• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

GEMA? Erlaubnis? oder wie jetzt

  • Ersteller Hand-of-fate
  • Erstellt am
H
Hand-of-fate
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
13.08.07
Registriert
30.10.06
Beiträge
3
Kekse
0
Hallo,

ich weiß dass zum Thema GEMA-Gebühren schon viel hier steht, aber das was ich suche habe ich nicht gefunden.. hoffe es steht noch nirgends ^^

also:
1. Nicht öfentliche Auftritte: Coversongs sowie Bearbeitung von Songs (fremder bands) müssen nicht angemeldet werden oder bedürfen keiner Erlaubnis des Urhebers???
2. Bearbeitung von Songs: Wenn man nicht die Originalnoten besitzt sondern lediglich Noten die von anderen Privatpersonen (zb. bei mysongbook.com) erstellt wurden lässt sich eine Bearbeitung doch kaum verhindern (weil man sehr wahrscheinlich andere Noten spielt als im Original) oder wie sehe ich das???
3. Öffenlicher Auftritt: Wenn man auf einem solchen Auftritt Songs anderer Bands Covert (nicht bearbeitet) reicht es dann Gebühren an die GEMA zu entrichten oder braucht man zusätzlich die Erlaubnis der entsprechenden Band???
 
Eigenschaft
 
Hallo,

zu Deiner 1. Frage: Jegliche Wiedergabe/Aufführung von Musik, die tatsächlich im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nicht öffentlich ist, interessiert die GEMA nicht. Allerdings ist mit der Einschätzung einer nicht öffentlichen Aufführung äußerst vorsichtig umzugehen. So ist beispielsweise i.d.R. ein Konzert in einer Kneipe, wo "nur Familienangehörige" daran teilgenommen haben, fast immer eine öffentliche Veranstaltung. Gleiches gilt z.B. für Vereinsfeiern u.ä. da die persönliche Verbundenheit selten über das Ausüben des gemeinsamen Vereinszweckes hinaus geht.

Zu 2: Eine Bearbeitung ist als solche zu sehen, wenn wesentliche Teile verändert werden oder z.B. Instrumentensätze hinzugefügt bzw. abgeleitet werden. Ein bloßes, vielleicht auch falsches Interpretieren ist keine Bearbeitung.

Zu 3: Die Erlaubnis der Band steht eh nicht zur Debatte, sondern die der Komponisten und Textdichter. Aber auch die benötigst Du nicht, sofern diese Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) sind, da sie dann ihre Rechte abgetreten haben und die GEMA einem sogenannten Kontrahierungszwang unterliegt (sie MUSS dem Musiknutzer auf Verlangen die Rechte einräumen).

Grüße
Marc
 
danke für die antwort..

noch mal zu 2: wie sieht das im sinne von soli aus? wäre es eine bearbeitung wenn man diese frei improvisiert?
zu 3: gleiche regeln gelten für die Veröffentlichung für cds? und was müsste man machen wenn die songs nicht bei der GEMA sind?
 
Auch noch zu 2: Wie sieht es aus, wenn man Soli weglässt (nach dem Motto: Ist zu schwierig für den Musiker)? Was, wenn man z.B. den Refrain oder eine Strophe mehrfach wiederholt (im Gegensatz zum Original)?
 
@Hand-of-fate:
Nein, auch das stellt keine Bearbeitung dar, jedenfalls keine im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Die Auflagen (auch bei der GEMA) eine Bearbeitung als solche "durchzukriegen" sind sehr hoch.

Bei der Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung ist ohnehin eine Anmeldung bei der GEMA durchzuführen, die prüft ob GEMA-pflichtiges Material enthalten ist. Ist dem so, zahlt Ihr pro vervielfältigtem Exemplar eine pauschale Vergütung, die sich am Händlerabgabepreis netto bemisst (9,009%), ist dem nicht so erhaltet Ihr eine Freigabe ohne Kosten.

In dem letzten Fall kann es aber u.U. sein, dass der Urheber mit einer Forderung von Ansprüchen auf Euch zukommt, da ihm lt. Urheberrechtsgesetz (auch als "Nichtmitglied") von Rechts wegen eine Vergütung für die Verwertung zusteht. Dies alles natürlich für den Fall, dass der Komponist/Textdichter nicht bei Euch in der Band ist. ;) )

@Puncher:
Eine Bearbeitung ist es auch in diesem Falle keinesfalls. Eine solche setzt in jedem Fall eine kompositorische/dichterische Leistung voraus!

Grüße
Marc
 
Was genau kostet es denn wenn man für 1 Song die Lizenz für eine Coverversion bekommen will, die mna öffetnlich aufführen darf? Oder ist das unterschiedlich?
 
Durch die Verwendung eines verwertungsrechtlich geschützten Werkes wird die gesamte Veranstaltung GEMA-pflichtig.
Der Tarif richtet sich a) nach Raumgröße und b) nach Höhe des Eintritts zum Konzert. Die Details siehst Du direkt HIER ( http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/tarife/u_vk_tarif.shtml ) - ich nehme mal an, dass es sich bei Dir um U-Musik handelt.

Aber wie gesagt: ein Titel reicht in der Regel! Wir hatten mal einen Fall, da lief bei einer Theatervorstellung nur ein Violinist bei einer Vorstellung quer über die Bühne und für die paar Schritte "brauchte" er ein paar "geschützte" Takte. Konsequenz: es würden GEMA-Gebühren für die gesamte Veranstaltung fällig!

Wir hatten aber auch Fälle, wo die GEMA sich darauf eingelassen hat, bei der Missverhältnisberechnung Non-GEMA-Material herauszurechnen. Aber das waren jeweils Individualvereinbarungen, die man keinesfalls verallgemeinern darf.

lg.
 
ich dachte erst diese liste bezieht sich nur darauf, wenn man die titel direkt von der cd vorspielen will...
 
Muss es mal kurz wieder ausgraben sorry:

habe noch ne Situationsänderung zu 1.

Also:
Wenn wir von unserer Band eine Party machen, als Probe - zugänglich für Freunde und deren Freunde - , ohne Eintritt oder Profit zu machen, müsste man soetwas anmelden?
Also: ab wann ist etwas öffentlich - wie ist öffentlich definiert?

EDIT: villeicht wichtig: das ganze findet auf einem Privatgrundstück in einer großen Garage, welche zu einem Wohnhaus in einem Dorf gehört
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben