PA-Priester
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Hallo zusammen!
bei einigen Überlegungen zum Thema Gemafreie Musik habe ich mir die Frage gestellt, ob es möglich ist, ein Werk für einen Kunden von Gema-Gebühren zu befreien, bei allen anderen aber welche zu erheben.
Ich dachte zuerst an einen Vertrag, der regelt, dass die Musiknutzungsrechte beim Urheber liegen, wie immer, jedoch eine Ausnahme in Form des befreiten Kunden vorhanden ist. Wie sieht es aus, wenn man nicht einmal Mitglied der Gema ist?
Kann mir da jemand auskunft geben?
Mit freundlichen Grüßen
JR
bei einigen Überlegungen zum Thema Gemafreie Musik habe ich mir die Frage gestellt, ob es möglich ist, ein Werk für einen Kunden von Gema-Gebühren zu befreien, bei allen anderen aber welche zu erheben.
Ich dachte zuerst an einen Vertrag, der regelt, dass die Musiknutzungsrechte beim Urheber liegen, wie immer, jedoch eine Ausnahme in Form des befreiten Kunden vorhanden ist. Wie sieht es aus, wenn man nicht einmal Mitglied der Gema ist?
Kann mir da jemand auskunft geben?
Mit freundlichen Grüßen
JR
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