleiben etc.?

Ich würde jede Wette eingehen, dass die GEMA Dir einen Weg aufzeigen würde, um eine Rechnung schreiben zu können. Es sei denn, man spielt nur "GEMA-freie" Musik, aber spätestens dann wird man um eine Songliste nicht drumherum kommen. Bez. Zuhörerzahl bzw. Größe der Veranstaltung: vermutlich würde es auf eine großzügige Schätzung hinauslaufen.

Die Alternative ware, dass die GEMA auf Geld verzichtet. Das erscheint mir extreme unwahrscheinlich.
 
Interessante Frage.

Rechtlich kenne ich mich nicht aus. WIE das berechnet werden könnte weiß nur die Gema.
Die Gema hängt sich nach Möglichkeit erst mal überall rein - wenn sie von einer musikalischen Darbietung erfahren.
Ob die Gema vorher oder hinterher von der der Veranstaltung erfährt ist egal; außer dass es hinterher teurer wird.

Aber: Wenn es keinen Verantwortlichen zu ermitteln gibt kann die Gema auch keine Rechnung schreiben.

Problem: Wenn Du die Veranstaltung bei der Stadt genehmigen lässt gibt es einen Verantwortlichen.

Bin gespannt wie Andere das sehen.
 
Ich hab da nur Halbwissen, aber ich weiß hier aus dem Forum, dass es für "Straßenmusik" tatsächlich einen Verband gibt, der GEMA abführt, und damit ist Straßenmusik bei der GEMA abgegolten. Ein Flashmob ist doch im Kern nichts anderes als Straßenmusik?!
 
Aber: Wenn es keinen Verantwortlichen zu ermitteln gibt kann die Gema auch keine Rechnung schreiben.

Im Ausgangpost wurde eine Akkubox erwähnt. Im Zweifelsfall ware vermutlich der verantwortlich, der die Box trägt oder einschaltet.

Anders ware es ggf., wenn "rein zufällig" jemand leise ein Lied vor sich hinsingt, und "rein zufällig" nach und nach ganz viele Leute mitsingen. Ob dann noch jemand nachvollziehen kann, wer angefangen hat? ;-)
 
Wenn quasi mehrere Musiker zufällig an einem Platz ihre Instrumente dabei haben, einer ein Lied pfeift und dann alle einsteigen... ;)

Das mit dem Verband für Straßenmusik ist interessant! Ich will das ja nicht illegal machen. Ich würde die GEMA schon bezahlen. Es darf halt nicht zu aufwendig werden sonst geht der Spaß dabei verloren. :weird:
 
Straßenmusik (also live Musik ohne Veranstaltungscharakter) ist GEMA-frei und unterliegt nur den jeweiligen kommunalen Vorschriften. Die öffentliche Wiedergabe von Musikkonserven wäre da etwas ganz anderes, sowohl was die gesonderte kommunale Erlaubnis als auch die GEMA-Pflicht anbelangt.
 
Anders ware es ggf., wenn "rein zufällig" jemand leise ein Lied vor sich hinsingt, und "rein zufällig" nach und nach ganz viele Leute mitsingen. Ob dann noch jemand nachvollziehen kann, wer angefangen hat? ;-)

Wenn quasi mehrere Musiker zufällig an einem Platz ihre Instrumente dabei haben, einer ein Lied pfeift und dann alle einsteigen

...Das wäre eine Geschichte, die ich richtig cool fände

In Augsburg gabs's vor ein paar Jahren mal einen Volksmusikflashmob, ein paar Instrumentalisten und TänzerInnen haben die "Sternpolka" (trad.) zelebriert
 
So. Blicke nicht durch. Vielleicht kann mir das jemand erklären.
Ich als Leihe würde jetzt sagen ich müsste nichts bezahlen. Aber das wäre zu schön um wahr zu sein.
Ein Lautsprecherwagen ist es ja fast! :) Eine Akkubox mit Trolleyfunktion.

GEMA Tarif M-U
Für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe
1.1.2018
(Auszug)

I. Allgemeine Vergütungssätze
entfällt


II. Besondere Vergütungssätze
für nicht regelmäßige Tonträgerwiedergabe

1. Tonträgerwiedergabe bei Versammlungen und Kundgebungen
entfällt

2. Tonträgerwiedergabe bei Tombola-Veranstaltungen im Freien ...

3. Tonträgerwiedergabe mit Lautsprecherwagen
entfällt

4. Tonträgerwiedergabe bei Sportveranstaltungen ...
entfällt

https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-m-u/
 
Diese ganze Aktion hat nun wirklich NICHTS mit einem FLASHMOB zu tun !!!. Weißt Du überhaupt was ein Flashmob ist ?.
1 Stunde, von der Stadt genehmigt ..... Haalloo ?.

Das ist einfach eine Veranstaltung. Beratung auch per Telefon bei der Gema.
 
Hallo Yesterday.
Hast du auch wirklich alles gelesen?
Vor allem meinen ersten Post?

Hier nochmal zur Wiederholung

Allo Hier.
Was meint ihr, muss ein Flashmob angemeldet werden?
Also einen Song irgendwo abspielen und das war's? Rein rechtlich bestimmt aber tut das jemand?

Und noch was.
Akkubox nehmen; In der Stadt Musik laufen lassen (Von der Stadt genehmigt); Ne Stunde dazu tanzen und wieder fort.
Wäre das überhaupt gematechnisch anmeldbar? Ohne Songliste? Keiner weiß wieviele Leute zuhören oder stehenbleiben etc.?

Was meint ihr?
 
Hallo MerlinMagic,
Du weißt scheinbar wirklich nicht was ein FLASHMOB ist. Mach Deine Veranstaltung, aber nenne es bitte nicht FLASHMOB, wenn es eine Stunde dauern soll.
Flashmob ist eine schnelle "blitzartige" Aktion und dauert keine Stunde. Nur der Begriff stört mich, weil er unter diesen Bedingungen falsch ist.
Zum Thema GEMA habe ich ja schon geschrieben das Du dort auch telefonische Beratung erhältst. Geplante Aktion schildern und dann bekommst Du
die entsprechenden Informationen.
 
Hallo Yesterday.
Ich sehe schon, du verstehst das noch falsch.
Es sind zwei unterschiedliche Fragen. Die erste bezog sich auf einen Flashmob. ( Von dem ich sehr wohl weiß das es nur ein kurzer Auftritt ist. ) Die zweite Frage bezog sich auf eine Stunde Musik.

Die GEMA habe ich per Email angeschrieben, dann kam zurück, dass ich doch bitte meinte komplette Adresse mit angeben soll. Das tat ich dann. Seitdem kommt nichts mehr zurück. Ist ca. 2 Wochen her.

Gruß Stefan
 

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