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Gemafreistellung eines Kunden möglich?

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Hallo zusammen!

bei einigen Überlegungen zum Thema Gemafreie Musik habe ich mir die Frage gestellt, ob es möglich ist, ein Werk für einen Kunden von Gema-Gebühren zu befreien, bei allen anderen aber welche zu erheben.
Ich dachte zuerst an einen Vertrag, der regelt, dass die Musiknutzungsrechte beim Urheber liegen, wie immer, jedoch eine Ausnahme in Form des befreiten Kunden vorhanden ist. Wie sieht es aus, wenn man nicht einmal Mitglied der Gema ist?
Kann mir da jemand auskunft geben?

Mit freundlichen Grüßen

JR
 
Eigenschaft
 
also entweder ein urheber ist mitglied bei der GEMA und lässt seine werke von ihr verwerten oder nicht. ist ein urheber nicht GEMA-mitglied braucht man sich bei der nutzung seiner werke über GEMA keine gedanken machen, da muss man selbst zum urheber.

ansonsten hat die GEMA die ihr übertragenen verwertungsrechte exklusiv, ausnahmen sind ausgeschlossen.
 

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