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GEMA - min. 5 Titel???

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Orgelmensch
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Holla,
habe gerade mit einer Band eine Platte aufgenommen.
Bei einem Song bin ich Miturheber, GEMA will laut Homepage aber min. 5 Titel angegeben haben.
Habe zwar noch andere eigene Titel, sind aber noch nicht aufgenommen...
Kann ich nur ab 5 Songs aufwärts eine Anmeldung machen????
Erfahrungen???
 
Eigenschaft
 
warum liest du dir nicht das Tutorial durch? Besser und deutlicher kann man es nicht schreiben.

siehe oben: Tutorial: GEMA-Gebühren für Band-Websites mit Hörbeispielen

PS: dort steht unter anderem "für einen Betrag von xxx Euro können bis zu xxx Titel ....."
Also ob einer oder 5, es kostet das selbe
 
Orgelmensch schrieb:
habe gerade mit einer Band eine Platte aufgenommen...

Habe etwas das Gefühl, als hätte Strassi Dich falsch verstanden.

Andererseits bin ich mir aber auch nicht sicher wie Du es definitiv meinst. Du sprichst von einer "Platte aufgenommen". Geht es also eher um die mechanischen Rechte, sprich die Vervielfältigungsgebühr? Dann wäre es in der Tat so, dass Du nicht den vollen Satz für z.B. einen Longplayer zahlen müsstest, wenn nur einer der Titel auf einer zu pressenden CD urheberrechtlich bei der GEMA gemeldet wäre.

Schieb einfach ein paar Infos hinterher, dann versuche ich Dir das Prob zu entdröseln. Allerdings bin ich momentan beruflich wieder ziemlich im Produktionsstress. Werde mich aber bemühen, Dir zeitnah zu antworten!

lg
 
rockbuerosued schrieb:
Habe etwas das Gefühl, als hätte Strassi Dich falsch verstanden.

lg

das Gefühl habe ich nach nochmaligem Lesen jetzt allerdings auch :D
 
Aber erstmal motzen...kommst du auch aus Berlin???:D

Platte, nur ein Titel urheberrechtlich von mir.
Andere Titel von mir sollen noch nicht angemeldet werden.
Es geht nur um einen, also nicht 5, wie es auf der GEMA-Seite steht...geht das?
 
Orgelmensch schrieb:
Platte, nur ein Titel urheberrechtlich von mir.
Andere Titel von mir sollen noch nicht angemeldet werden.

Es ist ein leidliches Missverständnis, dass man nach Unterzeichnung eines GEMA-Berechtigungsvertrages über einen Teil seiner Werke quasi "frei" verfügen könnte.
(Edit/Nachtrag: Du könntest bei Unterzeichnung des Berechtigungsvertrages nur die Verwertung für bestimmte Bereiche NICHT an die GEMA abtreten, also z.B. den Online-Passus streichen. Dann wäre die GEMA nicht für die Verwertung Deiner Songs im Internet zuständig und könnte demzufolge dafür auch keine Lizenzen kassieren bzw. Du würdest im Income-Falle aber auch nicht partizipieren!)

Du schreibst es zwar nicht, aber ich nehme an, dass Du einen GEMA-Berechtigungsvertrag unterzeichnet hast, weil Du formulierst "nur ein Titel urheberrechtlich von mir".

Wenn dem so ist, dann sind während der Laufzeit des Berechtigungsvertrages alle von Dir geschriebenen Werke verwertungstechnisch an die GEMA abgetreten. Ob schon gemeldet oder nicht ist dann nachrangig.
Du könntest z.B. auch die "neuen Werke" nicht einmal gebührenfrei auf Deiner Website präsentieren - oder bei einem Benefizkonzert gebührenfrei aufführen.

Es stellt sich demnach also nicht einmal die Frage nach der Anzahl der Werke auf der CD. Wenn auch die anderen Songs von Dir - als GEMA-Mitglied! - sind, dann ist auch für diese Werke die Vervielfältigungsgebühr zu zahlen.
 
Ich habe noch nichts unterschrieben, die GEMA macht es einem nicht einfach bei ihrem Bürokraten/Preussen-Deutsch durchzusteigen, deswegen frage ich ja...
 
Orgelmensch schrieb:
Ich habe noch nichts unterschrieben, die GEMA macht es einem nicht einfach bei ihrem Bürokraten/Preussen-Deutsch durchzusteigen, deswegen frage ich ja...

Wenn Du mit "nix unterschrieben" die GEMA-Mitgliedschaft und den Berechtigungsvertrag meinst, dann überleg' Dir das bitte auch ganz genau.

Wenn Du keine Airplays hast und nicht mindestens ca. 50 Gigs pro Jahr spielst, dann rechnet sich die GEMA nicht. Im Gegenteil: Deine Gigs werden abgabepflichtig und Veranstalter buchen Bands lieber, für die sie keine GEMA-Lizenzen bezahlen müssen.

(EDIT/Nachtrag: analog werden auch CD-Pressungen lizenzpflichtig und die Webpräsentation auch / s. mein Vorposting)

Aber das wurde hier in anderen Threads schon mehrfach durchgekaut.
 
Muss ich eigentlich die Lieder, die ich aufnehme und dann live darbiete bei der Gema melden...?
Bzw. kann ich Ärger bekommen, wenn ich das nicht tue.
Ich geb bei den mitunter obligatorischen Gemalisten immer irgendwelche Quatschliednamen an. Dieser redundante Broschürenverein ist echt das Letzte
 

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