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Gesetz für die Laser-Anwendung

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Kann mir irgendwer was zu den Laserbestimmungen sagen.

Hab keine ahnung wie, was, wofür, usw.:confused:
 
Eigenschaft
 
Nunja, jeder der größere Lasernanlagen betreibt oder betreiben will (ab welcher Leistung is mir jetzt nicht bekannt) muss eine Erlaubnis dafür besitzen !

Diese Erlaubnis ist allerdings ganz leicht, nur nicht ganz billig zu bekommen !

Ein Ein-Tägiges Seminar ist notwendig und was zwischen 200 und 400 Euro wird auch fällig !

mfg TiGu !!!
 
Ein Ein-Tägiges Seminar ist notwendig und was zwischen 200 und 400 Euro wird auch fällig!

Hinzu kommt das die Laseranlage ab einer gewissen Schutzklasse vom Tüv abgenommen werden muss. Und das bei jeder baulichen Veränderung. Bei ner Mobilveranstaltung vor jeder Veranstaltung etc...

Gruss
 
Wir empfehlen bei unseren Veranstalter-Qualifizierungsseminaren den TeilnehmerInnen ein Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz mit dem Titel "Lasergeräte in Diskotheken und bei Show-Veranstaltungen".

Direkter Link: http://www.lfas.bayern.de/technischer_as/medizinprodukte_strahlensch/strahlenschutz/laser/laser.pdf


Darin sind die wichtigsten Fragen und Auflagen (für den Arbeitsschutz sowie den Besucherschutz) übersichtlich aufgeführt.

lg.
 
...und im übrigen kann ich als Fachmann dazu nur raten: Unabhängig von den Vorschriften sollte man als Laie von Lasershows die Finger lassen. Auch wenn mittlerweile kleine Showlaser überall für billiges Geld zu haben sind: Das sind keine Spielzeuge, der Umgang damit will gelernt sein.
Steckdosen und Lichtschalter kann man auch in jedem Baumarkt kaufen, trotzdem gehören auch die in fachmännische Hände.
Und so eine eintägige Laserschutzbelehrung vermittelt einem IMHO nicht in ausreichendem Maße die nötigen Kenntnisse, um die Sicherheit der Zuschauer zu garantieren.
 
und wie siehts aus mit normalen laiserpointern die > 5mw sind ???
sind burning laser bzw laser >5mw erlaubt ohne bescheinigung ???
 
Alles über 4,9mW auf öffentlichen Veranstaltungen: Schriftlich bestellter Laserschutzbeauftragter mit entsprechender Berechtigung (LSB-Schein).
 
und was is mit privater laserpointer >5mw ?
 
und was is mit privater laserpointer >5mw ?

Fallen auch in die Klasse 3B und sind somit auf öffentlichen Veranstaltungen auch nur mit LSB zu benutzen.
Hier gelten imho auch sämtliche Vorschriften die auf normale Showlaser zutreffen (Notabschaltung, etc.pp.).
Was du mit dem Teil privat machst ist deine Sache.... bis dann mal jemand zu Schaden kommt. :rolleyes:
Normale Showlaser (zumindest die, die sich ein normaler Konsument leisten kann) haben keinen gebündelten Strahl.
Beim Laserpointer hingehen wird der Strahl nicht umgelenkt und ist stets statisch was ihn umso gefährlicher macht.
 
also kann ich mir wenn ich das richtig verstehe , bei dealextreme (aus korea oder so) nen roten 200mw laser kaufen, ohne probs mit dem zoll zu bekommen oder ?
ich meine nen laserpointer also keine show sondern nen handhaltbaren ^^
 
Solche Sachen kann man zwar (leider!) ohne Kenntnisnachweis erwerben - aber du solltest dir selbst und vor allem deinen Mitmenschen den Gefallen tun und von solchen "Waffen" die Finger lassen. So etwas hat weder auf öffentlichen Veranstaltungen noch auf Privatpartys noch im eigenen Zimmer auch nur das geringste verloren, solange man nicht genau weiß, was man tut.

Und wenn man weiß, was man tut, wird man einen 200mW-Laser sicher nicht "handheld" betreiben wollen, sondern nur mit einer ordentlichen Strahlführung und mit sauber begrenztem Strahlengang (inkl. Endblocker usw.) Da macht nämlich auch der erste und ggf. zweite Reflex an einer Glasfläche (Armbanduhr, Fensterscheibe usw.) noch richtig "Spaß" - sprich: blind.

Also: Lass es, bitte!

Jens
 

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